Guest kensmith Posted October 21, 2010 at 05:51 AM Share Posted October 21, 2010 at 05:51 AM Ich Denke mal, das dürfte kein so gutes Licht auf die Nebenkläger werfen, auch wenn man ein Stückweit der Nebenkläger verstehen könnte. http://www.bild.de/BILD/regional/stuttgart/aktuell/2010/10/21/morddrohung-tim-vater/winnenden-angehoeriger-droht-blutrache-familie-amoklaeufer.html Stuttgart – Shemsi H. verlor beim Amoklauf von Winnenden seinen geliebten Sohn Ibrahim († 17). Die Bluttat von Tim K. († 17) am 11. März 2009 veränderte sein ganzes Leben. Aus Trauer wurde blinder Hass... Jetzt will er offenbar Ibrahim rächen. Shemsi H. droht Tims Vater Jörg K. (51) und dessen Familie mit Blutrache! BILD liegt ein interner Aktenvermerk der Kriminalpolizei vor. Er dokumentiert u.a. eine Vernehmung von Ibrahims Vater, lässt Schlimmes erahnen. Shemsi H. wird von einem Polizisten gefragt, was er von Blutrache halte. Er antwortete, dass wenn er seine Gefühle bisher nicht „geblockt“ hätte, schon lange etwas passiert sei. Dann werden die Ermittler konkreter. Sie fragen, gegen wen sich seine Rache richten würde. Er antwortet trocken: gegen die ganze Familie! Und dann die Drohung: Sollte beim Prozess kein entsprechendes Urteil heraus kommen, werde er auch nicht mehr „blocken“. Wie kamen die Ermittler auf Shemsi H., warum befragten sie ihn? Ibrahims Vater soll beim Prozess gegen Jörg K. zweimal aufgefallen sein. Einmal versuchte er anscheinend auszuspähen, mit welchem Fahrzeug der Angeklagte vom Gerichtsgelände gebracht wird. Ein anderes Mal soll er versucht haben, in einen für ihn gesperrten Teil des Sicherheitsbereichs vorzudringen. Außerdem ging bei Gericht ein anonymer Warnhinweis auf den Nebenkläger ein. Als Jörg K. von der geheimen Vernehmung erfuhr, suchte er einen Arzt auf, ließ sich für Dienstag Verhandlungsunfähigkeit attestieren. Sein Anwalt teilte dem Gericht mit, dass sein Mandant und dessen Familie in Gefahr seien. Auch heute findet der Prozess deshalb nicht statt. Die Kripo nimmt die Drohung ernst. 2004 tötete ein Hinterbliebener einen Verantwortlichen des Überlinger Flugzeug-Dramas (2002, 71 Tote). Aus Rache! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted October 21, 2010 at 06:46 AM Share Posted October 21, 2010 at 06:46 AM Der ganze Prozeß ist ein Schauprozeß, da werden Dinge verhandelt, die in keinen Zusammenhang zum Tatvorwurf, nämlich Verstoß gegen das WaffG stehen. Über die Motivation der Nebenkläger kann man nur mutmaßen, Geld dürft aber durchaus eine Rolle spielen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest kensmith Posted October 21, 2010 at 07:23 AM Share Posted October 21, 2010 at 07:23 AM (edited) Ich tippe eher darauf, dass es den Nebenklägern, zumindest einem Teil von ihnen, um das Vorantreiben des Bekanntheitsgrades geht, um so, da stimme ich Dir zu, mehr Geld einzunehmen, aber auch um mehr politischen Einfluß zu erlangen. Edited October 21, 2010 at 07:34 AM by kensmith Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted October 21, 2010 at 08:14 AM Share Posted October 21, 2010 at 08:14 AM Ich tippe eher darauf, dass es den Nebenklägern, zumindest einem Teil von ihnen, um das Vorantreiben des Bekanntheitsgrades geht, um so, da stimme ich Dir zu, mehr Geld einzunehmen, aber auch um mehr politischen Einfluß zu erlangen. Auf Youtube steht noch irgendwo ein Interwiew mit Hrady S., in dem er wenige Wochen nach dem schrecklichen Ereignis schon ankündigte, dass es in der Nebenklage gegen den Vater des Amokläufers auch um Geld gehen wird. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest kensmith Posted October 21, 2010 at 08:36 AM Share Posted October 21, 2010 at 08:36 AM Klar wird es auch um Geld gehen, da sie ja auch Geld für ihre Stiftung brauchen. Ich finde es ziemlich perfide, wenn man sich ansieht, wie der Tod der Angehörigen so derart vermarktet wird. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted October 21, 2010 at 11:31 AM Share Posted October 21, 2010 at 11:31 AM Stimmt es, daß die fragliche Waffe auf Waffenschein zum Selbstschutz angeschafft worden war? Link to comment Share on other sites More sharing options...
alter Herr Posted October 21, 2010 at 11:36 AM Share Posted October 21, 2010 at 11:36 AM Stimmt es, daß die fragliche Waffe auf Waffenschein zum Selbstschutz angeschafft worden war? So sagt man! Auf Nachfragen hat sowol der Landesverband BDS als auch der Schützenbund verneint, ein Bedürfnis für die Beretta ausgestellt zu haben und in weiteren Verbänden war/ist er wohl nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted October 21, 2010 at 12:26 PM Share Posted October 21, 2010 at 12:26 PM Wenn die Waffe vor 2003 erwoben wurde (und das wurde sie) und in das Grundkontingent fiel, brauchten die Landesverbände kein Bedürfnis ausstellen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted October 21, 2010 at 03:12 PM Share Posted October 21, 2010 at 03:12 PM Denn Waffenschein oder nicht - das wäre für Tims Vater sicher prozeßentscheidend. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted October 21, 2010 at 03:20 PM Share Posted October 21, 2010 at 03:20 PM Denn Waffenschein oder nicht - das wäre für Tims Vater sicher prozeßentscheidend. Wenn Waffenschein, wäre das nach über eineinhalb Jahren nach dem Amoklauf sicher irgendwann, irgendwo mal durchgesickert. Ich tippe eher auf eine Art Waffenforen spezifische Urban Legend. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted October 21, 2010 at 04:18 PM Share Posted October 21, 2010 at 04:18 PM Wenn Waffenschein, wäre das nach über eineinhalb Jahren nach dem Amoklauf sicher irgendwann, irgendwo mal durchgesickert. Ich tippe eher auf eine Art Waffenforen spezifische Urban Legend. Selbst wenn, würde das nichts an der Sachlage ändern. Er darf die Waffe zwar außerhalb seines umfriedeten Grundstückes führen, aber er darf sie trotzdem nicht unbeaufsichtigt im Haus herum liegen lassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
knro99 Posted October 21, 2010 at 08:14 PM Share Posted October 21, 2010 at 08:14 PM Selbst wenn, würde das nichts an der Sachlage ändern. Er darf die Waffe zwar außerhalb seines umfriedeten Grundstückes führen, aber er darf sie trotzdem nicht unbeaufsichtigt im Haus herum liegen lassen. aber schlussendlich - der Täter am Abzug hatte die Wahl und mit 17 Jahren sollte man sich schon über die Wirkung seiner Handlung im klaren sein und kann urteilen was Recht oder Unrecht ist. Ich weiss, sind altmodische Ansichten - das Ganze kommt aber davon, wenn man den Kindern einiges verpasst beizubringen und da hat der Vater bzw die Eltern sicher versagt - der Fehler jetzt da zu suchen das die Waffe nicht im Hochsicherheitstresor gelegen hat, ist viel viel einfacher. Und wenn sie im Tresor gewesen wäre, dann hätte der Amokläufer einen anderen Weg gefunden sich dieser oder einer anderen Waffe zu bemächtigen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bold Posted October 21, 2010 at 09:45 PM Share Posted October 21, 2010 at 09:45 PM Mein gedanklicher Ansatz ist der, dass der Gesetzgeber vor dem Amoklauf den nicht ausreichenden Verschluss von Waffen als Ordnungswidrigkeit bewertet hat. Das spricht mMn Bände darüber, ob man nach Meinung des Gesetzgebers als Eigentümer damit zu rechnen hat, dass sich Unberechtigte, insbesondere Familienmitglieder, bei erstbester Gelegenheit die Waffe krallen, um damit ohne Umschweife schwerste Gewaltverbrechen zu verüben. Davon muss man nämlich meiner Ansicht nach ganz sicher nicht zwingend ausgehen, und die alte Bewertung als OWi war so gesehen durchaus ausreichend und angemessen. Folgt man diesem Gedankengang, dann fällt der ganze Vorwurf der fahrlässigen Tötung flach... Aber diese Fragestellung wird meiner Wahrnehmung nach von keinem der Beteiligten wirklich angegangen, insbesondere unter dem Aspekt, dass das Gesetz mittlerweile geändert wurde und sich somit offensichtlich der Wille des aktuellen Gesetzgebers geändert hat bzw. ein anderer ist als der desjenigen, der das alte Gesetz fabriziert hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted October 21, 2010 at 10:06 PM Share Posted October 21, 2010 at 10:06 PM Was dieser Familie angetan wird ist eine Schande. Es war zum Tatzeitpunkt eine Owi, die Justiz muss sich schon ziemlich verrenken um dem Mann so zu verurteilen, dass es den Opfereltern und ihrem Gefolge genehm ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest kensmith Posted October 22, 2010 at 07:07 AM Share Posted October 22, 2010 at 07:07 AM Was dieser Familie angetan wird ist eine Schande. Es war zum Tatzeitpunkt eine Owi, die Justiz muss sich schon ziemlich verrenken um dem Mann so zu verurteilen, dass es den Opfereltern und ihrem Gefolge genehm ist. Aber genau hier liegt das Problem. Die Justiz darf sich nicht von den Opfereltern und den Medien dazu instrumentalisieren lassen, auf biegen und brechen ein Urteil zu erzielen, dass der vermeindlichen Tat nichht entspricht. Der Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung wurde ja fallen gelassen, steht aber trotzdem noch im Raum, bzw. der Vater noch wegen der fahrlässigen Tötung verurteilt werden. Aber der ganze Prozess ist ja schlußendlich auf drängen der Opferangehörigen angestrengt worden, da ihnen der Strafbefehl nicht ausgereicht hatte. Ich muß ehrlich zugeben, dass aus meiner Sicht, das Stuttgarter Landgericht diesen Fall erst gar nicht verhandeln dürfte. Wenn eine Verhandlung, dann außerhalb, wo keinerlei Befangeheit zu erwarten wäre und wo keine beteiligten Einfluß nehmen können, wie im Ländle. Der Prozeß ist doch im Vorfeld von Medialer Hetze und Vorverurteilung durchzogen worden. Die Öffentlichkeit hat sich dich schon längst ein Bild gemacht, und somit auch die Prozessbeteiligten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted October 22, 2010 at 08:01 AM Share Posted October 22, 2010 at 08:01 AM Aber genau hier liegt das Problem. Die Justiz darf sich nicht von den Opfereltern und den Medien dazu instrumentalisieren lassen, auf biegen und brechen ein Urteil zu erzielen, dass der vermeindlichen Tat nichht entspricht. Ich habe in der DDR gelebt und ansehen müssen, wie meine Heimatstadt zu Ruinen verfallen ist. Es gab keine öffentliche Moral mehr, kein Konzept, keine Zukunft. Jetzt nach 20 Jahren Bundesrepublik habe ich immer häufiger ein Déjà-vu. Die Politbürokratie regiert dieses Land wie ihre persönliche Kirmes, wo die Verfassung beim Regieren stört wird einfach ignoriert. Man kann diese Leute auch nicht abwählen, genau wie in der DDR, durch das Verhältniswahlrecht sind die Posten der gesamten "Politelite" über Landeslistenplätze abgesichert. Zur Wahl steht nur das "Stimmvieh", Abgeordnete die wie in der Volkskammer die Hand zu heben haben, wenn die Partei es fordert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted October 22, 2010 at 11:40 AM Share Posted October 22, 2010 at 11:40 AM ... bei Stuttgart21 regt sich der "Volkszorn" gegen dioe Politiker ... :cool: obwohl mM nach ein großer Teil der Protestler die satten (und älteren) Bürger Stuttgarts sind, die mit ihrer schönen Rente im Gepäck nicht 20 Jahre eine Baugrube vor der Nase haben wollen ... wenngleich ich natürlich zugeben muß, dass die Kosten warscheinlich davonlaufen, ....wie wir in Leipzig am (auch von den meistén nichtgewollten) Citytunnel erleben ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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