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Vermummungs- und Schutzausrüstungsverbot im Lichte der Verwaltungsakzessorietät


Jägermeister

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Im Zusammenhang mit demonstrativen Sitzblockaden ist in der Fachliteratur schon seit vielen Jahren kontrovers über die Bedeutung der Verwaltungsakzessorietät diskutiert worden. 

Insbesondere mit der Neuordnung des Vermummungs- und Schutzausrüstungsverbots im Niedersächsischen Versammlungsgesetz (NVersG) und im Versammlungsfreiheitsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (VersFG SH) ist die Rechtsfigur in dieser Spezialmaterie nunmehr ausdrücklich herausgestellt worden und damit als weitgehend etabliert anzusehen. Im vorliegenden Beitrag analysieren die Autoren die bestehende Ausgangslage in Schleswig-Holstein und vergleichen sie mit dem geltenden Recht in anderen Ländern.

https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2018/dezember/detailansicht-dezember/artikel/-ed4de1dda7.html

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Daß in einem Bundesstaat in solchen Punkten in einzelnen Bundesländern unterschiedliche Gesetze und Rechtsauffassungen vorliegen mag als liebenswerte Schrulle durchgehen.

Wesentlich problematischer erscheint, daß diese Regelungen sowieso nicht beachtet und nicht durchgesetzt werden. Ein sanktionsloses Verbot ist ein Witz

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