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Der Fall Sittensen


Nightingale

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@ George

Sie qualifizieren sich in der Tat für die Ignore Liste. Versuchen Sie sich bitte erneut, wenn Sie meinen Beitrag gelesen und verstanden haben. Ein qualifiziertes Lesen des Links Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz wäre in diesem Zusammenhang nicht ganz unwesentlich. Emotionen helfen uns und erst Recht vor Gericht, nicht weiter.

Höflichst

DeSüWe

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Das zeigt nur eins, in einem solchen Fall immer die Klappe halten, bis ein Fachanwalt für Waffenrecht da ist und dann die Sachlage rechtskonform darstellen. Man hat selber nur Sekunden Zeit um Entscheidungen zu treffen, die der Staatsanwalt dann monatelang analysiert. Da wird es auf die paar Stunden, die man braucht einen ordentlichen Anwalt aufzutreiben, nicht ankommen.

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Dem Staatsanwalt blieb auch gar nichts anderes übrig, wollte er sich nicht unglaubwürdig machen. Die Staatsanwaltschaft hat nämlich die Eröffnung eines Verfahrens zunächst abgelehnt. Das Verfahren kam erst auf Grund einer Klageerzwingung vor dem BHG zustande. Somit ist ein plädieren auf Freispruch durchaus folgerichtig wenn man seine Schiene nicht grundlegend ändern will. Und genau auf die Einstellung der Staatsanwaltschaft hat der Rechtsanwalt des Schützen seine Verteidigung aufgebaut. Offenbar hat er geglaubt, dass das ein Selbstläufer wird - Pustekuchen. Ich sehe einen einzigen möglichen Knackpunkt für eine Revision - die Waffe der Räuber. Hier ist von Seiten des Richters etwas viel Spekulation im Spiel, alles andere hat der Rechtsanwalt des Schützen vergeigt ( Portemonnaie ! ).

DeSüWe

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Die körperliche Gewalt gegen das Raubopfer war beendet, die Täter waren dabei das Haus zu verlassen - somit kommt auch Notwehr wegen Gefahr für Leib und Leben nicht in Betracht.

Schließen wir aus der Berichterstattung und den "Zeugenaussagen" - oder?

Wenn da 3 - 5 Personen durch meine Wohnung wieseln, dann soll ich nach all dem vorhergegangenen blitzschnell entscheiden, daß sie sich vom Acker machen oder ob sie sich nicht zu einem "neuen Angriff umformieren"?

Mit solchen Entscheidungen mögen trainierte Einsatzkräfte kein Problem haben; ein - zudem noch körperlich eingeschränkter - 81jähriger dürfte damit hoffnungslos überfordert sein. Vielleicht versuchen die jungdynamischen Kräfte einmal, sich in die Situation eines körperbehinderten 81jährigen zu versetzen - auch, wenn es sehr schwer fällt.

Es ist immer wieder seltsam, daß man Älteren nicht mehr zutraut, die auftretenden Situationen im Straßenverkehr - trotz aller Erfahrungen - nicht mehr "meistern" zu können; eine solche - m. E. unglaublich komplexere - Situation soll er locker überblicken können.

Dieses Land wird immer schizophrener.

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Ich kenne jetzt keinen Fall wo flüchtige Räuber sich zu einem neuen Angriff formieren. Das scheint wenig realistisch.

Für den Rentner haben sich die Typen vom Acker gemacht und er hat hinterhergeschossen.

Hätte er das im Bewusstsein getan, sein Eigentum zu schützen oder von den flüchtenden eine Bedrohung für ih ausging ist das alles ok.

Nach Ansicht des Gerichts gab es aber beides nicht.

Eine biltzartige Entscheidung war auch nicht zu treffen.

In einer Revision hätte man sicher auch einen Ansatzpunkt, aber das muss man dann sehen. Objektiv lag eine Notwehrlage vor. Subjektiv wieder nicht. Irgendwie muss der Notwehrwille eingebracht werden.

Vielleicht erinnert sich der ein oder andere noch, dass ich bei aufkimmen des Falls immer die klare Notwehrlage beschrieben habe. In der Verhandlung stellte sich dann leider heraus, dass er nicht zum Schutze seines Eigentums geschossen hatte.

Die Urteilsbegründung beinhaltet ein sehr starkes Bekenntnis zur Notwehr.

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In einer Revision hätte man sicher auch einen Ansatzpunkt, aber das muss man dann sehen. Objektiv lag eine Notwehrlage vor. Subjektiv wieder nicht. Irgendwie muss der Notwehrwille eingebracht werden.

Vielleicht erinnert sich der ein oder andere noch, dass ich bei aufkimmen des Falls immer die klare Notwehrlage beschrieben habe. In der Verhandlung stellte sich dann leider heraus, dass er nicht zum Schutze seines Eigentums geschossen hatte.

Die Urteilsbegründung beinhaltet ein sehr starkes Bekenntnis zur Notwehr.

Ich muss Mutter auch da wieder durchweg Recht geben. Emotional mag ich durchweg die Positionen des Waffenbesitzers teilen, aber objektiv betrachtet muss man sich mal angewöhnen, die Dinge zu sehen wie sie sind und nicht wie man sie gerne haben möchte. Da hat Mutter Recht. Die Wertung "Schandurteil" und davon ableitend "Sesselfurzer und Scheiss -Staat" sind weder angebracht noch im Grundsatz auch nur Ansatzweise gerechtfertigt. Das Urteil bekennt sich klar zum Notwehrrecht, nur diese Situation lag in diesem falle nach Einschätzung des Gerichtes eben zum Zeitpunkt der Schussabgabe nicht vor. Da kann man geteilter Auffassung sein, aber die Argumente sind auch keinesfalls völlig von der Hand zu weisen. Was mich eher bedenklich stimmt ist der Umstand, dass diese Wertung erst nach Gewichtung der Aussage des Angeklagten zu Stande kam. Nicht dass mich da jemand falsch versteht, es soll ja keiner die Unwahrheit sagen, nur denke ich das Handlungsmotiv des Angeklagten ist und war glaubhaft, nur seine Aussage "kippte" den Verlauf des Prozesses. Hier wäre es die Aufgabe des Anwaltes gewesen die Aussage/Darstellung für den Mandanten zu machen und den nicht einfach "ins unreine" los plappern zu lassen (wie schon ein anderer User hier beschrieb). Man könnte den Fall auch durchaus anders bewerten.

Wieder einmal zeigt sich, es ist vielleicht besser erst mal gar nichts zu sagen und vor der Aussage Rücksprache mit einem (erfahrenen) Juristen zu halten. Nicht umsonst steht einem diese Recht auch zu.

Gruß

Gruß

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@ Reservist

Nein, dass entnehme ich dem hier: Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz

Ansonsten hat sich User "General" hier schon sehr ausführlich positioniert. Wie gesagt, das Potential für einen Freispruch für den Schützen erkenne ich hier durchaus. Nur hat es der RA des Schützen versemmelt.

Wenn ich vor Gericht sage, dass ich es nicht bemerkt habe das das Portemonnaie entwendet wurde, fehlt es subjektiv an der Notwehrlage.

Wenn die Typen am flüchten sind, werde ich nicht mehr angegriffen - die unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht nicht mehr.

Die Sache mit der Bewaffnung der Täter hat der Schütze in seiner Aussage selbst verkorkst bzw. es wurde ihm vom Gericht nicht abgenommen.

Rückkehr der Täter ist unwahrscheinlich. Um auf Putativnotwehr zu plädieren müsste man glaubhaft darlegen, dass ein erneuter Angriff bevorsteht. Schwierig.

Und jetzt mal ganz böse und gemein: Was wäre denn gewesen wenn der Schütze gesagt hätte: Ich habe demjenigen, der mein Portemonnaie einstecken hatte, in den Rücken geschossen als ich an meine Waffe kam ! ? / Notwehr objektiv +; Notwehr subjektiv + = Freispruch.

Klappe halten, auch im Gericht und sich nicht darauf verlassen das alles gut gehen wird nur weil der Staatsanwalt zufällig der gleichen Meinung ist wie man selbst.

DeSüWe

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ich meine mich erinnern zu können, daß bei Tennessee Eisenberg 11 Projektile im Rücken als Notwehr vom Gericht anerkannt wurden. Die Schützen waren allerdings uniformiert und mehrere.

Gut, es war ein anderes Bundesland.

Werter User john henry, ihre "Errinnerung" trügt Sie. Es waren 16 Schüsse, davon 12 Treffer und davon wiederum 7 in den Rücken. Entscheidend hierbei war jedoch, dass zuvor Pfefferspray erfolglos angewandt wurde und der "Rückenschütze" angab, dass ein Kollege in Reichweite von T. seine Waffe verloren hatte. Er ging davon aus, dass T. dies bemerkt habe. Somit war Notwehr und Nothilfe einschlägig.

Es ist zudem nicht zielführend aufgebauschte Vergleiche aufzustellen, wenn es denn schon am grundsätzlichem Wissen über den jeweiligen Einzefall mangelt.

DeSüWe

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ich meine mich erinnern zu können, daß bei Tennessee Eisenberg 11 Projektile im Rücken als Notwehr vom Gericht anerkannt wurden. Die Schützen waren allerdings uniformiert und mehrere.

Gut, es war ein anderes Bundesland.

Besser nochmal in diee "Story" einlesen.

Tennessee Eisenberg – Wikipedia

Ein durch Spenden an die Familie finanziertes Gutachten der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster ergab, dass Eisenberg „ein zerschossenes Kniegelenk und einen durchschossenen Oberarmknochen, einen Steckschuss in der Lunge sowie weitere Treffer an den Extremitäten“[8] erhalten habe, bevor ihn vier tödliche Schüsse in die Brust trafen. Dabei hätten sieben Schüsse das Opfer von links hinten getroffen.

...und ja, in Bayern gib es immer wieder "Merkwürdigkeiten" im Hinblik auf Ermittlungen gegen Bedienstete.

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ich meine mich erinnern zu können, daß bei Tennessee Eisenberg 11 Projektile im Rücken als Notwehr vom Gericht anerkannt wurden. Die Schützen waren allerdings uniformiert und mehrere.

Gut, es war ein anderes Bundesland.

Ich vergleiche Sittensen auch mit Eisenberg. Nach Wiki waren es 12, davon 7 im Rücken. Mehrere ausgebildete Polizisten gegen einen schmächtigen 50 kilo-Jugendlichen "müssen" nach Pfefferspray und Schlagstock zur Waffe greifen. Straflos.

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Es gibt Drogen, gegen die sowohl Schlagstock (selbst gebrochene Extremitäten schränken kaum ein) als auch Pfefferspray machtlos sind. Werden in Hamburg besonders gerne von Leuten mit Migrationshintergrund eingenommen, da sie als Medikament und nicht als Droge angesehen wird und damit halal ist.

U.a. deswegen bin ich gegen eine Entwaffnung von Polizisten. Bin aber dafür, das ein weiteres non lethales Mittel ausgegeben wird: der Taser.

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Es waren 16 Schüsse, davon 12 Treffer und davon wiederum 7 in den Rücken. Entscheidend hierbei war jedoch, dass zuvor Pfefferspray erfolglos angewandt wurde und der "Rückenschütze" angab, dass ein Kollege in Reichweite von T. seine Waffe verloren hatte. Er ging davon aus, dass T. dies bemerkt habe. Somit war Notwehr und Nothilfe einschlägig. DeSüWe

ich wollte es eigentlich bewenden lassen.

aber : Hubert schmeiß deine Puste vor den Verdächtigen. Staller geht davon aus, daß der sich bückt und hat frei schiessen.

Da waren die Regeln im Wilden Westen härter! mich wundert eigentlich nur noch, daß damals keiner auf Selbstmord erkannt hat.

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Die Geschichte ist zu komplex, um sie in ein paar Zeilen auseinanderzudroeseln. Mangelnde Kompetenz des Anwalts, unbedachte Aeusserungen des Beschuldigten und einen unbedarften Richter kann man schon unterstellen.

Wie so oft, hat eine richtige Katastrophe meist mehrere Ursachen.

Interessant ist: Die Paragraphen 32/33 im deutschen StgB geben eigentlich mehr her als ihre oesterreichischenGegenstuecke 3ff.

Die Spruchpraxis sieht aber anders aus.

Anyway, das Kind ist im Brunnen. Es da wieder rausholen, fast unmoeglich.

Mein Fazit: Wenn der GAU eingetreten ist, zuerst nix sagen und einen SACHKUNDIGEN Anwalt beauftragen.

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@ Reservist

Nein, dass entnehme ich dem hier: Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz

Ansonsten hat sich User "General" hier schon sehr ausführlich positioniert. Wie gesagt, das Potential für einen Freispruch für den Schützen erkenne ich hier durchaus. Nur hat es der RA des Schützen versemmelt.

Danke für den Link - in der Beurteilung des RA sind wir uns dann zumindest einig

@ Reservist

Wenn ich vor Gericht sage, dass ich es nicht bemerkt habe das das Portemonnaie entwendet wurde, fehlt es subjektiv an der Notwehrlage.

Wie hätte er es auch bemerken sollen, wenn "de Knipptasch" in einem anderen Raum (Küche) liegt?

@ Reservist

Wenn die Typen am flüchten sind, werde ich nicht mehr angegriffen - die unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht nicht mehr.

Das wurde im ersten Urteil noch anders gesehen, weil der Angriff auf Hab und Gut weiter bestand

@ Reservist

Die Sache mit der Bewaffnung der Täter hat der Schütze in seiner Aussage selbst verkorkst bzw. es wurde ihm vom Gericht nicht abgenommen.

Er hat geschossen, weil er geglaubt hat, daß auf ihn geschossen wurde - was ja, da er die Waffe zuvor wohl am Kopf hatte, nicht ganz unglaubwürdig ist, Danach hatte durchaus annehmen können, daß sein Leben weiterhin in Gefahr ist. Wenn jezt darauf abgezielt wird, daß er die "Entnahme" der Geldbörse nicht bemerkt haben soll, wird das Geld höher gewertet als das Leben. Wieso das Gericht die Bewaffnung nicht abgenommen hat - m. W. wurde wohl auch noch eine Schreckschußwaffe gefunden - entzieht sich meiner Kenntnis.

Es sind m. E. noch sehr viele ungereimte Aussagen zu sortieren.

Es bleibt letztendlich die Tatsache, daß - wenn der Überfall nicht erfolgt wäre - der "wohlerzogene Junge aus gutem Hause" heute noch Leben könnte.

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Nach dem Urteil gegen einen 81 Jahre alten Mann aus Sittensen wegen Totschlags haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung Revision eingelegt. Der Rentner hatte 2010 einen 16-Jährigen nach einem Überfall auf sein Haus erschossen. Das Landgericht Stade verurteilte den Mann Ende Oktober zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. "Wir halten das Urteil für nicht richtig", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Kai Thomas Breas, am Dienstag. Auch die Verteidigung hat nach Angaben des NDR Revision eingelegt. Im Prozess hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Freispruch plädiert.

Nach Stader Urteil gegen Rentner Revision eingelegt

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