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FWR: Pressemeldung zur Waffensteuer Stuttgart


rugerclub

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Sehr geehrte Damen und Herren,

als Anlage erhalten Sie die Pressemeldung des Forum Waffenrecht zur in Stuttgart angedachten Waffensteuer.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Lindenbaum

Assistentin Geschäftsstellenleiter

Forum Waffenrecht e. V.

An der Pönt 48

40885 Ratingen

Phone: +49(0) 2102- 559 574 0

Fax: +49 (0) 2102- 559 573 9

Mail: s.lindenbaum@fwr.de

Homepage: www.fwr.de

Gutachten belegt: Waffensteuer ist rechtswidrig und willkürlich

– Jäger erfüllen öffentliche Aufgaben – Sportschützen sind olympisch –

– Winnenden kein Argument für Haushaltsanierung –

Die von der Stadt Stuttgart geplante Besteuerung von Waffenbesitz ist rechtswidrig.

So lautet das Ergebnis eines von Professor Johannes Dietlein – Inhaber

des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-

Heine-Universität Düsseldorf – erstellten Rechtsgutachtens. Das Gutachten wurde

vom Forum Waffenrecht und den ihm angeschlossenen Dachverbänden der

Jäger (DJV) und Sportschützen (DSB) sowie Handel (VDB) und Industrie (JSM) in

Auftrag gegeben, um bereits im Vorfeld die Rechtslage zu klären und letztlich

die Jäger, Sammler und Sportschützen vor einer Besteuerung ihrer Sportgeräte,

Jagd- und Sammelwaffen zu bewahren.

Das Gutachten belegt, dass die Waffenbesitzsteuer in der Sache unzulässig, völlig

willkürlich ist und in keinem Verhältnis steht. So können Jäger und Schützen ihr

Bedürfnis nach Jagd- und Sportwaffen eindeutig nachweisen, der Besitz ist durch

das bundesweit gültige Waffengesetz geregelt. Kommunen hingegen sind nicht

dafür zuständig, mit einer Steuer den Waffenbesitz zu regulieren.

Darüber hinaus fehlt für eine kommunale Steuererhebung bereits der örtliche

Bezug, da das Waffengesetz nicht vorschreibt, dass die rechtmäßig erworbenen

Waffen auch am Wohnort aufbewahrt werden müssen. Mit der gleichen Logik

könnten auch Tennisschläger oder Fußbälle besteuert werden.

Das FWR und die angeschlossen Verbände bestreiten darüber

hinaus, dass sich durch die kommunale Lenkungssteuer ein Plus an Sicherheit

erzielen lässt, da insbesondere die Zahl illegaler Waffen dadurch nicht sinkt. Gleichzeitig

werden legale Waffenbesitzer über Gebühr belastet.

Die legalen Waffenbesitzer wehren sich entschieden dagegen, dass jetzt unter

dem Deckmäntelchen der Gewaltprävention Kommunen planen, ihren Finanzhaushalt

durch eine Waffensteuer zu sanieren. Noch schärfere Gesetze oder neue

Steuern lehnen sie als völlig wirkungslos ab.

Die oben genannten Verbände appellieren deshalb an die Stadt Stuttgart auch

im Hinblick auf die Ergebnisse des Rechtsgutachtens, von der geplanten Steuer

Abstand zu nehmen

Anhang:

Gutachterliche Stellungnahme im Auftrag des Forums Waffenrecht in Verbindung mit dem Deutschen Jagdschutz-Verband e. V., dem Deutschen Schützenbund sowie dem Verband der Hersteller von Jagd- und Sportwaffen von Univ.-Prof. Dr. iur. Johannes Dietlein

index.pdf

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Die Unterschriftenaktion war von Anfang an grunddämlich und zu einem völlig schwachsinnigen Zeitpunkt gestartet.

Das ist halt so, wenn Leute erst machen und danach auch nicht denken, aber egal.

Zudem liegen die Ergebnisse verschiedener Unterschriftenaktionen immer in noch diversen Schubladen, weil sie niemand übergeben hat / übergeben wollte.

(Die Unterschriften, nicht sich.)

Insofern war auch die Kritik des ansonsten sicher nicht alleinseeligmachenden FWR ausnahmsweise nicht völlig an den Haaren herbeigezogen.

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Kurze Zusammenfassung:

Prof. Dr. Johannes Dietlein fasst die Begründungen der Unzulässigkeit einer Waffenbesitzsteuer in dem Gegengutachten wie folgt zusammen:

1. Die von einzelnen Kommunen angedachte Erhebung einer Waffenbesitzsteuer in der Gestalt einer kommunalen Aufwandsteuer ist unzulässig.

2. Anküpfpunkte einer kommunalen Aufwandsteuer können allein private (Konsum-) Aufwendungen sein, die zur Aufrechterhaltung eines rechtlichen oder tatsächlichen „Zustandes” getätigt werden und hierbei über die Befriedigung des allgemeinen Lebenszustandes hinausgehen.

3. Aus dem bloßem Waffenbesitz kann auch im Wege der typisierenden Betrachtung nicht auf einen Konsumaufwand für die Aufrechterhaltung dieses rechtlichen und tatsächlichen Zustandes gefolgert werden.

4. Mit dem Wesen der Aufwandsteuer unvereinbar wäre es, die Besteuerung an den (einmaligen) Akt des rechtsgeschäftlichen Erwerbs einer Waffe anzuknüpfen, selbst wenn hierbei ein finanzieller Aufwand getätigt wird.

5. Erst recht kann eine unmittelbar aus dem Waffenbesitz resultierende wirtschaftliche Potenz des Eigentümers nicht Besteuerungsobjekt einer kommunalen Aufwandsteuer sein.

6. Angesichts der grundsätzlichen Offenheit des Waffengesetzes hinsichtlich des Ortes einer sicheren Verwahrung kann der erforderliche „örtliche” Bezug einer Aufwandsteuer für ortsansässige Waffenbesitzer nicht unterstellt werden.

7. Es bestehen erhebliche Bedenken, ob der kommunale Lenkungszweck einer pauschalen Reduktion des privaten Waffenbesitzes mit den differenzierenden waffengesetzlichen Regelungen zur Anerkennung legitimer Erwerbs- und Besitzinteressen einzelner Gruppen von Waffenbesitzern vereinbar ist.

8. Es ist nicht ersichtlich, wie die mit der Erhebung einer Waffensteuer einhergehenden Verwaltungskosten durch die Erträge einer auf den Waffenbesitz zu begrenzenden Aufwandsteuer gedeckt werden sollten.

9. Soweit die Kommunen mit der „Waffensteuer” das Ziel verfolgen, die Waffenbesitzer an den Kosten verdachtsunabhängiger Kontrolle zu beteiligen, handelt es sich hierbei in Wahrheit um einen in jeder Hinsicht unzulässige Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion.

Das Gegengutachten wird in Stuttgart vorliegen, wenn am Mittwoch, den 28. Juli 2010 eine Prüfung der rechtlichen Grundlagen einer Waffenbesitzsteuer stattfindet. Sollten Stuttgarts Politiker nicht einlenken, steht für die Auftraggeber des Gegengutachtens fest, dass dann gegen die Waffenbesitzsteuer weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Quelle: DWJ

http://www.dwj.de/Artikel/Artikel.php?id=676XZE13%3D1AD%89Z9A01A1%Z%9D%02D9DE%2302E%

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Es soll auch schon Verflechtungen zwischen Führungspersonal von Waffenlobbyorganisationen und Stöpselfirmen gegeben haben.

Schon vergessen ?

Ich bestimmt nicht und im Übrigen, wenn es bloß das wäre...

Apropos Gutachten:

Gutachten, Gegengutachten, Obergutachten, Gerichtsgutachten, Gerichtszweitgutachten, Gerichtsobergutachten...

So oder so ähnlich könnte wohl der Ablauf sein...

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Und genau deshalb muss hierzu parallel die Unterschriftenaktion laufen. Auch wenn der VDW schon wieder kneift.

Was willst Du von denen eigentlich erwarten, auf WO hatte ja mal jemand mit Reiner Herrmann kommuniziert und eingestellt, wurde aber wie üblich sozialverträglich gelöscht...

Auch Dein Verein kneift wieder...

http://forum.waffen-online.de/index.php?s=&showtopic=402469&view=findpost&p=1524770

Nur mal so am Rande...

Für alle die glauben, es sei vorbei, ich weiß, daß dem nicht so ist.

Edited by Trollhunter
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