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FWR Kommentar 2010-07-12


rugerclub

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Sehr geehrte Damen und Herren,

als Anlage erhalten Sie einen Kommentar zu den aktuellen Entwicklungen im Waffenrecht als PDF-Datei.

Mit freundlichen Grüßen

RA Frank Göpper

Geschäftsstellenleiter

Forum Waffenrecht e. V.

An der Pönt 48

40885 Ratingen

Phone: +49(0) 2102- 559 574 0

Fax: +49 (0) 2102- 559 573 9

Mail: info@fwr.de

Homepage: www.fwr.de

PDF war zu gross, hier mal copy&paste

Waffensteuer

„Jede Waffe weniger ist ein Zugewinn für die öffentliche Sicherheit“

Mit solchem Unsinn wird von Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU), Stadt

Stuttgart, die dort diskutierte Waffensteuer von a 100,- pro Schusswaffe und Jahr

begründet. Die Steuer habe neben der Einnahmenerzielungs- auch eine Lenkungswirkung:

“Manch schwäbischer Waffennarr werde künftig wohl auf das eine oder

andere Schießeisen verzichten“ wird Schuster von DPA zitiert.

Mit dieser kommunalen Steuer soll die im Besitz der Waffe zum Ausdruck kommende

besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuert werden, die im persönlichen

Aufwand zur Lebensführung liegt. In einem der Stadt Stuttgart vorliegenden

Gutachten wird diese „besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ bejaht, da „für

Anschaffung und Unterhaltung der Waffen nicht unerhebliche fi nanzielle Mittel aufgewendet

werden“ müssen. Welchen nicht unerheblichen Aufwand die „Unterhaltung“

eine Waffe mit sich bringt, ist dem Gutachten, das dem FWR vorliegt, allerdings

nicht zu entnehmen.

Das Forum Waffenrecht wird diesen unverfrorenen Versuch der Sanierung der Stadtkasse

auf Kosten einer einzelnen Bevölkerungsgruppe nicht hinnehmen. Das FWR

hat – zusammen mit den Dachverbänden der Jäger und Schützen sowie dem Herstellerverband

JSM – ein wissenschaftliches Gutachten zur Frage der Rechtmäßigkeit

der Waffensteuer in Auftrag gegeben und wird ggf. Betroffene, die sich gegen die

Erhebung dieser Steuer zur Wehr setzen wollen, unterstützen.

Der eine oder andere „Waffennarr“ in Stuttgart wird sich nun noch mehr überlegen

müssen, welchem Politiker er sein Vertrauen bei den kommenden Landtagswahlen

schenkt. Oberbürgermeister Schuster jedenfalls hat in seiner Ankündigung

nicht verraten, wie er sich die Besteuerung der Mehrzahl der Schusswaffen, nämlich

der illegalen Schusswaffen vorstellt. Diese sind es, die die eigentliche Gefahr für die

öffentliche Sicherheit darstellen und nicht die legal besessenen Waffen von Jägern

und Sportschützen, die es nicht nötig haben, sich von einem Politiker als „Narren“

beschimpfen zu lassen.

Gebühren für anlasslose Kontrollen rechtswidrig?

Das FWR hat – zusammen mit den Dachverbänden der Jäger und Sportschützen und dem Verband der Hersteller

von Jagd- und Sportwaffen – ein wissenschaftliches Gutachten zur Frage der Rechtmäßigkeit der von den Kreisen

und kreisfreien Städten in Baden-Württemberg erhobenen Gebühr für anlasslose Kontrollen in Auftrag gegeben.

In diesem Gutachten geht es nicht nur um die Frage, ob die Erhebung dieser Gebühr rechtmäßig sein kann,

nachdem der Bundesgesetzgeber eindeutig zum Ausdruck gebracht hat, dass diese Kontrollen im öffentlichen

Interesse erfolgen und folglich Gebühren nicht zu erheben sind. Das Gutachten soll sich vor allem mit der Frage

auseinandersetzen, ob derjenige Waffenbesitzer, der die Behörde unter Hinweis auf die Gebühren nicht eintreten

lässt, mit Sanktionen rechnen muss oder nicht.

Die Verbände beraten derzeit konkrete Empfehlungen an ihre Mitglieder, die natürlich sicherstellen müssen, dass

derjenige, der diesen Empfehlungen folgt, „auf der sicheren Seite“ ist.

Falschmeldung!

Seit einigen Tagen kursiert unter dem Titel „Bundesregierung erwägt Verbot des legalen Waffenbesitzes“ ein

Presseartikel mit der Behauptung, die Bundesregierung erwarte für die Zukunft offenkundig auch gewalttätigen

Widerstand aus Teilen der Bevölkerung gegen Ihre Politik und wolle deshalb die Zahl legaler Waffen drastisch

beschränken.

Nach unserer Kenntnis entbehrt diese Feststellung jeder Realität und ist schlicht die Unwahrheit. Leider ist die

eigentliche Quelle dieser Meldung aus den sog. „Kopp exclusiv“-Briefen nicht bekannt. Man muss sich allerdings

fragen, wer Interesse an der Streuung solcher Parolen hat und welches Ziel damit verfolgt wird, zumal darin den

legalen Waffenbesitzern die Bereitschaft zum gewalttätigen Widerstand unterstellt wird. Der Verteidigung und

Wahrung unserer gemeinsamen Interessen ist dies jedenfalls nicht dienlich. Wenn wir permanent „Feuer“ schreien,

kommt niemand mehr zum Löschen, wenn es wirklich brennt.

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Das Forum Waffenrecht wird diesen unverfrorenen Versuch der Sanierung der Stadtkasse auf Kosten einer einzelnen Bevölkerungsgruppe nicht hinnehmen. Das FWR hat – zusammen mit den Dachverbänden der Jäger und Schützen sowie dem Herstellerverband JSM – ein wissenschaftliches Gutachten zur Frage der Rechtmäßigkeit der Waffensteuer in Auftrag gegeben und wird ggf. Betroffene, die sich gegen die Erhebung dieser Steuer zur Wehr setzen wollen, unterstützen.

Der eine oder andere „Waffennarr“ in Stuttgart wird sich nun noch mehr überlegen müssen, welchem Politiker er sein Vertrauen bei den kommenden Landtagswahlen schenkt. Oberbürgermeister Schuster jedenfalls hat in seiner Ankündigung nicht verraten, wie er sich die Besteuerung der Mehrzahl der Schusswaffen, nämlich der illegalen Schusswaffen vorstellt. Diese sind es, die die eigentliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen und nicht die legal besessenen Waffen von Jägern und Sportschützen, die es nicht nötig haben, sich von einem Politiker als „Narren“ beschimpfen zu lassen.

Bravo!

Das FWR tut was!

Nur so kann diese Steuer aufgehalten werden.

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