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Strafanzeige wegen Tierabwehrspray


TorstenM

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Tja, da ist es mir in den morgentlichen Stunden nun passiert... Reaktivierung einer Winterjacke, in welchem sich noch ein Paket Taschentücher, diverse Halspastillen und ein kleines Döschen mit Sprühfunktion, aka Pfefferspray zur Tierabwehr befand. Soweit ja an sich nicht beklagenswert, wenn es nicht beim Versuch der Enterung eines Flughafen Sicherheitsbereiches gewesen wäre. Zumindest hat die Sicherheitskontrolle funktioniert!

Tja, dumm die Taschen der dicken Jacke nicht ordentlich untersucht zu haben. Nun eine Strafanzeige eingefangen, weil ich "das hätte wissen müssen" laut Bundespolizisten.
Wie und wo ist es eigentlich genau geregelt, daß dieses eine Straftat ist? 

Tierabwehr = keine Waffe
Besitz und Führung m.W. erlaubt
ggfs im Hausrecht verboten
ggfs (vermutlich) bei den meisten Fluggesellschaften verboten / unerwünscht

Wieso Straftat?

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Danke Euch allen! Ich warte, was genau kommt und dann direkt zu einem guten Anwalt, falls es keine Einstellung wegen Unwichtigkeit oder sowas vorweg gibt. Oder OWI für paar Euro, wäre dann für mich auch ok. 

Ich hab auch schonmal ein Messer versehentlich ins falsche Gepäckstück geworfen, daß genauso unter "Verbotene Gegenstände" laut den o.g. Bestimmungen zur Luftfahrt und der Durchführungsverordnung von 2015.  Da gab es keine Strafanzeige, zurück und einchecken oder entsorgen.
Zumal es erst im Sicherheitsbereich verbotene Gegenstände sind und nicht vorher bei der Sicherheitskontrolle. Das wird dann im Zweifel jedoch der gute Jurist klären müssen und bis dahin bin ich eigentlich recht entspannt in meiner Interpretation.... 

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Genau das ist mir vor zwei Jahrzehnten auf dem Weg nach London auch passiert. Mehr als nen bösen Blick und nen dummen Spruch von dem kontrollierenden Beamten gab's damals nicht. Ich vermute aber, dass erwähntes "Augenmaß" seltener geworden ist. Das kleine "Schweizer" hab ich auch schon am Schlüsselbund vergessen und musste dann nach kurzer Rücksprache nen irren Spurt zu den Schließfächern und zurück hinlegen, um es vor der Vernichtung zu bewahren...

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vor 7 Stunden, TorstenM sagte:

Danke Euch allen! Ich warte, was genau kommt und dann direkt zu einem guten Anwalt, falls es keine Einstellung wegen Unwichtigkeit oder sowas vorweg gibt. Oder OWI für paar Euro, wäre dann für mich auch ok. 

Ich rate Dir, Kontakt mit Eichner oder Scholzen aufzunehmen und das vorzubesprechen. Und eine Owi ist fernab von ok! Deine Behörde kann das nämlich ganz anders sehen, Stichwort NRW...

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Nachtrag: Ich will keine unnötigen Sorgen schaffen, ich persönlich wäre aber höchst vorsichtig, was meinen Erhalt der Erwerbserlaubnisse angeht, denn dafür habe ich zuviel Zeit, Nerven und vor allem Kohle dareingesteckt.

Wenn das mit einem Erstgespräch und einer Auswertung des Schriftverkehrs getan ist, hat man eben etwas Lehrgeld für seine Schusseligkeit gezahlt, wenn da der behördliche Hammer schwingt, ist man wenigstens entsprechend vorbereitet.

Frage: Nicht jede Rechtschutzversicherung deckt Verwaltungsrecht ab, schon gar nicht im vorgerichtlichen Verfahren. Erst recht nicht Waffenverwaltungsrechtsschutz. Wenn Du beim BDS Mitglied bist, ist eine WRSV enthalten, über den DSB ist die für 10€/Jahr abzuschließen.

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vor 11 Stunden, Jägermeister sagte:

ich persönlich wäre aber höchst vorsichtig, was meinen Erhalt der Erwerbserlaubnisse angeht, denn dafür habe ich zuviel Zeit, Nerven und vor allem Kohle dareingesteckt.

Deshalb gucke ich speziell nach dem KK-Schiessen immer 2mal unter meine grobstolligen Lieblings-Timberlandboots, bevor ich in`s Auto einsteige.

Es ist nur ein Beispiel, wie schnell es gehen kann...DA kennt die Obrigkeit vermutlich kein Pardon...Verhältnismässigkeit und Augenmaß? Fehlanzeige in D, zumindest seit 2015.  

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