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Munition im Fluggepäck


rugerclub

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http://www.dwj.de/Artikel/Artikel.php?id=629X3170LA484XR%6330P992ZF401RE%1RV630VPD

Laut neuer Information vom Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) konnte eine Ausnahmegenehmigung für Deutschland dahingehend erreicht werden, dass Schützen und Jäger weiterhin Munition im Fluggepäck mit aufgeben können.

Die EU-Kommission hat am 04. März 2010 eine neue Verordnung zur Festlegung von detaillierten Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards in der Luftsicherheit (Verordnung (EU) Nr. 185/2010) verkündet, die am 29. April 2010 in Kraft treten wird.

Gemäß Anlage 5-B der Verordnung ist es demnach ab dem 29.04.2010 verboten, bei Flugreisen Munition selbst im aufgegebenen Gepäck mitzuführen.

Da diese EU-Verordnung auch den Vorschriften der IATA-DGR vorgehen, dürfte dies weit reichende Konsequenzen für Jagdreisen, aber auch für Flugreisen von Schützen haben.

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  • 1 month later...

http://www.dwj.de/Artikel/Artikel.php?id=644X740XE66%33PD9952%663%VLA151ZR8481ZR77

In Deutschland wird es eine Ausnahmegenehmigung zur Mitnahme von Munition im Fluggepäck geben. Das teilte das BMI am 21. April mit.

Wie bereits mitgeteilt, werden Jäger und Sportschützen auch weiterhin für den persönlichen Gebrauch bestimmte Munition bei einer Flugreise in ihrem Gepäck mitführen dürfen. Die dafür vom Bundesinnenministerium erlassene Ausnahmegenehmigung kann aber nur Reisen von Deutschland aus gelten. Auch bei Rückreise bleibt alles beim Alten, soweit es sich um eine Rückreise aus einem Nicht-EU-Land handelt.

Bei Rückreise aus einem EU-Land gibt es noch Unklarheiten, weil hier zunächst das Verbot nach der EU-Richtlinie zur Flugsicherheit gilt. Der VDB sowie der Herstellerverband JSM steh en aber auch auf europäischer Ebene in Kontakt mit den zuständigen nationalen Verbänden, um auch in allen übrigen Staaten der Europäischen Union und insbesondere in den klassischen Jagdreise-Ländern möglichst schnell die jeweils nationale Erlaubnis für die weiterhin zulässige Mitnahme von Munition im aufgegebenen Reisegepäck zu erreichen. Das teilt der VDB heute mit.

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