megashooter Posted March 8, 2010 at 10:42 AM Posted March 8, 2010 at 10:42 AM Hier befindet sich ein lesenswerter Artikel des FWR zu obigem Thema: http://fwr.de/
Der Onkel Posted May 31, 2012 at 07:39 AM Posted May 31, 2012 at 07:39 AM Moinsen werte User! Habe hier nicht wirklich gefunden was ich suche, ist auch einfach zuviel. Deshalb hier nun meine Frage: Was dürfen die Kontrolleure tun, bzw. wie weit dürfen sie gehen? Meine Informationen lauten: Sie dürfen den Waffenschrank kontrollieren auf Vollzähligkeit der Waffen und richtige Lagerung der Waffen und Munition. Nun ist mir zu Ohren gekommen das sie auch "nach belieben" sagen können was ist in dem Schrank oder Bettkasten oder oder... Ist dies so richtig? Auch Fragen ala: Wozu brauchen sie die Waffen - haben sie ein Schießbuch etc. sollen vorgekommen sein! Meiner Meinung nach Schikane. Deshalb meine Frage: Muss ich mir solche "gängeleien" bieten lassen? Wäre schön wenn ich hier entsprechende Infos kriegen würde, man muss sich ja nicht wie ein "Verbrecher" behandeln lassen.
Medizinmann Posted May 31, 2012 at 08:03 AM Posted May 31, 2012 at 08:03 AM Hallo Onkel, sie duerfen exakt das was du ihnen gestattest. Zu allem anderen ist ein Durchsuchungsbeschlus erforderlich. Abgedeckt ist die Pruefung der ordnungsgemaesse Aufbewahrung der Waffen in einem geeigneten Behaeltnis.
Jägermeister Posted May 31, 2012 at 08:06 AM Posted May 31, 2012 at 08:06 AM Moinsen werte User! Habe hier nicht wirklich gefunden was ich suche, ist auch einfach zuviel. Deshalb hier nun meine Frage: Was dürfen die Kontrolleure tun, bzw. wie weit dürfen sie gehen? Meine Informationen lauten: Sie dürfen den Waffenschrank kontrollieren auf Vollzähligkeit der Waffen und richtige Lagerung der Waffen und Munition. So steht es in der für den Bürger nicht bindenden Verwaltungsvorschrift (Handlungsanweisung für Behörden) drin. Nun ist mir zu Ohren gekommen das sie auch "nach belieben" sagen können was ist in dem Schrank oder Bettkasten oder oder... Ist dies so richtig? Auch Fragen ala: Wozu brauchen sie die Waffen - haben sie ein Schießbuch etc. sollen vorgekommen sein! Meiner Meinung nach Schikane. Deshalb meine Frage: Muss ich mir solche "gängeleien" bieten lassen? Wäre schön wenn ich hier entsprechende Infos kriegen würde, man muss sich ja nicht wie ein "Verbrecher" behandeln lassen. Genau das dürfen sie eben nicht! Zumindest dürften die bei mir auf diese Fragen keine Antworten erwarten...
Der Onkel Posted May 31, 2012 at 09:28 AM Posted May 31, 2012 at 09:28 AM Vielen Dank für eure schnellen Antworten. Hab ich's mir doch gedacht! Zum Fall was ist denn hier drin und oder was haben sie da drin, hieß es nämlich wenn du sagst das zeige ich ihnen nicht, bzw. das geht sie nichts an, dann könnten sie die Polizei hinzuziehen wegen Gefahr im Vollzug oder sowas, das habe ich auch nicht geglaubt. Also Waffenschrank und nichts weiter hat die zu Interessieren, na vielleicht noch die Pulveraufbewahrung, oder gehört das nicht dazu?
Medizinmann Posted May 31, 2012 at 09:58 AM Posted May 31, 2012 at 09:58 AM Wenn du einen gesetzeskonformen Schrank für deine Waffen hast ist der Kontrolle genüge getan, wenn du dann noch so kulant bist, einen Abgleich der gemeldeten mit den im Schrank eingestellten zuzulassen und sie darüberhinaus unters Bett schauen wollen, dann würde ich sie sofort rausschmeißen und gespannt darauf warten, wie "Gefahr im Verzug" begründet wird.
Der Onkel Posted May 31, 2012 at 10:07 AM Posted May 31, 2012 at 10:07 AM Bei mir ist alles Gesetzeskonform, Waffen abgleichen dürfen sie ja auch. Aber wenn sie "mehr" wollen werde ich sie wohl darauf hinweisen wo der Maurer das Loch gelassen hat
erik_fridjoffson Posted May 31, 2012 at 11:55 AM Posted May 31, 2012 at 11:55 AM Bei mir dürfen sie gar nichts, ich habe lückenlos über Fotos meine Schränke nebst Befestigung nachgewiesen und diese Fotos dem Amt zur Verfügung gestellt, ebenso wie ich einen Katalog meiner Waffen erstellt habe. Wenn ich Lust habe dürfen sie kontrollieren ob die Schränke vorhanden sind. Was in den Schränken ist, ist angemeldet, bzw frei und geht niemand etwas an. Erik
Der Onkel Posted May 31, 2012 at 12:08 PM Posted May 31, 2012 at 12:08 PM Auch nicht schlecht. Fotos vom Schrank, bzw. Innen das Typenschild habe ich auch schon nach Aufforderung hingeschickt. Na, sollen sie mal kommen, mach eh nicht auf wer sich nicht angemeldet hat
Califax Posted May 31, 2012 at 12:48 PM Posted May 31, 2012 at 12:48 PM "Ding-Dong - Mach nie die Tür auf" (EAV)
El Marinero Posted May 31, 2012 at 02:15 PM Posted May 31, 2012 at 02:15 PM Na, sollen sie mal kommen, mach eh nicht auf wer sich nicht angemeldet hat Klar mache ich auf. Bin viel zu neugierig, wenn's bimmelt. Anschließend Moin, ... und tschüs. O.K. vlt. noch nen Kaffee mit Klönschnack. Die Jungs haben es ohnehin schwer genug und der SB war mal mein Nachbar. Aber unangemeldete Kontrolle ? Is nich.
Der Onkel Posted May 31, 2012 at 02:17 PM Posted May 31, 2012 at 02:17 PM Aber hier machen sie nun mal nur unangemeldete Kontrolle! :mad:
Califax Posted May 31, 2012 at 02:21 PM Posted May 31, 2012 at 02:21 PM Aber hier machen sie nun mal nur unangemeldete Kontrolle! :mad: Dann laß sie einfach nicht rein und du gehst raus.
pancho lobo Posted May 31, 2012 at 08:32 PM Posted May 31, 2012 at 08:32 PM (edited) Aber hier machen sie nun mal nur unangemeldete Kontrolle! :mad: :contra:hola amigo el tio, was sagt denn deine Partnerin bzw. Mitbewohner dazu? Meine Ehefrau (die beste von allen-sogar besser als die von E. Kishon) besteht auf §13 GG, d.h. es kommt KEINER rein OHNE DURCHSUCHUNGSBESCHLUSS!!! Die Ordnungsbehörde hat von meinen und meinen Sohn´s Schränken-gemeinsame Aufbewahrung- Fotos bekommen und das reicht. saludos de pancho lobo:bayer: Edited June 1, 2012 at 07:20 AM by Jägermeister Quote Tags gesetzt [der pancho lernt es wohl nie... :-) ]
DirtyHarriett Posted June 1, 2012 at 04:19 AM Posted June 1, 2012 at 04:19 AM Vielen Dank für eure schnellen Antworten. Hab ich's mir doch gedacht! Zum Fall was ist denn hier drin und oder was haben sie da drin, hieß es nämlich wenn du sagst das zeige ich ihnen nicht, bzw. das geht sie nichts an, dann könnten sie die Polizei hinzuziehen wegen Gefahr im Vollzug oder sowas, das habe ich auch nicht geglaubt. Also Waffenschrank und nichts weiter hat die zu Interessieren, na vielleicht noch die Pulveraufbewahrung, oder gehört das nicht dazu? Zum Thema Gefahr im Verzug gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv103142.html# Ich würde sie in dem Fall die Polizei hinzurufen lassen und Strafanzeige wegen Nötigung stellen. Notfalls bis zur Verfassungsbeschwerde. Zeugen sollten dann aber schon dabei sein.
Der Onkel Posted June 1, 2012 at 05:56 AM Posted June 1, 2012 at 05:56 AM pancho lobo Partnerin, bzw. Mitbewohner habe ich nicht. Ich entscheide also selber was in meiner Wohnung passiert DirtyHarriett Vielen Dank für den sehr ausführlichen Gesetzestext, wirklich sehr aufschlußreich
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now