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„Übungen an scharfen Waffen im Ausland“


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Posted
Am 11.10.2018 at 13:57 , tonga sagte:

Es ist strafbar, eine "schwere staatsgefährdende Gewalttat vorzubereiten", indem ich mich unterweisen lasse etc.

Sehe ich auch so.

BtW: Hat diese Gesetzeslücke eigentlich in den Waffenrechtsverbesserungsvorschlag unseres geliebten BMI Einzug gefunden?

Posted

Es ist natürlich nicht verboten und auch nicht strafbar.
Alles hängt immer am Kontext.

Schiesskurse im Ausland sind auch nicht grundsätzlich obskure Angelegenheiten.

Überhaupt vermisst man da wieder die vielgepriesene europäische Einheit. DIe einen Europäer dürfe und die anderen nicht.

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