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EU Gerichtshof in Strassburg hilft Mörder


Butterfly

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Jetzt wurde also Deutschland vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verstosses gegen das Folterverbot verurteilt.

Dieser Mörder vom kleinen Jakob von Metzler bekam also Recht.

Die Polizisten drohten diesem Magnus Gäftgen mit Folter , wenn er nicht sagt wo Jakob sei. Darauf gestand er, ihn ermordert zu haben

Zum Glück wurde dieses Scheusal nicht noch freigesprochen.

Aber: Der deutsche Staat wird nun noch mit einer zivilrechtlichen Klage rechnen müssen.

Da kommt also, dank diesen senilen EU Richter , der arme Mörder noch Geld.

Es lebe die EU!

Edited by Butterfly
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Wenn ich meine Meinung zu dem Fall öffentlich äußern würde ...

Ich mache meine Meinung mal öffentlich:

Aber das Folterverbot gilt eben nicht nur für Unschuldige, sondern für alle. So beknackt es ist, daß ein verurteilter Mörder vom Staat Schmerzensgeld bekommt, so ist es doch richtig. Ich möchte auch nicht gefoltert werden, nur weil mich mal ein Polizist für schuldig halten könnte...

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Ich möchte auch nicht gefoltert werden, nur weil mich mal ein Polizist für schuldig halten könnte...

Die Androhung der Folter erfolgte zu dem Zweck dem entführten Jungen das Leben zu retten, da dieser irgendwo gefangen gehalten wurde während der dringend Tatverdächtige inhaftiert war.

D.h., der Junge war höchstwahrscheinlich ohne Versorgung.

Der verhörende Polizeibeamte war sich der Rechtswidrigkeit seines Handelns bei der Androhung von Folter vollkommen bewußt.

Er war aber bereit die Konsequenzen für seine "Straftat" zu tragen, wenn dadurch eine Chance bestand, dass der Junge noch lebendig gefunden werden konnte.

Nach meiner moralischen Auffassung hat der Beamte Mut und Eier bewiesen - und wie oft findet man so etwas noch heutzutage?

Ginge es nach mir würde er das Bundesverdienstkreuz kriegen und der EuGH könnte mich mal da lecken, wo die Sonne nie hinscheint.

Sorry.

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Jetzt wurde also Deutschland vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verstosses gegen das Folterverbot verurteilt.

Dieser Mörder vom kleinen Jakob von Metzler bekam also Recht.

Er bekam nicht recht, das Verfahren und das Urteil gegen ihn sind rechtmäßig. Er muss seine Strafe zur Gänze absitzen, was immer man auch unter "lebenslänglich" versteht.

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Er bekam nicht recht, das Verfahren und das Urteil gegen ihn sind rechtmäßig. Er muss seine Strafe zur Gänze absitzen, was immer man auch unter "lebenslänglich" versteht.

Aber die Richter verurteilten Deutschland wegen Verstosses gegen das Folterverbotes.

"Die Drohungen gegen den Täter waren schwerwiegend genug, um als unmenschliche Behandlung im Sinn von Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu gelten".

Also bekam er doch mindestens teilweise Recht.

Und ich bin überzeugt, dass sein Anwalt nicht locker lässt, bis ein weiterer seniler Richter

den Mörder von Schuld und Strafe freispricht, weil sein Geständnis unter "Folterdrohung"

erfolgt sei.

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, weil sein Geständnis unter "Folterdrohung"

erfolgt sei.

Er wurde wegen eines Tötungsdeliktes verurteilt und wird dies auch bleiben.

Es wurde anerkannt, dass ihm mit Folter gedroht wurde.

Zwei vollkommen verschiedene Tatbestände mit dazu noch unterschiedlichen Tätern.

Das Eine hat mit dem Anderen nüscht zu tun.

Und sein Urteil wird ganz sicher nicht aufgehoben, schliesslich hat er nach seinem "erzwungenen" Geständniss die Polizei zur Leiche geführt.

Mehr Beweise braucht kein Richter.

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Aber die Richter verurteilten Deutschland wegen Verstosses gegen das Folterverbotes.

Der Mann hatte die Aufhebung seines Urteils verlangt mit der Behauptung, die Beweise für seine Verurteilung wären unter Androhung von Folter erpresst worden. Das hat der Europäische Gerichtshof abgewiesen, die Verurteilung erfolgte auf Grund zulässiger Beweise. Deutschland wurde auch nicht verurteilt, den es war nicht als Folterstaat angeklagt. Die Richter bemängelten nur das zu geringe Strafmaß für dern Polizeibeamten, die deutsche Justiz hingegen hält es in Anbetracht der Situation für angemessen unde ich übrigens auch.

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... die deutsche Justiz hingegen hält es in Anbetracht der Situation für angemessen unde ich übrigens auch.

Stichwort: Nothilfe.

Nothilfe ist ist wie Notwehr eine straffreie STRAFTAT.

§ 32 StGB

Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

§ 33

Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

§ 34

Rechtfertigender NotstandWer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

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Er wurde wegen eines Tötungsdeliktes verurteilt und wird dies auch bleiben.

Es wurde anerkannt, dass ihm mit Folter gedroht wurde.

Zwei vollkommen verschiedene Tatbestände mit dazu noch unterschiedlichen Tätern.

Das Eine hat mit dem Anderen nüscht zu tun.

Genau.

Der Mörder wurde rechtskräftig verurteilt.

Der Polizist auch. Dadurch wurde aber der Mörder nicht freigesprochen, sondern bekam in einem ganz anderen Fall, Recht. Auch ein Mörder hat Recht auf gerechte Rechtsprechung! Das ist das Grundprinzip der Rechtsstaatlichkeit!

Stichwort: Nothilfe.

Nothilfe ist ist wie Notwehr eine straffreie STRAFTAT.

Außerdem müssen bei Polizisten ganz andere Maßstäbe angelegt werden, da für sie andere Gesetze gelten. Der Jedermannsparagraph ist z.B. auf Polizisten nicht anwendbar. Notwehr und Nothilfe werden ganz anders bewertet.

Dazu kommt, daß ein Polizist nur die Maßnahmen androhen darf, die er auch durchführen kann und darf. Würde man die Androhung von Folter zulassen, deren Anwendung aber nicht, wäre auch die Androhung wirkungslos. Würde man die Folter zulassen, wären wir zurück im Mittelalter. Man kann unter Folter aus jedem jedes Geständnis herausprügeln.

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Man kann unter Folter aus jedem jedes Geständnis herausprügeln.

Es ging aber um kein Geständnis, sondern darum einen entführten Jungen vor dem Krepieren zu bewahren. Zu dem Zeitpunkt mußte davon ausgeganen werden, daß der Bub noch lebt, es ihm aber alles andere als gut geht.

Deshalb zolle ich diesem Mann, der wissentlich seine Karriere geopfert hat, um dem Bub zu helfen, meinen größten Respekt.

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das eigentlich frustrierende ist, daß ein Mörder eines Kindes sich nun über eine angeblich unfaire Behandlung beschwert, der Steuerzahler alles zahlen muß, der volkswirtschaftliche Schaden durch den Mord am Kind erheblich ist und sich dieser Verbrecher dabei noch toll vorkommt. Sollte ihm ein Schmerzensgeld zugestanden werden, sollte er es abführen müssen - an die Familie des Opfers.

Ich weiß, ich gelte ab und zu als etwas radikal. Nur bin ich in der Hinsicht für die Todesstrafe. Allein schon, um sicherzustellen, daß derartige Mistkerle nie wieder ein solches Verbrechen begehen können. Wer schützt eigentlich die Opfer vor solchen Tätern ?

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Bei allem Respekt: Fyodor, darf ich dich fragen: Bist du Jurist und arbeitest für Amnesty International?

Gruss Butterfly

Was haben diese Fragen miteinander zutun?

Ob Fyodor Jurist ist oder nicht spiel ja wohl überhaupt keine Rolle. Und wenn er für AI arbeiten würde, was wäre daran falsch/schlecht, bzw. was hätte es mit seiner Frage zutun?

LG

MK

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Wie kann man nur gegen Folter von Kindesentführern sein. Es geht ja nur darum das Versteck zu finden.

Und daß der Verhaftete schuldig ist haben die Herrschaften von Polizei und Staatsanwaltschaft doch schon festgestellt. Der blödsinnige Prozess mit den senilen Richtern ist doch eh nur Formsache.

Und wenn der Delinquent auf die bloße Drohung nicht wunschgemäß reagiert, dann werden dieselben halt in die Tat um gesetzt.

Wenn ich den erwische, der hier schon wieder die grüne Farbe versteckt hat, dann werde ich Ihn foltern, bis er mir sag wo sie ist.

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Hmm. Genau das und der Wunsch, das Kind noch lebend zu finden, war das Gewissensdilemma, unter dem der Polizist litt. Ich möchte nicht in seiner Lage sein.

Es ist wie Herr Califax schon sagte rechtfertigender Notstand. Es wäre legal, wenn der Vater der Kindes es aus dem Dreckschwein heraus geprügelt hätte. Aber die Polizei darf es nicht und das ist auch gut so.

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Hmm. Genau das und der Wunsch, das Kind noch lebend zu finden, war das Gewissensdilemma, unter dem der Polizist litt. Ich möchte nicht in seiner Lage sein.

100% meine Meinung! Aber wir sollten eigentlich in einem Rechtsstaat leben und da darf Folter einfach kein Thema sein.

Übrigens möchte ich überhaupt kein Polizist sein. Da käme ich noch öfters in Gewissensbedrängnis; wenn ich da nur an prügelnde Väter und Ehemänner denke. Oder an Leute wie meine ganz besondere Freundin Frau Käsmann, die im Vollsuff Auto fahren – da brauch ich gar keine Kindesentführung um ……

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Es ist wie Herr Califax schon sagte rechtfertigender Notstand. Es wäre legal, wenn der Vater der Kindes es aus dem Dreckschwein heraus geprügelt hätte. Aber die Polizei darf es nicht und das ist auch gut so.

Sehe ich genau so! Noch leben wir in einem Rechtsstaat und in dem ist Folter nun mal verboten.

Im konkreten Fall kann man sich natürlich darüber streiten, ob es sinnvoll ist, die Androhung von Folter zu bestrafen ....... was aber nützt die Androhung von Folter, wenn das Gegenüber genau weiß, dass die Drohung nicht umgesetzt wird.......

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