Hoss Posted November 5, 2010 at 11:49 PM Share Posted November 5, 2010 at 11:49 PM Mal ganz was anderes, habe jetzt die Anfrage eines 19-Jährigen vorliegen, der auf die schnelle die Waffensachkunde ablegen will, weil er eine Sammler-WBK (Ordonanz-gewehre o.ä.) haben will. Hat der Kamerad überhaupt Altermässig eine Chance? Diverse Altersgrenzwerte dürften an und für sich kein problem sein, da er als Sammler keine Mun bekommen dürfte. Wie seht ihr das? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Seeadler Posted November 6, 2010 at 08:11 AM Share Posted November 6, 2010 at 08:11 AM Guten Morgen! Ich kenne mich da nicht sonderlich aus aber rein gefühlsmäßig dürfte er ja mit 19 auch zu Friedenseinsätzen. Oder sehe ich das falsch? Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted November 6, 2010 at 08:15 AM Share Posted November 6, 2010 at 08:15 AM siehste falsch. Du darfst Dir in Friedenseinsätzen den Boppes für den Merkelschen Machterhalt wegballern lassen, aber das dienstlich gelieferte Taschenmesser nicht außerhalb der Kaserne tragen. Warum sollten für Sammler andere Altersgrenzen gelten als die, die im Waffengesetz aufgeführt sind ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted November 6, 2010 at 12:15 PM Share Posted November 6, 2010 at 12:15 PM Nur Sportschützen sind erst ab 25 Jahren geistig reif genug eine Großkaliberwaffe zu besitzen, alle anderen Waffenbesitzer schon ab 21. Noch früher reif sind nur Soldaten und Polizisten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted November 6, 2010 at 02:26 PM Author Share Posted November 6, 2010 at 02:26 PM § 6 Persönliche Eignung ... 3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2. § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen 1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist. Für alle Querdenker: Auch Sammler unter 25 brauchen einen Gagatest, "dürften" (sofern sie das durchkriegen) andererseits aber ab 18 Waffen sammeln, die einem Sportschützen erst ab 21 bzw. 25 erlaubt sind, da die Ausnahmen §14 sich ja ausschliesslich an Sportschützen wenden. Der 17er für die Sammler hat ja keine Alterbeschränkung. Seh nur ich das so ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Trollhunter Posted November 7, 2010 at 06:07 AM Share Posted November 7, 2010 at 06:07 AM Abgesehen von dem irreführenden Titel ( Altersuntergrenze wäre netter gewesen... ) kann man momentan in Deutschland keine klare Linie erkennen und es kommt auch immer auf die Begleitumstände an. Wird alleine gesammelt, wird man in eine existente Sammler WBK mit eingetragen, übernimmt man eine Sammlung aus erbrechtlichen Gründen, an deren Aufbau, Erhaltung, Pflege etc. er beteiligt war... Fragen über Fragen... Um das Gutachten wird der Antragsteller wohl nicht herumkommen, genausowenig wie um den geistigen Eignungstest. Aber sonst müßte es eigentlich gehen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted November 7, 2010 at 08:15 AM Author Share Posted November 7, 2010 at 08:15 AM Soweit mein Infos reichen, hat der Kollege bisher überhaupt keinen waffenrechtlichen "Background". Lediglich die Angabe von ihm: Er möchte Sammler werden, Ordonanzgewehre sollten es wohl sein, Praxis Null, ein paar Büchern, damit ledigliche theoretische Kentnisse! Darüber wird sowieso an anderer Stelle entschieden. Mir ging es hier aber lediglich um den rechtlichen Gesichtspunkt. Hatte mich noch nie mit der Geschichte "Waffensammeln ab 18" auseinandergesetzt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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