Jump to content

Der Fall Sittensen


Nightingale

Recommended Posts

Daraus:

Dennoch scheint sich an diesem Fall erneut zu zeigen: Während das geschriebene Recht zur Notwehr einschließlich der schuldbefreienden ergänzenden Vorschrift zur Überschreitung derselben (§ 33 StGB) relativ weit ist – in der Lehre meist garniert mit dem Spruch „Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen“, wird die Notwehr in der Rechtspraxis eher eingeschränkt ausgelegt, es sei denn, es handelt sich bei den Beschuldigten um Polizeibeamte.
Link to comment
Share on other sites

Was für ein Scheiß-Staat.

...

Aber wir sind hier leider nicht in einem zivilisierten Land.

Keine Ahnung, wo Du diese Weisheiten immer hernimmst, für mich gilt das Gesagte keinesfalls. Erstens hat der Staat damit nix zu tun, sondern ausschließlich die Rechtsauffassung der Judikative und zweitens sind Amis dumm und ungebildet. Mit denen will ich nicht zusammenleben.

Link to comment
Share on other sites

Wenn der Durchschnitts-Ami nicht mal Europa auf dem Globus findet, ist das Volk kognitiv benachteiligt. Selbst ein hohler Dummfick aus einem deutschen Großstadtgettho findet die US of A auf einer Karte.

Da dieser Bereich fast die eine Hälfte des Globus einnimmt, sollte das Deutsche Großstadtghettokind damit auch relativ wenig Schwierigkeiten haben. Der Fliegenschiß EU ist selbst zusammenhängend nicht leicht zu finden und "in/an" Rußland versteckt.

Link to comment
Share on other sites

Klingt nur irgendwie eher komisch. Das ist aber bei vielem in der US Justiz so.

Wir sind halt unterschiedlich sozialisiert und ich kann mich eher für unser System erwärmen. Ich halte auch nichts von Todesstrafe oder illegalen Folterungen oder GuanMo

Auch Menschen ohne jegliche Grundlage in fernen Ländern rein willkürlich zu ermorden, finde ich eher fragwürdig

Link to comment
Share on other sites

Wenn du n paar Äpfel mit Kumpeln klaust und der durchgeknallte Alte dich aus dem Baum schießt, ist nochmal wer der Mörder? Die Äppelklauer?

Der Vater von Tim K. war durch sein illegales Handeln irgendwie auch an der Tat in Winnenden beteiligt. Seine Verurteilung also nicht weit genig gegangen? Wäre Mord die richtige VErurteilung gewesen?

Link to comment
Share on other sites

Wenn du n paar Äpfel mit Kumpeln klaust und der durchgeknallte Alte dich aus dem Baum schießt, ist nochmal wer der Mörder? Die Äppelklauer?

Der Vater von Tim K. war durch sein illegales Handeln irgendwie auch an der Tat in Winnenden beteiligt. Seine Verurteilung also nicht weit genig gegangen? Wäre Mord die richtige VErurteilung gewesen?

Ein Äpfelklau rechtfertigt auch in Amiland keinen Einsatz tödlicher Gewalt. Eine Home Invasion à la Winnenden schon. Und da gibt das Gesetz das her, daß die Komplizen wegen Mordes verknackt werden.

Wie das nach Ami-Recht mit dem Vater von Tim K aussähe, weiß ich nicht.

Link to comment
Share on other sites

Im vorliegenden Fall hat der Rentner durch seine Aussage erst selbst dafür gesorgt, dass keine Notwehrlage bezüglich des Eigentumsdelikts vorlag.

Womit wir genau hier bei der zweifelhaften Rolle des Rechtsanwaltes in diesem Fall sind!

wer mal die Zeit aufbringt:

Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz

Das Thema "Notwehrlage" hat User Wodan eigentlich schon hinreichend thematisiert. Wenn ich aber nicht weiß, das die Täter mein Portemonnaie mitgenommen haben, kann ich ihnen auch nicht hinterherschießen und mich auf Notwehr berufen. Die körperliche Gewalt gegen das Raubopfer war beendet, die Täter waren dabei das Haus zu verlassen - somit kommt auch Notwehr wegen Gefahr für Leib und Leben nicht in Betracht. Das Thema: "Bewaffnung der Angreifer" ist in diesem Zusammenhang sehr unglücklich dargestellt worden, woran die Einlassungen des Raubopfers einen erheblichen Anteil haben. Mithin blieb dem Richter gar nichts anderes übrig als den Schützen zu verurteilen. Er billigt ihm durchaus das Recht auf Verteidigung zu, da jedoch keine Notwehrsituation vorliegt ist eine Rechtsgüterabwägung zwingend. Somit die Forderung nach einem Warnschuß.

Ob der Schütze nach 4 Jahren Knatsch und mittlerweile 81 Lenzen noch die Kraft aufbringt in Revision zu gehen bleibt fraglich. Ich für mich persönlich sehe hier den Rechtsanwalt des Schützen mit sehr sehr kritischen Augen.

Gruß

DeSüWe

Link to comment
Share on other sites

Das Urteil ist eine Schande.

Wieder mal sitzen da sesselpupsende "Richter", denen noch keiner in der Nacht eine Kanone an den Kopf gehalten hat.

SCHLUSS MIT SOLCHEM TÄTERSCHUTZ.

Ich frage mich sowiese, wieso sie einen Warnschuss fordern, 4 Schüsse, aber nur einmal getroffen, das sind 3 Warnschüsse.

Wann gibt es endlich eine Verurteilung der nicht anwesenden Polizisten, durch die eine solche Eskalation erst möglich war ?

auf Userwunsch editiert....der Mediziner

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)