Lengrüsser Posted November 17, 2018 at 05:58 PM Share Posted November 17, 2018 at 05:58 PM Durchführung des Waffenrechtes: habe heute vom Polizeipräsidium ein Schreiben bezüglich der Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung nach § 4 Abs.3 Waffengesetz erhalten. Da folgt dann folgender Wortlaut: "Eine solche Überprüfung hat zu Ihrer Person aktuell stattgefunden und Anhaltspunkte ergeben , die bei erster Betrachtung Auswirkung auf Ihre Zuverlässigkeit hätte haben können. Nach Auswertung der Ermittlungsakten komme ich zum jetzigen Zeitpunkt bei Berücksichtigung aller Umstände zum Ergebnis, das die erteilte Erlaubnis Fortführung findet und auf einen möglichen Wiederruf verzichtet werden kann. Ich gehe dabei jedoch davon aus, dass Ihr zukünftiges verhalten mir keinen Anlass mehr geben wird, erneut in eine solche Prüfung einzutreten." Soweit der Text, aber was hat das zu bedeuten ? Oder ist das "Normal" Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted November 17, 2018 at 06:23 PM Share Posted November 17, 2018 at 06:23 PM Bist Du bei den Kommunisten oder der NPD oder besoffen gefahren???? Was soll die Scheiße. Da würde ich doch den Grund für so ein Schreiben wissen, weil, KEINER SCHULD bewusst. Grüße Gunfire 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post Der Reservist Posted November 17, 2018 at 06:41 PM Popular Post Share Posted November 17, 2018 at 06:41 PM vor 1 Stunde, Lengrüsser sagte: Nach Auswertung der Ermittlungsakten komme ich zum jetzigen Zeitpunkt bei Berücksichtigung aller Umstände zum Ergebnis, das die erteilte Erlaubnis Fortführung findet und auf einen möglichen Wiederruf verzichtet werden kann. Einsichtnahme in die Akten verlangen - Notfalls mit Anwalt. Du mußt auf jeden Fall erfahren, was man dir evtl. zur Last legen könnte. Falls es ein Fake-Brief ist, ggf. Anzeige gegen Unbekannt. Entweder macht da einer schlechte Späße; evtl. "Zielperson von "Aktivisten" oder es wurde tatsächlich gegen dich ermittelt. So etwas würde ich nicht auf sich beruhen lassen. 3 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post Califax Posted November 17, 2018 at 06:44 PM Popular Post Share Posted November 17, 2018 at 06:44 PM vor 47 Minuten, Lengrüsser sagte: Ich gehe dabei jedoch davon aus, dass Ihr zukünftiges verhalten mir keinen Anlass mehr geben wird, erneut in eine solche Prüfung einzutreten." Sehr geehrter Herr Polizeioberratskommissarspräsident, als untertänigster Untertan liegt mir selbstverständlich nichts ferner, als ein Verhalten zu zeigen - ja nur daran zu denken - welches Eure Hochwohlerhabenheit auch nur den geringsten Anlaß für ein Stirnrunzeln geben könnte. Insofern bin ich aufgrund Eures Schreibens tief betroffen und frage darum Eure Hochwohlerhabenheit untertänigst, mit welcher Tat ich Euren Zorn erregt und Eure Ungnade denn befürchten müßte. Mit untertänigstem Gruß ... 2 5 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lengrüsser Posted November 17, 2018 at 06:52 PM Author Share Posted November 17, 2018 at 06:52 PM Genau das habe ich an das Polizeipräsidium gerichtet ( Frage wegen was wird gegen mich ermittelt), was ich den Angestellt habe. Da ich mir nichts bewußt bin. Antwort folgt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted November 17, 2018 at 07:10 PM Share Posted November 17, 2018 at 07:10 PM vor 17 Minuten, Lengrüsser sagte: Genau das habe ich an das Polizeipräsidium gerichtet ( Frage wegen was wird gegen mich ermittelt), was ich den Angestellt habe. Da ich mir nichts bewußt bin. Antwort folgt. Laß dir einen Termin geben und verlange Akteneinsicht, das nichtssagende Antwortschreiben ist zu nichts zu gebrauchen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post Jägermeister Posted November 17, 2018 at 08:00 PM Popular Post Share Posted November 17, 2018 at 08:00 PM Ich würde das einen versierten Anwalt machen lassen. Einen für Verwaltungsrecht! 6 Link to comment Share on other sites More sharing options...
D.T. Posted November 19, 2018 at 04:04 PM Share Posted November 19, 2018 at 04:04 PM Ich gehe jetzt maldavon aus, dass sich "... aber was hat das zu bedeuten ? Oder ist das "Normal"?" auf den Erhalt des Schreibens bzw. die Sinnlosigkeit hinter "wir hatten da einen Verdacht, der hat sich aber nicht bestätigt, alles gut" bezieht und nicht darauf, dass die Behörde dich im Abstand von 3 Jahren (ohne dein Zutun und normal auch ohne das Du es mitbekommst) hinsichtlich deiner Zuverlässigkeit überprüft. Was mir auch unlogisch erscheint ist, dass dir die Behörde nun mitteilt, man habe (im BZR, im staatsanwaltichen Verfahrensregister, bei der Polizei) zwar erste Hinweise auf eine mögliche Unzuverlässigkeit bekommen, diese haben sich aber bei den weiteren Nachforschungen (Einsicht in die Verfahrensakten) zerschlagen... das hat was von "Ha, das war knapp, aber wehe Du bist nicht brav!" Normalerweise sollte man als "unbescholtener Bürger" wissen wenn man dermaßen ins Klo gegriffen hat, dass es einen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit kosten könnte. Außer man wird verdeckt vom Staatsschutz observiert weil man Kontakt zu komischen Gruppen pflegt... dann weiß man nichts über die observierung, aber um die Leute mit denen man sich umgibt... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Immerbadisch Posted November 19, 2018 at 06:52 PM Share Posted November 19, 2018 at 06:52 PM Das erinnert mich an die folgende Vorgehensweise: "Bestrafe einen, erziehe Tausende"... Einer Demokratie ist das jedenfalls absolut unwürdig, wenn solche "Androhungen ohne offensichtlichen Hintergrund " in Schriftform zu einem "gelangen" . 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post Der Reservist Posted November 19, 2018 at 07:00 PM Popular Post Share Posted November 19, 2018 at 07:00 PM vor 9 Stunden, Immerbadisch sagte: Einer Demokratie ist das jedenfalls absolut unwürdig, wenn solche "Androhungen ohne offensichtlichen Hintergrund " in Schriftform zu einem "gelangen" . Deswegen: "Auf sie mit Gebrüll" Anwalt - Aufdeckung der Vorwürfe - evtl. Klage wegen irgendwas. 2 1 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
D.T. Posted November 19, 2018 at 08:32 PM Share Posted November 19, 2018 at 08:32 PM vor 1 Stunde, Der Reservist sagte: Deswegen: "Auf sie mit Gebrüll" Der TE dürfte wissen wegen was gegen ihn ermittelt wurde... er will das wohl nur hier nicht öffentlich Kund tun... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Immerbadisch Posted November 19, 2018 at 08:38 PM Share Posted November 19, 2018 at 08:38 PM vor 2 Minuten, D.T. sagte: Der TE dürfte wissen wegen was gegen ihn ermittelt wurde... er will das wohl nur hier nicht öffentlich Kund tun... Das wäre dann aber ziemlich dämlich von ihm... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lengrüsser Posted November 19, 2018 at 08:52 PM Author Share Posted November 19, 2018 at 08:52 PM Wer ist mit TE gemeint ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Immerbadisch Posted November 19, 2018 at 09:00 PM Share Posted November 19, 2018 at 09:00 PM vor 7 Minuten, Lengrüsser sagte: Wer ist mit TE gemeint ? Der "Themenersteller" . Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lengrüsser Posted November 19, 2018 at 09:27 PM Author Share Posted November 19, 2018 at 09:27 PM Selbstverständlich mache ich mir Gedanken wie "die "auf so was kommen. Wie blöd müsste ich denn sein wenn ich da so meine Vermutung hätte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Greenhawker Posted November 19, 2018 at 11:51 PM Share Posted November 19, 2018 at 11:51 PM vor 2 Stunden, Lengrüsser sagte: Selbstverständlich mache ich mir Gedanken wie "die "auf so was kommen. Wie blöd müsste ich denn sein wenn ich da so meine Vermutung hätte. Nicht aufregen, einfach ignorieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 20, 2018 at 04:17 AM Share Posted November 20, 2018 at 04:17 AM vor 6 Stunden, Lengrüsser sagte: Selbstverständlich mache ich mir Gedanken wie "die "auf so was kommen. Wie blöd müsste ich denn sein wenn ich da so meine Vermutung hätte. Das ist auch genau richtig so! Schweigen ist Gold, reden ist für den Arsch! Eine Erstberatung bei Anwälten ist zumeist kostenlos. Das würde ich nutzen und dann entscheiden. Dazu brauchst Du aber eigentlich schon etwas Fleisch am Knochen in Form von Informationen. Also Akteneinsicht zum Beispiel. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
D.T. Posted November 20, 2018 at 07:25 AM Share Posted November 20, 2018 at 07:25 AM vor 9 Stunden, Lengrüsser sagte: Selbstverständlich mache ich mir Gedanken wie "die "auf so was kommen. Wie blöd müsste ich denn sein wenn ich da so meine Vermutung hätte. Wenn Du in den Spiegel schaust, und mit ruhigem Gewissen sagen kannst, dass Du mit keinem der Sachverhalte des § 5 Abs. 1 und 2 WaffG in Verbindung gebracht werden kannst, kann es sich ja nur um eine Verwechslung handeln und Du kannst dich ganz entspannt zurücklehnen und der Antwort des Polizeipräsidiums harren. Ich hoffe natürlich, dass die allgemeine Neugier befriedigt wird und Du uns das Ergebnis mitteilst, auch wenn es ein anderes wird. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hausmeister Posted November 20, 2018 at 07:33 AM Share Posted November 20, 2018 at 07:33 AM vor 7 Stunden, Greenhawker sagte: Nicht aufregen, einfach ignorieren. Geht nicht so einfach, jedenfalls nicht bei jedem! Ich würde auch gern wissen, warum, wieso, weshalb. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 20, 2018 at 07:47 AM Share Posted November 20, 2018 at 07:47 AM Zumal man bei einer Einstellung des Verfahrens den Aktenvermerk löschen lassen sollte! 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Greenhawker Posted November 20, 2018 at 07:52 AM Share Posted November 20, 2018 at 07:52 AM Wow, nach nur 17 Beiträgen es auf die Ignorliste zu schaffen ist auch eine Leistung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
D.T. Posted November 20, 2018 at 08:01 AM Share Posted November 20, 2018 at 08:01 AM vor 9 Minuten, Greenhawker sagte: Wow, nach nur 17 Beiträgen es auf die Ignorliste zu schaffen ist auch eine Leistung. Tja... Link to comment Share on other sites More sharing options...
D.T. Posted November 20, 2018 at 08:09 AM Share Posted November 20, 2018 at 08:09 AM vor 22 Minuten, Jägermeister sagte: Zumal man bei einer Einstellung des Verfahrens den Aktenvermerk löschen lassen sollte! Das tun sie nun gerade höchst ungern... man will doch auch in 20 Jahren noch wissen was da mal los war... da hilft nicht mal Akteneinsicht, weil solche Seiten dann in einer separaten Beiakte geführt werden, die nicht mit ausgehändigt wird... P.S.: stell dir mal mein blödes Gesicht vor, als mich der nette Herr vom MAD bei meiner Ü3 danach fragte, warum ich mit 16 versucht habe bei NaNuNaNa für 5,68 DM Kleinkram mitgehen zu lassen (Sommer, Alkohol, Leichtsinn...). Da denkt man 10 Jahre später auch nicht mehr dran, vor allem weil man seine "Strafe" mit den 50,- DM Fangprämie für den Kaufhauspolizisten ja bezahlt hat und es keine Anzeige o.Ä. gab... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted November 20, 2018 at 03:58 PM Share Posted November 20, 2018 at 03:58 PM vor 7 Stunden, D.T. sagte: Das tun sie nun gerade höchst ungern... man will doch auch in 20 Jahren noch wissen was da mal los war... da hilft nicht mal Akteneinsicht, weil solche Seiten dann in einer separaten Beiakte geführt werden, die nicht mit ausgehändigt wird... Nun, so einen Löschantrag stellt man auch schriftlich - besser noch per Anwalt - und bittet um Bestätigung der Löschung. Dann hat man selbst ein Duplikat des Antrags, die Löschbestätigung und dann ist es ziemlich wurscht, was die in 20 Jahren aus einer Nebenakte holen. Irgendwie hab ich den Eindruck, daß du entwedere bei der Behörde arbeitest; dann hat Greenhawker es richtig gemacht oder aber in Sachen Behörden völlig naiv bist, dann lohnen sich solche Diskussionen nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lengrüsser Posted November 20, 2018 at 05:41 PM Author Share Posted November 20, 2018 at 05:41 PM Ich habe die Sache aufgeklärt. Bei der regelmäßigen Überprüfung fragen "die " ob in letzter Zeit was gegen dich ermittelt wurde , auch wenn wegen nicht passiert eingestellt wurde. So bald Begriffe wie "Nötigung ,Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Einbruch etc." auftauchen ,bekommen diese Personen diesen Brief "die " nennen das Warnschuß ! Denn bekommst du immer wenn etwas bei dir war und nach §170 Stpo. eingestellt wurde. Und dann dämmerte es mir das ich vor 2 Jahren eine Staßenverkehrssache hatte die ,weil nicht Passiert eingestellt wurde. Und da fiel der begriff Nötigung. Der Beamte war ziemlich genervt weil er selber mit der Formulierung nicht glücklich war. Verwies aber auf seine übergeordnete Behörde bei der ich mich ja beschweren kann. "Er " meinte wenn es nach Ihm ginge würden Leute die mehrmals wegen §170 Stpo auffallen die Zuverlässigkeit entzogen bekämen. Aber das bekämen sie ja nicht durch. Das ist ein Vorformulierter Text wo nur noch der Name eingetragen wird. Ob dieser ganze Schmonz nur in NRW oder auch woanders gemacht wird weis ich nicht. 1 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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