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Kontrollen auch für Altbesitzer


Guest kensmith

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Kontrollen auch für "Altfälle"

Von "Fellbach und Rems-Murr-Kreis", aktualisiert am 19.10.2010 um 00:00Waiblingen Das Waffenrecht habe "tödliche Lücken", sagt die Landtagsabgeordnete Katrin Altpeter.

Die Verschärfungen des Waffenrechtes seien unzureichend. Diesen Schluss zieht die frühere Obfrau im Winnenden-Sonderausschuss des Landtags, Katrin Altpeter (SPD), aus der Antwort der Landesregierung auf einen von ihr gestellten Parlamentsantrag. Darin hatte sie nach den waffenrechtlichen Voraussetzungen für den Waffenbesitz der Amokläuferin von Lörrach gefragt. Laut Stellungnahme des Innenministeriums habe die Amokläuferin ihre Waffenbesitzkarte bereits im Februar 1996 von der Stadt Mosbach erhalten. Bei solchen "Altfällen" liefen die Verschärfungen des Waffenrechts von 2003 und 2009 ins Leere. "Der Fall Lörrach zeigt, dass das Waffenrecht offenbar tödliche Lücken aufweist, die schleunigst geschlossen werden müssen", so Altpeter. Die SPD fordere die Landesregierung nun auf, eine Bundesratsinitiative zu ergreifen, um die Mängel zu beseitigen.

Bei Waffenbesitzern müsse laut neuem Recht nach jeweils drei Jahren geprüft werden, ob sie noch Mitglied in einem Sportschützenverein sind und an Schießsportwettbewerben teilnehmen. Sportschützen, die ihre Waffenerlaubnis vor dem 1. April 2003 erhalten haben, seien aber von nachträglichen Überprüfungen ausgenommen. Altpeter: "Durch diese Masche im Netz der behördlichen Überprüfungen ist auch die Amokläuferin von Lörrach geschlüpft."

Es müsse selbstverständliche Pflicht aller Sportschützen werden, "jährlich und unaufgefordert" nachzuweisen, dass sie die Voraussetzungen für den Schusswaffenbesitz noch erfüllen. "Dies muss zur Bringschuld werden und darf nicht die Holschuld der Behörden sein." har

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Es steht aber im Gesetz, dass ein Sportschütze sein Bedürfnis durch Vereinsmitgliedschaft nachweisen kann.

Verein müssen den Austritt ihrer Mitglieder an die Behörde melden.

Weiterhin steht im Gesetz, dass die Behörde auch nach Ablauf von drei Jahren nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis jederzeit das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen kann.

Wo also ist die Gesetzeslücke? Natürlich dürfen auch Altbesitzer bezüglich Fortbestehen des Bedürfnisses überprüft werden!

Allerdings muss die Behörde dafür auch den A..... hoch kriegen und aktiv werden! Bereits 2003 hätte die Behörde alle Waffenbesitzer anschreiben können um eine Bestätigung des Vereins über das Fortbestehen der Mitglidschaft zu verlangen.

An Frau Altpeter:

Wie wäre es denn, wenn sie selbst mal das WaffG zur Hand nehmen und lesen, bevor sie so einen Dünnpfiff verbreiten!

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Wo also ist die Gesetzeslücke? Natürlich dürfen auch Altbesitzer bezüglich Fortbestehen des Bedürfnisses überprüft werden!

Allerdings muss die Behörde dafür auch den A..... hoch kriegen und aktiv werden! Bereits 2003 hätte die Behörde alle Waffenbesitzer anschreiben können um eine Bestätigung des Vereins über das Fortbestehen der Mitglidschaft zu verlangen.

An Frau Altpeter:

Wie wäre es denn, wenn sie selbst mal das WaffG zur Hand nehmen und lesen, bevor sie so einen Dünnpfiff verbreiten!

Das ist aber genau das, was sie anprangert.

Was die Bedürfnisprüfung der Altbesitzer vor 2003 betrifft, ist es eine Kann und keine Muß Regelung. Die Behörde kann das Bedürfnis prüfen, muß es aber nicht.

Bei den LWB nach 2003, muß die Behörde das Bedürfnis prüfen.

Ob das nun eine Sinnvolle Regelung ist, oder nicht, ist erstmal Nebensache.

Ich würde aber darin zustimmen, wenn die Regelung der Bedürfnisprüfung auch für Altbesitzer greifen würde, könnte man sich darüber streiten, ob die Tat von Lörrach so stattgefunden hätte. Ich beziehe mich da nur auf die nachgelagerte Tat im und auf dem Weg zum Krankenhaus, nicht was in der Kanzlei/Wohnung passiert ist.

Derzeit weist die Behörde in Lörrach genau deswegen, alle schuld von sich, zu Recht in dem Moment, weil es eben keine Pflicht war, das Bedürfnis zu prüfen.

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Das ist aber genau das, was sie anprangert.

Die Frau Altpeter ist bzgl. Waffenrecht völlig inkompetent, sie redet über Dinge, die sie nicht kennt bzw. sie versteht die Zusammenhänge nicht.

Es sind doch Politiker_innen wie Frau Altpeter, denen wir dieses völlig überregulierte, undurchsichtige und komplizierte Waffenrecht zu verdanken haben. Jetzt stellt man fest, dass die Behörden ohne massive personelle Verstärkung gar nicht in der Lage sind, die Vorgaben umzusetzen bzw. zu überwachen. Und jetzt soll der Bürger dafür herhalten.

Jahrzehnte gings ohne "kleinen Waffenschein", mussten Sachbearbeiter keine Schießtermine nachzählen oder überwachen, ob jemand im Jahr vier oder fünf Waffen erwirbt. Dadurch werden doch ohne Ende Resourcen gebunden, ohne dass dies auch nur einen Waffenmissbrauch verhindert.

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Nicht falsch verstehen, ich heiße das nicht gut, nur kann ich ihre Ausführung ein klein wenig nachvollziehen.

Es ist nicht nur das Problem der Überregulierung im Wafengesetz, sondern auch der Inkonsequenz und, wie im gesamten deutschen Rechtssystem, die schwammige Formulierung, die zuviele Möglichkeiten der freien Interpretation bietet.

Ich finde an dem Beispiel der nachträglichen Bedürfnisprüfung ist das wunderbar zu sehen.

Wenn ich ein Gesetz erlasse, in der eine Überprüfung geregelt wird, dann muß ich auch so konsequent sein, es auf alle anzuwenden und nicht mit irgendwelchen Ausnahmen anzufangen.

Wie wird den z.B. bei einem Jäger, der ja kein Schießbuch führen muß, das Bedürfnis überprüft?

Es wird da doch nur geprüft, ob sich der Jäger einen Jagdschein gelöst hat, oder nicht. Ob er aber aktiv an einer oder mehreren Jagd-Veranstaltungen teilgenommen hat, oder er aktiv dafür gesorgt hat, dass seine Schießfertigkeiten beibehlaten werden, muß er nicht nachweisen.

Wenn ich also ein Gesetz erlassen, in der das Bedürfnis von Waffenbesitzern zu prüfen ist, dann sollte es da keine Ausnahmen geben, ansonsten ist das Gesetz reine Makulatur.

Sorry wenn ich das so mal sagen muß.

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..., ansonsten ist das Gesetz reine Makulatur...

Der ganze Bedürfnisquatsch ist reine Makulatur.

Was wäre denn gewesen, wenn die Täterin von Lörrach noch aktive Sportschützin gewesen wäre ?

Dann hätte der SB sich stundenlang mit dem Bedürfnis befasst und sich nicht mehr auf Zuverlässigkeit und Eignung konzentrieren können.

Obwohl das wohl auch nichts verhindert hätte. Außer, dass die Morde dann eben nur mit Knüppeln, Messern, Plastitüten und Brandsätzen verübt worden wären.

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Hab Kommentiert, ist auch freigeschaltet.

@Ken:

Ich beziehe mich auf folgendes Zitat:

Bei solchen "Altfällen" liefen die Verschärfungen des Waffenrechts von 2003 und 2009 ins Leere

Das ist schlicht quatsch, unwahr und dient nur der Verunglimpfung von uns Sportschützen. Ausserdem wird hier wieder ein (mögliches) Versäumnis der Behörde kaschiert.

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