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Aufbewahrungsvorschriften


rugerclub

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Bei dem Opa einer Bekannten sind die Cops angerückt, allgemeine Nachschau. Wie bei den alten Herrschaften üblich gab es keinen Tresor, die HW60M (KK-Einzellader) stand im Kleiderschrank.

Nun kann man darüber trefflich philosophieren ob eine Aufbewahrung im Tresor einen höheren Missbrauchsschutz bietet als der Kleiderschrank, in dem die Waffe seit Jahren ohne Gefährdung für das Umfeld aufbewahrt wurde, aber okay.

Ich habe die Waffe jetzt erst einmal im Rahmen der Überlassung bei mir eingelagert. Sehe ich das richtig das die Überlassung immer einen Monat gilt, aber der Gesetzgeber nicht konkretisiert hat wie oft man den Gegenstand ausleihen darf?

Oder hat jemand einen Vorschlag wie die Waffe legal dauerhaft bei mir eingelagert werden kann, ohne das ich diese kaufe?

Edited by rugerclub
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