Jägermeister Posted December 6, 2018 at 03:06 AM Share Posted December 6, 2018 at 03:06 AM Zitat Das OVG Bautzen hat bei der Interessenabwägung in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren bezüglich des Widerrufs einer Waffenbesitzkarte eines mutmaßlichen Reichsbürgers entschieden, dass dem öffentlichen Interesse an einem Widerruf bei Beachtung der gesetzlichen Wertung im Waffengesetz der Vorrang einzuräumen ist. https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA181203516&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp Link to comment Share on other sites More sharing options...
xhbkx Posted December 6, 2018 at 08:18 AM Share Posted December 6, 2018 at 08:18 AM genau das habe ich erwartet... mutmaßlich.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
D.T. Posted December 6, 2018 at 08:47 AM Share Posted December 6, 2018 at 08:47 AM Dazu hab ich gerade auch ein interessantes Urteil auf den Tisch bekommen... Dem Kläger (aktiver Soldat und zum Zeitpunkt des Verfahrens seit etwa zwei Jahren Sportschütze) wurden die WBK und der kWS widerrufe, ebenso wurde ihm die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Sprengstofflehrgang verwährt. Begründet wurde dies mit seiner mutmaßlichen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerszene... Er versuchte dann natürlich (als ihm Bewusst wurde welche weitreichenden Folgen sein Tun auslöste) zurück zu Rudern und leugnete alles was ihm vorgehalten wurde, aber zunächst einmal hatte er ja einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (natürlich so wie Herr R.H. es bei Youtube anleitet) gestellt und reagierte auch auf die Ablehnung der Bearbeitung (weil das RuStAG 1913 nun mal nicht mehr anwendbar ist und das Königreich Preußen kein Wohnsitzstaat mehr sein kann) mit entsprechenden (aus typischen Textbausteinen bestehenden) Schreiben, üblichen Drohungen und unsinnigen Argumenten (Menschenrecht auf Staatsbürgerschaft, Völkerrechtsubjekt "Deutsches Reich" natürliche Person ohne Vertretungsrecht, usw.). ...womit für mich der Begriff "mutmaßlich" nicht mehr zutrifft. Blo0ßer Verdacht, anonyme Hinweise... ja, ganz klar Mutmaßung... aber mehrfache eindeutige Schreiben, Drohungen gegen Verwaltungsmitarbeiter (bezüglich persönlicher Haftung in Millionenhöhe), mehrfache szenetypische Argumentationsketten selbst in der Gerichtsverhandlung... das ist nicht mutmaßlich, das ist glasklar. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
xhbkx Posted December 6, 2018 at 08:53 AM Share Posted December 6, 2018 at 08:53 AM wenn solche Beweise vorliegen ist das natürlich nicht mehr mutmaßlich und vollkommen gerechtfertigt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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