DirtyHarry Posted June 2, 2003 at 06:25 PM Share Posted June 2, 2003 at 06:25 PM http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,251275,00.html Wenn ich sowas sehe, dann werde ich das Opfer sofort befreien und den Täter auf der Stelle ausschalten - und das mit maximaler Effizienz. An gesundheitlichen Beeinträchtigen wäre er dann selber schuld 8) Ich werde den Notwehrhilfe und Notwehrparagraph maximal zu meinen Gunsten auslegen. Pech für den Täter ... Ich kann jungen Frauen nur folgendes raten: Ein Messer ist die effektivste Nahkampfwaffe und haut richtig eingesetzt auch den stärksten Typ um. Ansonsten Schlag gegen den Hals, Stich mit den Fingern in die Augen. Mit voller Kraft in die E*** treten. Alles andere ist Quatsch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted June 2, 2003 at 08:28 PM Share Posted June 2, 2003 at 08:28 PM Dein mögliches Engagement kenne ich, DH, aber was MICH wirklich beeindruckt ist der letzte Absatz aus dem Artikel. Da der 19-Jährige zum Zeitpunkt der Tat volltrunken war - nach Angaben der Polizei lag sein Alkoholspiegel bei mehr als zwei Promille - wird er für die Tat kaum schuldfähig sein. Derzeit sei er auf freiem Fuß, denn schließlich bestehe keine Flucht- oder Verdunklungsgefahr, sagt Zepter. Auch könne man zum derzeitigen Zeitpunkt nicht davon ausgehen, dass Wiederholungsgefahr bestehe. Daher lägen keine Haftgründe vor. Da kommt mir das :puke: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted June 2, 2003 at 08:37 PM Share Posted June 2, 2003 at 08:37 PM Ich finde das auch geradezu Absurd, das wenn man Betrunken ist eigentlich Verbrechen schuldfrei bzw Strafmildernd begehen kann. Wenn das mal keine Einladung für die Berufskriminellen ist, vor dem Bankraum eine Flasche billigen Wodka Fusel und schon kann man guten gewissens in die Bank torkeln :evil: Link to comment Share on other sites More sharing options...
promillo Posted June 2, 2003 at 09:02 PM Share Posted June 2, 2003 at 09:02 PM nach dieser "Logik" :pille2: muesste man straffrei bleiben, wenn man besoffen Auto fährt. :puke: Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarry Posted June 2, 2003 at 09:31 PM Author Share Posted June 2, 2003 at 09:31 PM Ich hoffe dass dieser Verbrecher beim nächsten Versuch an die falsche Frau kommt, die ihn in Notwehr mit dem Messer so bearbeitet, dass es keine Wiederholungen mehr gibt 8) Oder eben ihn mit zwei Fingern in Reich der Blinden befördert 8) PS: Es gibt mittlerweile höchstrichterliche Urteile die Strafminderung wegen Alkohol deutlich einschränken. Auch die GDP hat sich dafür ausgesprochen die Strafmilderungsunfug wegen Alkohol einzuschränken. Und wenn wenn es nach mir ginge würde man wie in Amerika kummulierende Strafen einführen: 5 Jahre wegen Vollrausch + 15 Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung + 30 Jahre wegen Vergewaltigung. Gemeingefährliche Verbrecher müssen bereits nach dem ersten Delikt lebenslang aus dem Verkehr gezogen und im Knast lebendig begraben werden ! Und wenn die Gefängnisse voll sind, dann bauen wir eben neue ! Ansonsten kann man Opfern nur raten sich mit brutalsten Methoden zu verteidigen - weil das eben die wirksamsten sind. Und nur die Wirksamkeit ist anfangs wichtig. Täter so schnell wie möglich ausschalten. Alles andere ist uninteressant. Erst wenn der Täter völlig kampfunfähig ist kann man ein Gang zurückschalten und auf das Eintreffen der Polizei warten. Übrigens hat ein Polizist letzthin in der Lokalzeitung potentiellen Opfern empfohlen "sich mit allen Mitteln zur Wehr zu setzen". Der Mann hat recht ! Dein mögliches Engagement kenne ich, DH, aber was MICH wirklich beeindruckt ist der letzte Absatz aus dem Artikel. Da kommt mir das :puke: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hagen Posted June 3, 2003 at 06:52 AM Share Posted June 3, 2003 at 06:52 AM Also, über diese Nahkampftipps kann ich nur immer wieder staunen... Ab Braun- oder Schwarzgurt ja, darunter glaube ich es nicht. Einem potentiellen Vergewaltiger ins Gemächt treten zu können, halte ich für ein Ding der Unmöglichkeit (haben wir im Training schon probiert). Denn wenn der Täter allein schon instinktmäßig etwas schützt, dann DAS. Auch der Schlag gegen einen fetten, glitschigen, feistnackigen Hals ist schwierig. Und das dann von einem (kleineren) Mädchen? Manche Typen haben bei einem bestimmten Alkoholpegel (auch bei anderen Rauschmitteln) absolut KEIN Schmerzempfinden. Dies betrifft auch Knochenbrüche und Verletzungen innerer Organe. Das merkt er dann fühestens am nächsten Tag, aber nicht in der akuten Situation. Das mit dem Messer könnte funktionieren, wenn das Mädel es sich nicht abnehmen oder die Hand blockieren läßt. ABER: Bei unserer tollen Gesetzgebung ist die Wahrscheinlichkeit höher, das der BesitzerIn eines für solche o.a. Fälle "geeigneten" Messers für das Tragen verurteilt wird als es zum Einsatz kommt. Es sind Sch...zeiten, in denen wir leben. Und es wird mit Sicherheit nicht besser werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted June 3, 2003 at 06:56 AM Share Posted June 3, 2003 at 06:56 AM Es sind Sch...zeiten, in denen wir leben. Und es wird mit Sicherheit nicht besser werden. Könnte man auch anders formulieren: Es wird OHNE Sicherheit nicht besser werden Link to comment Share on other sites More sharing options...
Till Posted June 3, 2003 at 07:24 AM Share Posted June 3, 2003 at 07:24 AM Leute, "der Gesetzgeber" ist vielleicht ein Schlaffi, aber nicht völlig bescheuert. Wer sich vorsätzlich in einen Zustand der Schuldunfähigkeit bringt, um in diesem Zustand eine zuvor geplante Straftat zu begehen (sog. actio libera in causa), wird ganz normal wegen dieser Straftat bestraft. Da man das allerdings häufig nicht beweisen kann, gibt es den § 323a StGB als "Auffangtatbestand". Danach wird bestraft, wer sich vorsätzlich oder fahrlässig in einen Rausch versetzt und in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begangen hat (für die er wegen der sich aus dem Rausch ergebenden Schuldunfähigkeit nicht bestraft werden kann). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hagen Posted June 3, 2003 at 08:48 AM Share Posted June 3, 2003 at 08:48 AM Einige Beispiele aus der Rechtsprechung: Wiederholte Körperverletzung an der eigenen Ehefrau über 3 Jahre ==> 1 Jahr und 9 Monate auf Bewährung Vergewaltigung einer 13-Jährigen, die danach abtreiben mußte (es war der Nachbar, Opfer und Täter sehen sich täglich) ==> 2 Jahre zur Bewährung Sexueller Mißbrauch von Kindern in 7 Fällen durch einen Pfarrer ==> 2 Jahre zur Bewährung 7-fache Vergewaltigung der 12-Jährigen Pflegetochter ==> Freispruch, Revision: 2 Jahre zur Bewährung ABER: 2-facher Versicherungsbetrug mit Autounfall, Schaden 57.000 Euro ==> 2 Jahre und 4 Monate ohne Bewährung Einbrüche in Wochenend- und Wohnhäuser, Schaden 80.000 Euro ==> 6 Jahre ohne Bewährung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarry Posted June 3, 2003 at 08:58 AM Author Share Posted June 3, 2003 at 08:58 AM Das sind noch die Nachwirkungen des Feudalrechts. Das Leben und die Gesundheit des normalen Bürgers ist nichts wert. Deswegen sind die Strafen auch gering. Aber wehe einer vergeht sich an Sachen (also dem Besitz der "Reichen") oder betrügt das den Staat (Finanzamt) dann winken drakonische Strafen. Und das ist bis heute so geblieben. Allenfals bie Mord spendiert der Gesetzgeber generöser weise mal ein lebenslänglich für die Verbrecher. Und das kann von 15 Jahre bis tatsächlich lebenslang reichen. Einige Beispiele aus der Rechtsprechung: Wiederholte Körperverletzung an der eigenen Ehefrau über 3 Jahre ==> 1 Jahr und 9 Monate auf Bewährung Vergewaltigung einer 13-Jährigen, die danach abtreiben mußte (es war der Nachbar, Opfer und Täter sehen sich täglich) ==> 2 Jahre zur Bewährung Sexueller Mißbrauch von Kindern in 7 Fällen durch einen Pfarrer ==> 2 Jahre zur Bewährung 7-fache Vergewaltigung der 12-Jährigen Pflegetochter ==> Freispruch, Revision: 2 Jahre zur Bewährung ABER: 2-facher Versicherungsbetrug mit Autounfall, Schaden 57.000 Euro ==> 2 Jahre und 4 Monate ohne Bewährung Einbrüche in Wochenend- und Wohnhäuser, Schaden 80.000 Euro ==> 6 Jahre ohne Bewährung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted June 3, 2003 at 09:37 AM Share Posted June 3, 2003 at 09:37 AM "der Gesetzgeber" ist vielleicht ein Schlaffi... Keineswegs. Der Strafrahmen für Vergewaltigung in dem hier vorliegenden (qualifizierten) Fall beträgt 2 - 15 Jahre. Es ist auch nicht richtig, daß ab 2%o automatisch Schuldunfähigkeit gegeben wäre. Wenn -wie hier- der Täter planvoll und zielgerichtet handelt und die Motorik intakt ist, würden die Sachverständigen, die ich kenne, Schuldunfähigkeit ausschließen. Mir ist auch unverständlich, warum hier angeblich weder Flucht,- noch Wiederholungsgefahr gegeben sein soll; ich würde beides wahrscheinlich glatt bejahen. Die Gesetze lassen den Gerichten genug Raum, um solche Taten angemessen zu ahnden. Bei der Anwendung besteht allerdings ein starkes Süd - Nord - Gefälle. Tatsächlich läßt sich sogar statistisch belegen, daß die Gerichte in den südlichen Bundesländern deutlich härtere Strafen verhängen, als in den nördlichen. Warum dies allerdings so ist, darüber kann ich auch nur spekulieren. Vollkommen sinnlos ist es allerdings, in verkürzter Form Urteile für "Versicherungsbetrug" und Sexualdelikte gegenüberzustellen. Das besagt überhaupt nichts, solange man nicht die Einzelheiten der Fälle kennt. "2 Jahre und 4 Monate für 2-fachen Versicherungsbetrug mit Autounfällen" hört sich z.B. für mich nach einem mehrfach vorbestraftem "Profiunfaller" (auch "Autobummser" genannt) an; dann hielte ich das für absolut vertetbar. Wie gesagt, man weiß halt nix genaues und dann sollte man besser auch nicht darüber reden. Der "Tarif" für 7- fache Vergewaltigung der 12 - jährigen Pflegetochter läge in der hiesigen Gegend m.E. so zwischen 4 und 8 Jahren. Warum's im konkreten Fall nur 2 Jahre auf Bewährung wurden, weiß ich nicht und ich kann's aus der bloßen Nennung des Ergebnisses auch nicht entnehmen. Wenn in der nächsten Saison Eintracht Frankfurt 6:0 gegen Bayern München gewinnt, kann man auch nur sagen, daß das irgendwie komisch ist, sofern man das Spiel nicht gesehen hat. Wie gesagt, eine Diskussion auf diesem Niveau ist eigentlich Unsinn. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarry Posted June 3, 2003 at 09:51 AM Author Share Posted June 3, 2003 at 09:51 AM Ich würde sagen, weil mehr nördliche Bundesländer "linke" Regierungen haben. Im Süden BW und BY sind schon seit langer Zeit in den Händen "rechter" Regierungen. In meiner Lokalzeitung konnte ich letzthin ein Zrteil lesen, wo der Richter einem zum Zeitpunkt schwer angetrunken Täter eine vergleichsweise drakonische Strafe verpasst hat mit der Begründung, daß es der Normalbürger nicht einsehen könne, dass es für Trunkenheit bei der Tat Strafrabatt usw. gäbe. Seit in der kleineren Stadt schwere Gewaltdelikte auf dem Vormarsch sind (Täter sind zum Großteil Deutschrussen, die erst seit ein paar Jahren da sind) verhängen die Richter immer härtere Strafen. Wobei ich begrüßen würde, daß sie bei Gewaltdelikten immer ans Maximum gehen würden. Gab es nicht einmal eine Statistik speziell über Jugendliche Verbrecher wo rauskam, daß bei geringen Delikten wie wiederholter Ladendiebstahl etc. absurd hohe Strafen verhängt wurden während die Strafen bei Gewaltdelikten lächerlich gering waren ? Besonders absurd finde ich die Strafen bei geringfügigen Fahrerflucht Delikten wo noch nicht einmal sicher ist ob der Ausparker den kleinen Kratzer am Nebenauto überhaupt gemerkt hat. Im Gegensatz dazu sind Strafen bei tödlichen Unfällen mit Alkohol am Steuer oft der reinste Witz. Die Gesetze lassen den Gerichten genug Raum, um solche Taten angemessen zu ahnden. Bei der Anwendung besteht allerdings ein starkes Süd - Nord - Gefälle. Tatsächlich läßt sich sogar statistisch belegen, daß die Gerichte in den südlichen Bundesländern deutlich härtere Strafen verhängen, als in den nördlichen. Warum dies allerdings so ist, darüber kann ich auch nur spekulieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted June 3, 2003 at 10:14 AM Share Posted June 3, 2003 at 10:14 AM Gab es nicht einmal eine Statistik speziell über Jugendliche Verbrecher wo rauskam, daß bei geringen Delikten wie wiederholter Ladendiebstahl etc. absurd hohe Strafen verhängt wurden während die Strafen bei Gewaltdelikten lächerlich gering waren ? Besonders absurd finde ich die Strafen bei geringfügigen Fahrerflucht Delikten wo noch nicht einmal sicher ist ob der Ausparker den kleinen Kratzer am Nebenauto überhaupt gemerkt hat. Im Gegensatz dazu sind Strafen bei tödlichen Unfällen mit Alkohol am Steuer oft der reinste Witz. 1) Wenn's so eine Statistik gab, dann ist sie mir nicht bekannt. Ich glaube das auch nicht. M.a.W.: Ein Gerücht. 2) "Tarif" für "Fahrerflucht" ab ca. 800 Euro Fremdschaden: Geldstrafe von rund einem Monatseinkommen (= 20 - 40 Tagessätze) + ca. 12 Monate Führerscheinentzug. 3) "Tarif" für fahrlässige Tötung im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß: 1-2 Jahre, in aller Regel ohne Bewährung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarry Posted June 3, 2003 at 10:44 AM Author Share Posted June 3, 2003 at 10:44 AM Genau das meine ich. Ein Kratzer im Lack kann durchaus schnell 800 EUR kosten (Fahrzeug neu lackieren). Dafür 20 bis 40 Tage Gefängnis ??? Zu 3.) das bezweifle ich. Ich verfolge derartige Delikte seit Jahren in den Medien mit - und fast nie war zu lesen dass der Täter tatsächlich ins Gefängnis musste. Hier ein Fall wie er vor ein paar Jahren in der Lokalzeitung stand. Eine 18 jährige baut unter hohem Alkoholeinfluss ein schweren Unfall. Bilanz: 2 Tote. Es wurde eine Bewährungsstrafe verhängt. In der Bewährungszeit baut sie unter Drogeneinfluss einen erneuten Unfall. Bilanz: mehrere Schwerverletze. Erneute Verurteilung: 2 Jahre auf Bewährung (wobei da noch die Reststrafe des ersten Falls drin war) ! Sie hat 2 Menschen getötet und mehrere schwer verletzt - und das "vorsätzlich" durch Alkoholkonsum. Sie muss keinen Tag ins Gefängnis während im obigen Fall für läppische 800 Euro Sachschaden 20-40 Tage Knast drin sind (es sei den man zahlt). Ich finde das steht in keinerlei Verhältnis mehr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted June 3, 2003 at 11:01 AM Share Posted June 3, 2003 at 11:01 AM Dafür 20 bis 40 Tage Gefängnis ??? Ich habe doch geschrieben Geldstrafe, lies doch bitte erstmal nach. Wenn Du die nicht zahlen kannst, darfst Du sie auf Antrag abarbeiten, jedenfalls ist das in Bayern so. Im übrigen ist diese Diskussion nach dem Motto "Ich habe aber irgendwo gelesen, daß..." wirklich sinnfrei. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hagen Posted June 3, 2003 at 11:16 AM Share Posted June 3, 2003 at 11:16 AM Keineswegs. Der Strafrahmen für Vergewaltigung in dem hier vorliegenden (qualifizierten) Fall beträgt 2 - 15 Jahre. Es ist auch nicht richtig, daß ab 2%o automatisch Schuldunfähigkeit gegeben wäre. Wenn -wie hier- der Täter planvoll und zielgerichtet handelt und die Motorik intakt ist, würden die Sachverständigen, die ich kenne, Schuldunfähigkeit ausschließen. Mir ist auch unverständlich, warum hier angeblich weder Flucht,- noch Wiederholungsgefahr gegeben sein soll; ich würde beides wahrscheinlich glatt bejahen. (...) Wenn in der nächsten Saison Eintracht Frankfurt 6:0 gegen Bayern München gewinnt, kann man auch nur sagen, daß das irgendwie komisch ist, sofern man das Spiel nicht gesehen hat. (...) Wenn es mehrere Spiele gibt, wo Frankfurt gegen normal starke Mannschaften gewonnen hat, darf man eine Tendenz vermuten. Im Gegensatz zur fränkischen Rechtsprechung tippe ich in o.a. konkreten Fall auf Bewährung!!! Täter = 19, ergo Jugendstrafrecht Täter = alkoholisiert (in der Tat wird dies in der Rechtsprechung zunehmend nicht mehr als "Joker" betrachtet, dies sind aber erst Ansätze und nur bei ED und Überfällen) Täter womöglich nicht vorbestraft, ergo strafmildernd Täter = Rußlanddeutscher, schwierige Kindheit, böses Umfeld, andere Mentalität, ergo strafmildernd Opfer hatte womöglich "leichte" Kleidung an, ergo strafmildernd für Täter Täter hatte womöglich gewalttätige Eltern, ergo strafmildernd ... Wir werden ja sehen... :evil: :evil: :evil: Link to comment Share on other sites More sharing options...
clifford Posted June 3, 2003 at 11:21 AM Share Posted June 3, 2003 at 11:21 AM Opfer hatte womöglich "leichte" Kleidung an, ergo strafmildernd für Täter ja ja .... sat1, 20.15 uhr: "geschändet - eine frau kämpft um gerechtigkeit" Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted June 3, 2003 at 11:29 AM Share Posted June 3, 2003 at 11:29 AM Opfer hatte womöglich "leichte" Kleidung an, ergo strafmildernd für Täter Das Gericht in Deutschland möchte ich mal sehen, das derartiges schreibt oder sagt. Sowas hat vielleicht mal das Reichsgericht anno '29 vertreten. Unglaublich, was für Klischees da verbreitet werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hagen Posted June 3, 2003 at 11:36 AM Share Posted June 3, 2003 at 11:36 AM @sat1, 20:15... Dazu kann ich nichts sagen, da ich solche Filme nicht gucke. Dieses Genre überlasse ich gerne den Leuten, die Dieter Bohlen als Hörbuch goutieren. Ich hatte ein zur Zeit laufendes Verfahren in Erinnerung (Julia? Der Fall, wo der Täter "nur zufällig" Gaspistole und Kabelbinder dabei hatte). Bei der" Würdigung der Kleidung" oder warum das Opfer gerade zu der Zeit am Tatort sein mußte, reitet zumindest die Verteidigung des Täters gerne drauf herum. Inwieweit das in der Gesamtheit der Argumentation Einfluß hat? Zugebenermaßen kann man vor dem Hintergrund der Zunahme an sexuellen Übergriffen und der Zeitdauer der Prozesse langsam die Übersicht verlieren, wenn dann in der Tagesschau mal wieder über ein Urteil berichtet wird.. Link to comment Share on other sites More sharing options...
clifford Posted June 3, 2003 at 11:43 AM Share Posted June 3, 2003 at 11:43 AM Hagen, in dem von Dir geschilderten Fall hat die Verteidigung vielleicht so argumentiert. Aber dass so etwas in ein Urteil einfliesst ist ein schlechtes Klischee. [schild=19 fontcolor=000000 shadowcolor=C0C0C0 shieldshadow=1]Willkommen am Stammtisch[/schild] Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hagen Posted June 3, 2003 at 11:44 AM Share Posted June 3, 2003 at 11:44 AM Hatte ich schon korrigiert, hat sich überschnitten. Im mißverständlichen Zusammenhang mit dem Richter ziehe ich das zurück. Dennoch bleibe ich bei meiner Prognose: Bewährung! Ich würde mich in dem Fall gerne irren... Link to comment Share on other sites More sharing options...
clifford Posted June 3, 2003 at 11:47 AM Share Posted June 3, 2003 at 11:47 AM [schild=1 fontcolor=000000 shadowcolor=C0C0C0 shieldshadow=1]...und noch 'ne Überschneidung...[/schild] Ich finde, man sollte diese ganze Stadt einmauern und ihnen ein paar Wochen Zeit zum Nachdenken geben... Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted June 3, 2003 at 11:52 AM Share Posted June 3, 2003 at 11:52 AM Fall Julia: Der Täter wurde für voll schuldfähig befunden und wurde am 20.05.2003 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. So what? Jaja, ich weiß... Lebenlang ist zuwenig für so ein Schwein...lebenslang ist gar nicht lebenslang, sondern fünzehn Jahre im Luxusknast, quasi ein fünf-Sterne-Hotel usw.usf. Gähn. Ach ja: Übrigens könnte man den meinetwegen ruhig aufhängen, verdient hätte er's ganz bestimmt und mein Mitleid würde sich in engen Grenzen halten. Aus verschiedenen, teilweise guten Gründen haben wir uns aber hier gegen diese Form der Strafe entschieden. Tja. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarry Posted June 3, 2003 at 11:59 AM Author Share Posted June 3, 2003 at 11:59 AM Also ich muss doch sehr bitten, auch wenn die Lokalzeitung ein Käseblatt ist, wird sie wohl kaum Urteile erfinden. Geldtstrafentagessätze sind Ersatz für jeweils einen Tag Knast - das hat zumindest bei VO "Zwerg" (war der nicht sogar Polizist ?) einmal gesagt und soweit ich weiss hast du da nicht wiedersprochen. Aber wieder zum Thema. Ist das nun gerecht: 20-40Tagessätze für einen läppischen Blechschaden im Vergleich 2 Jahren auf Bewährung (und selbst wenn dieses Urteil später wieder kassiert worden sein sollte finde ich das ungeheuerlich) für 2 Toten und mehreren Schwerverletzen bei Drogen am Steuer ? Ich finde nein. Ich habe doch geschrieben Geldstrafe, lies doch bitte erstmal nach. Wenn Du die nicht zahlen kannst, darfst Du sie auf Antrag abarbeiten, jedenfalls ist das in Bayern so. Im übrigen ist diese Diskussion nach dem Motto "Ich habe aber irgendwo gelesen, daß..." wirklich sinnfrei. Link to comment Share on other sites More sharing options...
clifford Posted June 3, 2003 at 12:01 PM Share Posted June 3, 2003 at 12:01 PM ich werde die ganze geschichte übrigens aus einem ganz bestimmten grund genau verfolgen: vor 6 jahren gab es einen ähnlichen fall in hambburg. ein junges mädchen, vergewaltigt in der s-bahn, hellichter tag, mehrere menschen sahen zu. ich bin vor wut die wände hochgelaufen. ich hatte einen hass in mir... das kann man gar nicht beschreiben. die ganze geschichte war so unvorstellbar.... tja, und eben auch nicht wahr! nach drei tagen wirbel und aufsehen gab das mädchen zu, sich alles nur ausgedacht zu haben. das war ein noch grösserer schock für mich... diese dumme kuh hatte viel dazu beigetragen, dass opfer oft nicht ernstgenommen werden. in diesem fall (heide) hat man zwar den täter, aber ich bin gespannt auf die weiteren entwicklungen. stutzig macht mich auch diese bemerkung, dass sich das opfer sehr ruhig verhalten habe... ist zwar normalerweise die richtige taktik, wenn man mit dem täter alleine ist, aber in einer belebten fussgängerzone? hat sie nun um hilfe gerufen oder nicht? versteht mich nicht falsch, ich will hier nichts unterstellen, aber gerade der s-bahn-fall vor 6 jahren hat mich eben ein bisschen vorsichtiger gemacht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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