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Seltsamer Brief


Lengrüsser

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Durchführung des Waffenrechtes:

habe heute vom Polizeipräsidium ein Schreiben bezüglich der Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung nach § 4 Abs.3 Waffengesetz erhalten. Da folgt dann folgender Wortlaut:

"Eine solche Überprüfung hat zu Ihrer Person aktuell stattgefunden und Anhaltspunkte ergeben , die bei erster Betrachtung Auswirkung auf Ihre Zuverlässigkeit hätte haben können.

 Nach Auswertung der Ermittlungsakten komme ich zum jetzigen Zeitpunkt bei Berücksichtigung aller Umstände zum Ergebnis, das die erteilte Erlaubnis Fortführung findet und auf einen möglichen Wiederruf verzichtet werden kann.

Ich gehe dabei jedoch davon aus, dass Ihr zukünftiges verhalten mir keinen Anlass mehr geben wird, erneut in eine solche Prüfung einzutreten."

Soweit der Text, aber was hat das zu bedeuten ? Oder ist das "Normal"

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vor 17 Minuten, Lengrüsser sagte:

Genau das habe ich an das Polizeipräsidium gerichtet ( Frage wegen was wird gegen mich ermittelt), was ich den Angestellt habe. Da ich mir nichts bewußt bin. Antwort folgt.

Laß dir einen Termin geben und verlange Akteneinsicht, das nichtssagende Antwortschreiben ist zu nichts zu gebrauchen.

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Ich gehe jetzt maldavon aus, dass sich "... aber was hat das zu bedeuten ? Oder ist das "Normal"?" auf den Erhalt des Schreibens bzw. die Sinnlosigkeit hinter "wir hatten da einen Verdacht, der hat sich aber nicht bestätigt, alles gut" bezieht und nicht darauf, dass die Behörde dich im Abstand von 3 Jahren (ohne dein Zutun und normal auch ohne das Du es mitbekommst) hinsichtlich deiner Zuverlässigkeit überprüft.

Was mir auch unlogisch erscheint ist, dass dir die Behörde nun mitteilt, man habe (im BZR, im staatsanwaltichen Verfahrensregister, bei der Polizei) zwar erste Hinweise auf eine mögliche Unzuverlässigkeit bekommen, diese haben sich aber bei den weiteren Nachforschungen (Einsicht in die Verfahrensakten) zerschlagen... das hat was von "Ha, das war knapp, aber wehe Du bist nicht brav!"

Normalerweise sollte man als "unbescholtener Bürger" wissen wenn man dermaßen ins Klo gegriffen hat, dass es einen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit kosten könnte. Außer man wird verdeckt vom Staatsschutz observiert weil man Kontakt zu komischen Gruppen pflegt... dann weiß man nichts über die observierung, aber um die Leute mit denen man sich umgibt... :gänsef:

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vor 6 Stunden, Lengrüsser sagte:

Selbstverständlich mache ich mir Gedanken wie "die "auf so was kommen. Wie blöd müsste ich denn sein wenn ich da so meine Vermutung hätte.

Das ist auch genau richtig so! Schweigen ist Gold, reden ist für den Arsch!

Eine Erstberatung bei Anwälten ist zumeist kostenlos. Das würde ich nutzen und dann entscheiden. Dazu brauchst Du aber eigentlich schon etwas Fleisch am Knochen in Form von Informationen. Also Akteneinsicht zum Beispiel.

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vor 9 Stunden, Lengrüsser sagte:

Selbstverständlich mache ich mir Gedanken wie "die "auf so was kommen. Wie blöd müsste ich denn sein wenn ich da so meine Vermutung hätte.

Wenn Du in den Spiegel schaust, und mit ruhigem Gewissen sagen kannst, dass Du mit keinem der Sachverhalte des § 5 Abs. 1 und 2 WaffG in Verbindung gebracht werden kannst, kann es sich ja nur um eine Verwechslung handeln und Du kannst dich ganz entspannt zurücklehnen und der Antwort des Polizeipräsidiums harren. Ich hoffe natürlich, dass die allgemeine Neugier befriedigt wird und Du uns das Ergebnis mitteilst, auch wenn es ein anderes wird.

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vor 22 Minuten, Jägermeister sagte:

Zumal man bei einer Einstellung des Verfahrens den Aktenvermerk löschen lassen sollte!

Das tun sie nun gerade höchst ungern... man will doch auch in 20 Jahren noch wissen was da mal los war... da hilft nicht mal Akteneinsicht, weil solche Seiten dann in einer separaten Beiakte geführt werden, die nicht mit ausgehändigt wird...

P.S.: stell dir mal mein blödes Gesicht vor, als mich der nette Herr vom MAD bei meiner Ü3 danach fragte, warum ich mit 16 versucht habe bei NaNuNaNa für 5,68 DM Kleinkram mitgehen zu lassen (Sommer, Alkohol, Leichtsinn...). Da denkt man 10 Jahre später auch nicht mehr dran, vor allem weil man seine "Strafe" mit den 50,- DM Fangprämie für den Kaufhauspolizisten ja bezahlt hat und es keine Anzeige o.Ä. gab...

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vor 7 Stunden, D.T. sagte:

Das tun sie nun gerade höchst ungern... man will doch auch in 20 Jahren noch wissen was da mal los war... da hilft nicht mal Akteneinsicht, weil solche Seiten dann in einer separaten Beiakte geführt werden, die nicht mit ausgehändigt wird...

Nun, so einen Löschantrag stellt man auch schriftlich - besser noch per Anwalt - und bittet um Bestätigung der Löschung. Dann hat man selbst ein Duplikat des Antrags, die Löschbestätigung und dann ist es ziemlich wurscht, was die in 20 Jahren aus einer Nebenakte holen.

Irgendwie hab ich den Eindruck, daß du entwedere bei der Behörde arbeitest; dann hat Greenhawker es richtig gemacht oder aber in Sachen Behörden völlig naiv bist, dann lohnen sich solche Diskussionen nicht.

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Ich habe die Sache aufgeklärt. Bei der regelmäßigen Überprüfung fragen "die " ob in letzter Zeit was gegen dich ermittelt wurde , auch wenn wegen nicht passiert eingestellt wurde. So bald Begriffe wie "Nötigung ,Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Einbruch etc." auftauchen ,bekommen diese Personen diesen Brief "die " nennen das Warnschuß ! Denn bekommst du immer wenn etwas bei dir war und nach §170 Stpo. eingestellt wurde. Und dann dämmerte es mir das ich vor 2 Jahren eine Staßenverkehrssache hatte die ,weil nicht Passiert eingestellt wurde. Und da fiel der begriff Nötigung. Der Beamte war ziemlich genervt weil er selber mit der Formulierung nicht glücklich war. Verwies aber auf seine übergeordnete Behörde bei der ich mich ja beschweren kann. "Er " meinte wenn es nach Ihm ginge würden Leute die mehrmals wegen §170 Stpo auffallen die Zuverlässigkeit entzogen bekämen. Aber das bekämen sie ja nicht durch. Das ist ein Vorformulierter Text wo nur noch der Name eingetragen wird. Ob dieser ganze Schmonz nur in NRW oder auch woanders gemacht wird weis ich nicht.

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