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DH Kolumne No. 1 - Zuverlässigkeit bei Behörden


DirtyHarry

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Sehr geehrte Gunboardler,

haben sie sich nicht auch schon mal gefragt wie das denn mit der Zuverlässigkeit beim Staat so aussieht ? Während bei Normalbürgern immer absurdere Aufbewahrungsrichtlinien Gesetz werden scheint der Gesetzgeber dies bei seinen eigenen Staatsdienern nicht für erforderlich zu halten. Gestern musste ich im Lokalteil meiner Tageszeitung lesen, dass sich eine 13 jährige Schülerin mit der Waffe ihres Vaters im Badezimmer erschossen hat. Dies wurde nicht einmal bei den Inhaltskurzhinweisen auf der Titelseite erwähnt. Wogegen ein Inhaltshinweis auf den Lokalteil, daß sich ein Exibitionist gerade eine Polizistin als Opfer ausgesucht hatte es ohne Mühe auf die Titelseite schaffte. Die Meldung über den Selbstmord der Schülerin war nur wenige Zeilen gross. Wohl deshalb weil der Vater Polizist war und sie sich mit dessen Dienstwaffe erschossen hat ? Wollte die Zeitung aus Pietät und Respekt gegenüber der Familie die Meldung klein halten ? Was wäre gewesen wenn es sich um eine Sport- oder Jagdwaffe gehandelt hätte ? Wir wissen es nicht. Nur sollte sich der Gesetzgeber bezüglich seiner eigenen Angestellten und Beamten - welche er grosszügig vom normalen Waffenrecht ausnimmt - einmal Gedanken machen. Warum sollen Polizisten ihre Waffen überhaupt mit nach Hause nehmen dürfen ? Ein Normalbürger bekommt auch keine Schusswaffe mit Bedürfnis Selbstschutz. Vor Jahren hat mir ein ehemaliger Bundeswehrsoldat einmal erzählt, dass er (mit Erlaubnis des Vorgesetzen) sein G3 und Munition für einen Tag nach Hause nehmen durfte (Rücktransport zur Kaserne zu umständlich). Nicht das ich Bedenken habe wenn Polizisten oder Zeit- oder Berufssoldaten ihre Waffen mit nach Hause nehmen - aber dann sollen sie sie wenigstens auch sicher aufbewahren so wie jeder andere auch. Gleiches Recht sollte nämlich für alle gelten.

In diesem Sinne,

ihr Dirty "Ich finde so ein Gesetz schei***" Harry

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Hi D.H.!

Vielleicht sollte man solche Vorfälle, so traurig sie auch sein mögen, mal sammeln und den Polit- und Verwaltungsfuzzis um die Ohren hauen.

Wir sind schliesslich alle nur Menschen. Aber dann nur aus den Sportschützen böse Buben und Mädels zu machen, wenn mal etwas passiert, ist eine SEHR einseitige Sicht der Dinge.

Gruß

P.S.: Gelten die Aufbewahrungsvorschriften für berufliche Waffenbenutzer nicht? - Das wäre dann ja wohl ein starkes Stück!

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Nicht das ich Bedenken habe wenn Polizisten oder Zeit- oder Berufssoldaten ihre Waffen mit nach Hause nehmen - aber dann sollen sie sie wenigstens auch sicher aufbewahren so wie jeder andere auch. Gleiches Recht sollte nämlich für alle gelten.

Zustimmung. :!:

Aber wenn schon Polizeianwärtern geraten wird, keine waffenrechtlichen Erlaubnisse "für privat" vor 25 zu beantragen, um einem möglichen Durchfallen beim "Psycodoc" und dem daraus zwangsläufig resultierenden Widerspruch beim dienstlichen Umgang mit Waffen zu verhindern (und damit den Privatwaffenbesitzer härter "gängelt"), warum sollte man dann von Dienstwaffenträgern bei der Aufbewahrung den gleichen Sicherheitsstandart verlangen. :schnief:

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Harry trifft mit seiner Beschreibung wieder einmal den Nagel auf den Kopf!

Zu meinem Leidwesen stelle auch ich immer wieder fest, daß auch bei "unserer" Zeitung im gleichen Maße verfahren wird. Manchmal drängt sich dem "unbedarften" Leser der Eindruck auf, daß da auf Anweisung "von Oben" so gehandelt, bzw. geschrieben wird. - Ein Schelm wer böses dabei denkt. :wink:

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Weil ein Polizist schlecht behaupten kann, "er sei gerade nicht im Dienst", wenn vor seinen Augen etwas sein Einschreiten erfordert.

Ja, Till hat vollkommen Recht. Polizisten sind sozusagen immer im Dienst, was sich aus den Polizeigesetzten ergibt.

Außerdem soll's da ja auch noch den einen oder anderen geben, auf dessen Foto im Knast mit Darts geworfen wird.

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meiner meinung nach spricht nix dagegen, wenn sie die waffe mit nach hause nehmen.... aber sie muss dort ja nicht RUMLIEGEN, so dass die kinder ran können.

entweder FÜHREN oder WEGSCHLIESSEN.

da sind wir uns sicher alle einig, oder?

gibt es diesbezüglich vorschriften für polizisten? die aufbewahrungsvorschriften aus dem ganz normalen waffengesetz (hört sich an wie "ganz normaler wahnsinn") sind doch auch für die polizisten zuständig, oder?

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gibt es diesbezüglich vorschriften für polizisten? die aufbewahrungsvorschriften aus dem ganz normalen waffengesetz (hört sich an wie "ganz normaler wahnsinn") sind doch auch für die polizisten zuständig, oder?

Die haben eine "Ersatzbescheinigung" für einen Waffenschein von ihrer Dienstelle, "sichere Aufbewahrung" dürfte also auch durch ständiges Führen möglich sein. Nachts dann unters Kopfkissen.

Wenn sich jemand aber damit erschießt, wars wohl kaum sicher.

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Die haben eine "Ersatzbescheinigung" für einen Waffenschein von ihrer Dienstelle,

Jein, die Ersatzbescheinigung gibts bei Euch im wilden Süden. Die Berechtigung zum Führen von Schußwaffen innerhalb/außerhalb des Dienstes kann auch im Dienstausweis eingetragen werden. :roll:

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Eines unserer Vereinsmitglieder ist beim BGS. Als er nach einem ausgiebigen Schießabend mal seine .45ACP locker in die Jackentasche steckte, sprach ich ihn darauf an.

Darauf zeigte er mir seinen Dienstausweis und sieh da, wo normalerweise steht: ...ist berechtigt im Dienst Waffen zu führen, wurde das "im Dienst" höchstamtlich gestrichen... :wink:

Meine Meinung dazu: Wenn's ihm so erlaubt ist, hat's mich nicht mehr zu kümmern. Da er aber selbst mehrerer Waffen schießt UND einen netten halbhohen Ableger zuhause hat, glaube ich dass er sehr wohl auch den Aufbewahrungsrichtlinien folgt.

Wie dass aber bei Polizeibeamten ist, die keine sonstigen waffenrechtlichen Erlaubnisse haben, weiss ich nicht. Hier finde ich wieder gleiches Recht für alle, also B-Schrank....

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Sieh nur DH, wieviele Antworten Deine Threads immer auslösen..!

Wir brauchen Dich doch ganz einfach...

Was wäre unser Leben ohne Deine aufmunternden Worte, Deinen selbstlosen Einsatz für eine bessere Waffenwelt? Worauf könnten wir uns freuen, wenn wir morgens ins Büro kriechen oder abends müde von der Arbeit heim kommen..?

Du siehst...

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Keine Panik. Habe heute mittag im Cafe gesessen und 20 min nachgedacht - herausgekommen sind 50 Thenen für Kolumnen die jeden Sonntag je eine erscheinen werden. Pro Kolumne schreiben rechne ich mit je 15 min. Soviel Zeit kann ich entbehren.

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Jein, die Ersatzbescheinigung gibts bei Euch im wilden Süden. Die Berechtigung zum Führen von Schußwaffen innerhalb/außerhalb des Dienstes kann auch im Dienstausweis eingetragen werden.

Bezieht sich das dann auf ein x-beliebige Waffe, die Dienstwaffe oder auf was?

In der Ersatzbescheinigung ist die konkrete Waffe wie in der WBK eingetragen. Das kann aber auch eine sein, die dienstlich nicht geführt wird.

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