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Waffenrecht vor Gericht


Hoss

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"Das Waffengesetz stellt bislang das Recht auf das Ausüben des Schießsports über das Recht auf Leben", sagt Roman Grafe. Dies widerspreche Artikel zwei des Grundgesetzes. "Der Waffenwahn gehört verboten", sagt Grafe. Am 11. März 2009 hatte ein 17 Jahre alter Amokläufer in den baden-württembergischen Kleinstädten Winnenden und Wendlingen 15 Menschen und sich selbst getötet, die meisten Opfer waren Schülerinnen, Schüler und Lehrerinnen in einer Schule.

Roman braucht dringend Hilfe, professionelle! Die Ausübung des Schiesssportes steht in keinem Widerspruch zum Recht auf Leben. Genauso wenig wie der Besitz und das Fahren von PKW, mit jährlich ca. 4500 Tote (2008: 4428 ), dagegen verstößt, oder die unbeschrankten Bahnübergänge jährlich 40 Menschen das Leben kostet. Was haben wir den noch? Flugzeugabstürze, Genmanipulierte Speisen & Getränke, Mirkowellenstrahlung, etc.

Wie gesagt, professionelle Hilfe! :rolleyes:

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Für Grafe ist der Zugang allerdings erst ausreichend erschwert, wenn er gänzlich illegal ist.

Vielleicht der Tip des Tages: Alle Waffen abgeben und sich illegale besorgen. Dann brauche ich keine Steuern zu zahlen, Gebühren für Hausdurchsuchungen und Einträge in die WBK entfallen, keine Mitgliedsbeiträge in Vereinen oder Verbänden. Endlich kann ich völlig ungeniert eine Waffe verdeckt tragen, ohne Angst davor haben zu müssen meine Zuverlässigkeit zu verlieren. Das Tötungshandwerk habe ich ja reichlich bei KK gelernt, kann es also anwenden. Falls nicht, trete ich der Bundeswehr bei, die bringen es mir dann auch bei UND ich werde dafür sogar noch bezahlt.

Legal - Illegal - Scheissegal!

Der Mann braucht dringend professionelle Hilfe!

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Servus Alle,

uns wurde, als wir uns über die Möglichkeiten einer Verfassungsklage informierten gesagt, daß ca. 99% aller eingereichten Klagen nicht zur Entscheidung angenommen würden. Nun, auf den ersten Blick eine erschreckende Zahl. Dazu muß man aber wissen, daß jeder dem es einfällt dort eine Klage vorbringen kann. Ich denke mal diese Klage wird wohl einer der 99% sein/werden. Wenn nicht bin ich auf das Urteil und die Begründung sehr gespannt.

LG

MK

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Dazu muß man aber wissen, daß jeder dem es einfällt dort eine Klage vorbringen kann. Ich denke mal diese Klage wird wohl einer der 99% sein/werden.

Davon sollte man hoffentlich ausgehen können. Im besten Fall entwickelt es sich für Herrn G. und die Antiwaffennarren zum Bumerang und es gibt eine schallende Ohrfeige vom BVG.

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Was mir an der ganzen Sache sauer aufstößt, ist die Tatsache, dass das alle Stunde in den Nachrichten kommt. Wenn das BVG die Klage abweist, ist dann wieder großes Heulen und Zähneknirschen vom ABW und die Medien schimpfen auf die Gerichte und behaupten, dass die mit den Waffenbesitzern unter einer Decke stecken.

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Was mir an der ganzen Sache sauer aufstößt, ist die Tatsache, dass das alle Stunde in den Nachrichten kommt. Wenn das BVG die Klage abweist, ist dann wieder großes Heulen und Zähneknirschen vom ABW und die Medien schimpfen auf die Gerichte und behaupten, dass die mit den Waffenbesitzern unter einer Decke stecken.

Wie in den USA, die Waffenlobby nimmt Einfluss auf Politik, Staat und Wirtschaft. 8)

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Das AAW ist vordergründig an der Klage gar nicht beteiligt. Nur Roman Grafe und zwei Opfer Familien.

Das wird bei unserer zwangsläufig ähnlich sein. Da man, um vor dem Verfassungsgericht klagen zu können, persönlich Betroffener sein muß. Bei uns sind das sieben einzelne Leute und auch bei uns ist die FvLW nicht wirklich die Klägerin.

LG

MK

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Das hier stimmt mich aber recht positiv:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100611_2bvr304409.html?Suchbegriff=durchsuchung

AZ 2 BvR 3044/09 v. 11.06.2010

Absatz C. I.

"Mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung durch Art. 13 Abs. 1 GG erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz. Erforderlich zur Rechtfertigung eines Eingriffs in dieses Grundrecht ist der Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde. Das Gewicht des Eingriffs verlangt dabei Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen. Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 59, 95 <97>; 115, 166 <197 f.>; 117, 244 <262 f.>). Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind; denn sie setzt einen Verdacht bereits voraus (vgl. BVerfGK 8, 332 <336>; 11, 88 <92>)."

Aber noch ne blöde Frage.

Im Grunde wurde das Waffengesetz ja nicht geändert. Sondern das Sprengstoffgesetz. Somit dürfte doch so oder so die Klage gegen das Waffenrecht selbst gar nicht zugelassen werden.

Die Klage der FvLW hingegen richtet sich lediglich gegen ein einzelnes Gesetz, ds im Zuge der Novelierung des Sprengstoffgesetzes geändert wurde.

Liege ich da halbwegs richtig?

Edited by kensmith
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Solange man nicht weiß, was in den drei VBn steht, kann man nur spekulieren...

Manchmal soll es ja selbst für RAe zweckdienlich sein, so etwas vorher zu lesen:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html

Sollten die VBn nur gegen das WaffG gerichtet sein, so könnten nur die geänderten §§ des WaffG, wenn überhaupt, überprüft werden...

Voraussetzungen hierzu ergeben sich aus

Art. 93 I Nr. 4a GG i.V.m. §§ 13 Nr. 8a, 93 III BVerfGG

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Stellungnahme des DSB zur Verfassungsklage gegen das Waffengesetz

Am 21. Juli 2010 hat die Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen“ (Internetadresse: www.sportmordwaffen.de) beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen das Waffengesetz eingereicht.

Ziel dieser Beschwerde ist es, durch das Bundesverfassungsgericht „den Besitz privater tödlicher Schusswaffen generell zu verbieten“. Ob und inwieweit eine derartige Verfassungsbeschwerde, die auf eine Verschärfung eines an sich verfassungsgemäßen Gesetzes zielt, überhaupt Erfolg haben könnte, kann nicht beurteilt werden, da die Beschwerdeschrift nicht bekannt ist.

Die Initiative macht sich das Leid der Eltern von Winnenden zunutze, um in blindwütigem Eifer ihre privaten Vorstellungen von einer gerechten Welt gegen eine gesellschaftlich anerkannte und im übrigen regelmäßig staatlich kontrollierte Gruppe von rund zweieinhalb Millionen legaler Waffenbesitzer mit Totalverboten durchzusetzen.

Sie macht hierbei weder vor Tatsachenfälschungen noch Verleumdungen halt. Bereits mit dem Namen und der Internetadresse wird die Gleichung suggeriert „Sportwaffen gleich Mordwaffen“ und damit als Konsequenz „Sportschützen gleich Mordschützen“. Dies wird verdeutlicht durch die Aussage des Sprechers der Initiative, des Schriftstellers Roman Grafe: „Das Waffengesetz stellt bislang das Recht auf Ausüben des Schießsports über das Recht auf Leben.“ Mit dieser Aussage wird allen Sportschützen unterstellt, sie hätten nichts anderes im Sinn, als ihre Mitbürger bei nächster Gelegenheit zu ermorden.

Der Deutsche Schützenbund mit seinen eineinhalb Millionen Sportschützen verwahrt sich auf das Entschiedenste gegen diese Verunglimpfungen und Verleumdungen, die sogar geeignet sind, den Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) zu erfüllen.

Quelle: www.dsb.de

Netter Gedanke :cool:

@D.H.

was denkst du?

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Wenn die Klage abgewiesen wird, kann man dann das Verfassungsgericht bewegen eine Strafe aus zu sprechen? :)

Nein, das würden diese bereits mit der Nichtannahme aussprechen. Ich gehe im Übrigen davon aus, daß keine - höchstens eine sehr, sehr geringe - Mißbrauchsgebühr fällig werden wird...

Edited by Trollhunter
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