Butterfly Posted June 1, 2010 at 05:44 PM Share Posted June 1, 2010 at 05:44 PM (edited) Jetzt wurde also Deutschland vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verstosses gegen das Folterverbot verurteilt. Dieser Mörder vom kleinen Jakob von Metzler bekam also Recht. Die Polizisten drohten diesem Magnus Gäftgen mit Folter , wenn er nicht sagt wo Jakob sei. Darauf gestand er, ihn ermordert zu haben Zum Glück wurde dieses Scheusal nicht noch freigesprochen. Aber: Der deutsche Staat wird nun noch mit einer zivilrechtlichen Klage rechnen müssen. Da kommt also, dank diesen senilen EU Richter , der arme Mörder noch Geld. Es lebe die EU! Edited June 1, 2010 at 05:47 PM by Butterfly Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted June 1, 2010 at 05:53 PM Share Posted June 1, 2010 at 05:53 PM Wenn ich meine Meinung zu dem Fall öffentlich äußern würde ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted June 1, 2010 at 06:08 PM Share Posted June 1, 2010 at 06:08 PM Wenn ich meine Meinung zu dem Fall öffentlich äußern würde ... Ich mache meine Meinung mal öffentlich: Aber das Folterverbot gilt eben nicht nur für Unschuldige, sondern für alle. So beknackt es ist, daß ein verurteilter Mörder vom Staat Schmerzensgeld bekommt, so ist es doch richtig. Ich möchte auch nicht gefoltert werden, nur weil mich mal ein Polizist für schuldig halten könnte... Link to comment Share on other sites More sharing options...
jayman Posted June 1, 2010 at 06:17 PM Share Posted June 1, 2010 at 06:17 PM Ich möchte auch nicht gefoltert werden, nur weil mich mal ein Polizist für schuldig halten könnte... Die Androhung der Folter erfolgte zu dem Zweck dem entführten Jungen das Leben zu retten, da dieser irgendwo gefangen gehalten wurde während der dringend Tatverdächtige inhaftiert war. D.h., der Junge war höchstwahrscheinlich ohne Versorgung. Der verhörende Polizeibeamte war sich der Rechtswidrigkeit seines Handelns bei der Androhung von Folter vollkommen bewußt. Er war aber bereit die Konsequenzen für seine "Straftat" zu tragen, wenn dadurch eine Chance bestand, dass der Junge noch lebendig gefunden werden konnte. Nach meiner moralischen Auffassung hat der Beamte Mut und Eier bewiesen - und wie oft findet man so etwas noch heutzutage? Ginge es nach mir würde er das Bundesverdienstkreuz kriegen und der EuGH könnte mich mal da lecken, wo die Sonne nie hinscheint. Sorry. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted June 1, 2010 at 06:19 PM Share Posted June 1, 2010 at 06:19 PM Kinder umbringen ist auch verboten, und in einem Land, was ein bissi mehr Wert auf Opferschutz als auf Täterschutz legen würde, säße der Mörder auf dem Grill. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted June 1, 2010 at 06:28 PM Share Posted June 1, 2010 at 06:28 PM Jetzt wurde also Deutschland vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verstosses gegen das Folterverbot verurteilt. Dieser Mörder vom kleinen Jakob von Metzler bekam also Recht. Er bekam nicht recht, das Verfahren und das Urteil gegen ihn sind rechtmäßig. Er muss seine Strafe zur Gänze absitzen, was immer man auch unter "lebenslänglich" versteht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Butterfly Posted June 1, 2010 at 07:28 PM Author Share Posted June 1, 2010 at 07:28 PM Er bekam nicht recht, das Verfahren und das Urteil gegen ihn sind rechtmäßig. Er muss seine Strafe zur Gänze absitzen, was immer man auch unter "lebenslänglich" versteht. Aber die Richter verurteilten Deutschland wegen Verstosses gegen das Folterverbotes. "Die Drohungen gegen den Täter waren schwerwiegend genug, um als unmenschliche Behandlung im Sinn von Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu gelten". Also bekam er doch mindestens teilweise Recht. Und ich bin überzeugt, dass sein Anwalt nicht locker lässt, bis ein weiterer seniler Richter den Mörder von Schuld und Strafe freispricht, weil sein Geständnis unter "Folterdrohung" erfolgt sei. Link to comment Share on other sites More sharing options...
jayman Posted June 1, 2010 at 07:37 PM Share Posted June 1, 2010 at 07:37 PM , weil sein Geständnis unter "Folterdrohung" erfolgt sei. Er wurde wegen eines Tötungsdeliktes verurteilt und wird dies auch bleiben. Es wurde anerkannt, dass ihm mit Folter gedroht wurde. Zwei vollkommen verschiedene Tatbestände mit dazu noch unterschiedlichen Tätern. Das Eine hat mit dem Anderen nüscht zu tun. Und sein Urteil wird ganz sicher nicht aufgehoben, schliesslich hat er nach seinem "erzwungenen" Geständniss die Polizei zur Leiche geführt. Mehr Beweise braucht kein Richter. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted June 1, 2010 at 10:18 PM Share Posted June 1, 2010 at 10:18 PM Aber die Richter verurteilten Deutschland wegen Verstosses gegen das Folterverbotes. Der Mann hatte die Aufhebung seines Urteils verlangt mit der Behauptung, die Beweise für seine Verurteilung wären unter Androhung von Folter erpresst worden. Das hat der Europäische Gerichtshof abgewiesen, die Verurteilung erfolgte auf Grund zulässiger Beweise. Deutschland wurde auch nicht verurteilt, den es war nicht als Folterstaat angeklagt. Die Richter bemängelten nur das zu geringe Strafmaß für dern Polizeibeamten, die deutsche Justiz hingegen hält es in Anbetracht der Situation für angemessen unde ich übrigens auch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted June 1, 2010 at 10:27 PM Share Posted June 1, 2010 at 10:27 PM ... die deutsche Justiz hingegen hält es in Anbetracht der Situation für angemessen unde ich übrigens auch. Stichwort: Nothilfe. Nothilfe ist ist wie Notwehr eine straffreie STRAFTAT. § 32 StGB Notwehr (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. § 33 Überschreitung der Notwehr Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft. § 34 Rechtfertigender NotstandWer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted June 1, 2010 at 10:56 PM Share Posted June 1, 2010 at 10:56 PM Rechtfertigender Notstand zieht nur bei engen Familienangehörigen oder sehr nahe stehenden Personen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted June 2, 2010 at 06:00 AM Share Posted June 2, 2010 at 06:00 AM Er wurde wegen eines Tötungsdeliktes verurteilt und wird dies auch bleiben. Es wurde anerkannt, dass ihm mit Folter gedroht wurde. Zwei vollkommen verschiedene Tatbestände mit dazu noch unterschiedlichen Tätern. Das Eine hat mit dem Anderen nüscht zu tun. Genau. Der Mörder wurde rechtskräftig verurteilt. Der Polizist auch. Dadurch wurde aber der Mörder nicht freigesprochen, sondern bekam in einem ganz anderen Fall, Recht. Auch ein Mörder hat Recht auf gerechte Rechtsprechung! Das ist das Grundprinzip der Rechtsstaatlichkeit! Stichwort: Nothilfe. Nothilfe ist ist wie Notwehr eine straffreie STRAFTAT. Außerdem müssen bei Polizisten ganz andere Maßstäbe angelegt werden, da für sie andere Gesetze gelten. Der Jedermannsparagraph ist z.B. auf Polizisten nicht anwendbar. Notwehr und Nothilfe werden ganz anders bewertet. Dazu kommt, daß ein Polizist nur die Maßnahmen androhen darf, die er auch durchführen kann und darf. Würde man die Androhung von Folter zulassen, deren Anwendung aber nicht, wäre auch die Androhung wirkungslos. Würde man die Folter zulassen, wären wir zurück im Mittelalter. Man kann unter Folter aus jedem jedes Geständnis herausprügeln. Link to comment Share on other sites More sharing options...
SusiSonnenschein Posted June 2, 2010 at 09:06 AM Share Posted June 2, 2010 at 09:06 AM Man kann unter Folter aus jedem jedes Geständnis herausprügeln. Es ging aber um kein Geständnis, sondern darum einen entführten Jungen vor dem Krepieren zu bewahren. Zu dem Zeitpunkt mußte davon ausgeganen werden, daß der Bub noch lebt, es ihm aber alles andere als gut geht. Deshalb zolle ich diesem Mann, der wissentlich seine Karriere geopfert hat, um dem Bub zu helfen, meinen größten Respekt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted June 2, 2010 at 10:05 AM Share Posted June 2, 2010 at 10:05 AM Der Zweck heiligt die Mittel? Nein danke. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted June 2, 2010 at 10:15 AM Share Posted June 2, 2010 at 10:15 AM Deshalb zolle ich diesem Mann, der wissentlich seine Karriere geopfert hat, ... Naja... eine Geldstrafe auf Bewährung und die anschließende Beförderung zum Leiter des Polizeipräsidiums für Technik ... dieses Opfer wäre ich auch eingegangen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted June 2, 2010 at 10:19 AM Share Posted June 2, 2010 at 10:19 AM das eigentlich frustrierende ist, daß ein Mörder eines Kindes sich nun über eine angeblich unfaire Behandlung beschwert, der Steuerzahler alles zahlen muß, der volkswirtschaftliche Schaden durch den Mord am Kind erheblich ist und sich dieser Verbrecher dabei noch toll vorkommt. Sollte ihm ein Schmerzensgeld zugestanden werden, sollte er es abführen müssen - an die Familie des Opfers. Ich weiß, ich gelte ab und zu als etwas radikal. Nur bin ich in der Hinsicht für die Todesstrafe. Allein schon, um sicherzustellen, daß derartige Mistkerle nie wieder ein solches Verbrechen begehen können. Wer schützt eigentlich die Opfer vor solchen Tätern ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Butterfly Posted June 2, 2010 at 11:01 AM Author Share Posted June 2, 2010 at 11:01 AM Der Zweck heiligt die Mittel? Nein danke. Bei allem Respekt: Fyodor, darf ich dich fragen: Bist du Jurist und arbeitest für Amnesty International? Gruss Butterfly Link to comment Share on other sites More sharing options...
Manfred Kuebel Posted June 2, 2010 at 11:09 AM Share Posted June 2, 2010 at 11:09 AM Bei allem Respekt: Fyodor, darf ich dich fragen: Bist du Jurist und arbeitest für Amnesty International? Gruss Butterfly Was haben diese Fragen miteinander zutun? Ob Fyodor Jurist ist oder nicht spiel ja wohl überhaupt keine Rolle. Und wenn er für AI arbeiten würde, was wäre daran falsch/schlecht, bzw. was hätte es mit seiner Frage zutun? LG MK Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted June 2, 2010 at 11:15 AM Share Posted June 2, 2010 at 11:15 AM Bei allem Respekt: Fyodor, darf ich dich fragen: Bist du Jurist und arbeitest für Amnesty International? Hast Du sooo ein großes Problem damit, dass Menschen Folter ablehnen? :eek: Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted June 2, 2010 at 11:20 AM Share Posted June 2, 2010 at 11:20 AM Der Zweck heiligt die Mittel? Nein danke. Hmm. Genau das und der Wunsch, das Kind noch lebend zu finden, war das Gewissensdilemma, unter dem der Polizist litt. Ich möchte nicht in seiner Lage sein. Auf der anderen Seite finde ich es gut, eine Meinung zu haben, und diese auch zu vertreten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Manfred Kuebel Posted June 2, 2010 at 11:26 AM Share Posted June 2, 2010 at 11:26 AM Wie kann man nur gegen Folter von Kindesentführern sein. Es geht ja nur darum das Versteck zu finden. Und daß der Verhaftete schuldig ist haben die Herrschaften von Polizei und Staatsanwaltschaft doch schon festgestellt. Der blödsinnige Prozess mit den senilen Richtern ist doch eh nur Formsache. Und wenn der Delinquent auf die bloße Drohung nicht wunschgemäß reagiert, dann werden dieselben halt in die Tat um gesetzt. Wenn ich den erwische, der hier schon wieder die grüne Farbe versteckt hat, dann werde ich Ihn foltern, bis er mir sag wo sie ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted June 2, 2010 at 11:31 AM Share Posted June 2, 2010 at 11:31 AM Hmm. Genau das und der Wunsch, das Kind noch lebend zu finden, war das Gewissensdilemma, unter dem der Polizist litt. Ich möchte nicht in seiner Lage sein. Es ist wie Herr Califax schon sagte rechtfertigender Notstand. Es wäre legal, wenn der Vater der Kindes es aus dem Dreckschwein heraus geprügelt hätte. Aber die Polizei darf es nicht und das ist auch gut so. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Manfred Kuebel Posted June 2, 2010 at 11:34 AM Share Posted June 2, 2010 at 11:34 AM Hmm. Genau das und der Wunsch, das Kind noch lebend zu finden, war das Gewissensdilemma, unter dem der Polizist litt. Ich möchte nicht in seiner Lage sein. 100% meine Meinung! Aber wir sollten eigentlich in einem Rechtsstaat leben und da darf Folter einfach kein Thema sein. Übrigens möchte ich überhaupt kein Polizist sein. Da käme ich noch öfters in Gewissensbedrängnis; wenn ich da nur an prügelnde Väter und Ehemänner denke. Oder an Leute wie meine ganz besondere Freundin Frau Käsmann, die im Vollsuff Auto fahren – da brauch ich gar keine Kindesentführung um …… Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted June 2, 2010 at 11:34 AM Share Posted June 2, 2010 at 11:34 AM mal kein Widerspruch von mir ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
alter Herr Posted June 2, 2010 at 11:39 AM Share Posted June 2, 2010 at 11:39 AM Es ist wie Herr Califax schon sagte rechtfertigender Notstand. Es wäre legal, wenn der Vater der Kindes es aus dem Dreckschwein heraus geprügelt hätte. Aber die Polizei darf es nicht und das ist auch gut so. Sehe ich genau so! Noch leben wir in einem Rechtsstaat und in dem ist Folter nun mal verboten. Im konkreten Fall kann man sich natürlich darüber streiten, ob es sinnvoll ist, die Androhung von Folter zu bestrafen ....... was aber nützt die Androhung von Folter, wenn das Gegenüber genau weiß, dass die Drohung nicht umgesetzt wird....... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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