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4mm lang


JohannesH

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Hallo und Guten Abend zusammen.

Ich weiss nicht, ob dieses Thema mit hier rein gehört. Wenn nicht, bitte ich die Moderatoren darum, es freundlicher weise an die richtige Stelle zu verschieben.

Nun aber zum Thema. Ich habe bei eGun einen Artikel gefunden, der mich sehr interessiert. Die Waffe (und jetzt bitte keine Diskussion um den Sinn des Kalibers) ist im Kaliber 4mm lang. In der Beschreibung steht, dass die Waffe ein F als auch einen PTB Stempel hat. Mit meinem Verständnis würde ich daher sagen, dass die Waffe EWB-frei ist. Allerdings steht unter der Beschreibung dick und fett EWB erforderlich ... (in rot).

Wie sieht das aus, kann mir jemand sagen, wie die rechtliche Lage dazu ist. Ist für mich etwas verwirrend.

Ich freue mich schon jetzt auf eure hilfreichen Antworten.

Grüße

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sind seit 2003 WBK-Pflichtig und auf der grünen WBK einzutragen. Sie gelten an sich als bedürfnisfrei, sofern es sich nicht um Umbauten von Waffen größerer Kaliber handelt.

Haste einen Voreintrag ?

siehe auch

http://www.polizei-nrw.de/wuppertal/Wir+fuer+Sie/waffenrecht/

da geht es um LEP, 4mmRand und 4mm M20 sind da denk ich vollkommen analog zu.

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sind seit 2003 WBK-Pflichtig und auf der grünen WBK einzutragen. Sie gelten an sich als bedürfnisfrei, sofern es sich nicht um Umbauten von Waffen größerer Kaliber handelt.

Haste einen Voreintrag ?

siehe auch

http://www.polizei-nrw.de/wuppertal/Wir+fuer+Sie/waffenrecht/

da geht es um LEP, 4mmRand und 4mm M20 sind da denk ich vollkommen analog zu.

Hallo Dirty Harriett. Danke, ich werde mir den Link gleich mal anschauen. Es handelt sich allerdings um eine Waffe, die auf die gelbe WBK passen sollte.

Also noch mals besten Dank und noch einen schönen Abend. :cool:

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Wenn sie auf die Gelbe soll, dann sollte es auch besser eine Disziplin in der Sportordnung EINES anerkannten Verbandes für diese Waffe geben.

Oder, so man hat, auf Altgelb. Das dürfte bei einer Einzelladerbüchse in 4mm lang für einen Sportschützen die einzige Möglichkeit sein. Denn für Neugelb MUSS man eine Disziplin irgendeines §15-Verbandes vorlegen können.

Ggf. könnte "Zimmerstutzen" gehen, müßte man aber überprüfen. Weiß ich nicht.

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oops, sorry, das ist eh nicht meine Welt ...

Meine Frau ist ja jetzt auch drauf gekommen, daß alles unter .44 Mädchenkaliber sind.

Zum Zimmerstutzen nach DSB-Kochbuch:

Waffe

  • Zimmerstutzen jeder Art, die ein maximales Kaliber von 4,65 mm
  • Höchstgewicht von 7,5 kg aufweisen

Munition

  • Zimmerstutzen-Rundkugeln und -Randzünder, die ein Schießen in kleinen Räumen ermöglichen (das Zündhütchen dient als Treibladung für das Geschoss, so dass die Patrone nicht über Pulver verfügt)

Scheiben

  • Durchmesser der 10 = 4,5 mm
  • Ringabstand = jeweils 4,5 mm

Entfernung

  • 15 m

Anschlag

  • nur stehend freihändig

Programme

  • nur nationale Wettkämpfe (s. Regel 1.30 SpO)

Also nur Zündi als Treibladung, nix Pulver... - paßt nicht :confused:
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Die 4mm lang ist aber eine Randfeuerpatrone wo mehr als 7,5 Joule hat.

Hallo Nightingale,

Wird bei Waffen mit "F" im Fünfeck durch Entlastungsbohrungen in der Trommel oder übermaßige Trommelausgänge auf max. 7,5 Joule "kastriert" und bei "geborenen" Waffen auch bedürfnisfreier Erwerb. WBK - Pflicht besteht seit den achtziger Jahren. Sehr schöne Disziplinen, auch für Umbauten, bietet die DSU und eingeschränkt, auch der BDS, an.

Grüße

P88

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