Hoss Posted May 28, 2010 at 10:58 AM Share Posted May 28, 2010 at 10:58 AM Stell das mal hier rein weil mich einfach die rechtliche Seite interessiert: Waffenarsenal im Wohnzimmer [0] Stand hier nicht der Falsche vor dem Kadi? War doch eigentlich Sache der Mama... 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted May 28, 2010 at 11:02 AM Share Posted May 28, 2010 at 11:02 AM meiner Meinung nach ja. Die Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften ist m.E. in der Verantwortlichkeit der Person, die die Dinger rechtmäßig besitzt. Und wenn es eine Erben-WBK gab, ist die Erbin verpflichtet, die Sachen ordnungsgemäß zu verwahren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted May 28, 2010 at 11:26 AM Share Posted May 28, 2010 at 11:26 AM Da sieht man, was Blödheit und ein schlecht gewählter Rechtsanwalt für Schaden anrichten können. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted May 28, 2010 at 11:28 AM Share Posted May 28, 2010 at 11:28 AM das hätte aber sowohl dem Staatsanwalt, als auch dem Richter auffallen müssen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted May 28, 2010 at 11:32 AM Share Posted May 28, 2010 at 11:32 AM das hätte aber sowohl dem Staatsanwalt, als auch dem Richter auffallen müssen. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, daß ein Richter Recht spächen. Er fällt ein Urteil! Und wenn der Angenagte, soweit man das aus dem Artikel herauslesen konnte, nicht gerade der schlauesten einer ist und sich dann noch um Kopf und Kragen quasselt, muß man sich nicht wundern. Auf die Idee, daß hier der falsche vor dem Kadi steht, hätte nämlich sein Rechtsanwalt kommen müssen. Aber der war wahrscheinlich zwar nicht kostenlos, aber umsonst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
YETI Posted May 28, 2010 at 11:41 AM Share Posted May 28, 2010 at 11:41 AM Und was sind Zubehörwaffen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted May 28, 2010 at 11:52 AM Share Posted May 28, 2010 at 11:52 AM Und was sind Zubehörwaffen? Ich würde z.B. Bajonette drunter verstehen... Aber die meinen sicher Waffenzubehör. Sie schreiben ja auch Waffenschein und meinen WBK. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted May 28, 2010 at 11:55 AM Share Posted May 28, 2010 at 11:55 AM das ist mir schon klar. Ich hab aber auch schon anderes erlebt - da wurde ein Schlüsseldienstler vom Richter ermahnt, daß nachträgliche Änderungen auf der Rechnung, die im übrigen nicht nachvollziehbar sei, den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllten und er alleine schon deshalb zu Rückzahlung verurteilt würde. Die Rechnung ging dann an die Steuerfahndung *flöt* Link to comment Share on other sites More sharing options...
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