Jump to content

Altersgrenze für Sammler?


Hoss

Recommended Posts

Mal ganz was anderes, habe jetzt die Anfrage eines 19-Jährigen vorliegen, der auf die schnelle die Waffensachkunde ablegen will, weil er eine Sammler-WBK (Ordonanz-gewehre o.ä.) haben will.

Hat der Kamerad überhaupt Altermässig eine Chance? Diverse Altersgrenzwerte dürften an und für sich kein problem sein, da er als Sammler keine Mun bekommen dürfte.

Wie seht ihr das?

Link to comment
Share on other sites

§ 6 Persönliche Eignung

...

3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.

§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

Für alle Querdenker: Auch Sammler unter 25 brauchen einen Gagatest, "dürften" (sofern sie das durchkriegen) andererseits aber ab 18 Waffen sammeln, die einem Sportschützen erst ab 21 bzw. 25 erlaubt sind, da die Ausnahmen §14 sich ja ausschliesslich an Sportschützen wenden. Der 17er für die Sammler hat ja keine Alterbeschränkung.

Seh nur ich das so ?

Link to comment
Share on other sites

Abgesehen von dem irreführenden Titel ( Altersuntergrenze wäre netter gewesen... ) kann man momentan in Deutschland keine klare Linie erkennen und es kommt auch immer auf die Begleitumstände an. Wird alleine gesammelt, wird man in eine existente Sammler WBK mit eingetragen, übernimmt man eine Sammlung aus erbrechtlichen Gründen, an deren Aufbau, Erhaltung, Pflege etc. er beteiligt war...

Fragen über Fragen...

Um das Gutachten wird der Antragsteller wohl nicht herumkommen, genausowenig wie um den geistigen Eignungstest. Aber sonst müßte es eigentlich gehen :o

Link to comment
Share on other sites

Soweit mein Infos reichen, hat der Kollege bisher überhaupt keinen waffenrechtlichen "Background". Lediglich die Angabe von ihm: Er möchte Sammler werden, Ordonanzgewehre sollten es wohl sein, Praxis Null, ein paar Büchern, damit ledigliche theoretische Kentnisse!

Darüber wird sowieso an anderer Stelle entschieden. Mir ging es hier aber lediglich um den rechtlichen Gesichtspunkt. Hatte mich noch nie mit der Geschichte "Waffensammeln ab 18" auseinandergesetzt.

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)