Cobr4 Posted March 6, 2011 at 02:32 PM Share Posted March 6, 2011 at 02:32 PM Hi Hier im Ort ist kürzlich eine Kellerkneipe geschlossen worden. Unter der Decke hing seit ewigen Zeiten eine alte Doppelläufige Schrotflinte. Kein Mensch hatte die mehr wahrgenommen, keiner weiss wem die ist, war oder wo sie hergekommen ist. Wir vermuten die ist irgendwann mal hier unter Jägern getauscht worden, Todesfall oder wie auch immer. Nun hat mein Dad die mal begutachten und säubern lassen und es stellte sich raus, das Teil ist wohl ein Sammlerstück. Irgendwie aus Damaststahl gefertigt, wie auch immer. Nun die Frage, wie ist mit dem Teil weiter zu verfahren. Bekommt er das Teil irgendwie auf seine Sammler WBK oder so? Das Problem ist halt, das Teil ist quasi aus dem Nichts aufgetaucht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Chleche Posted March 6, 2011 at 02:34 PM Share Posted March 6, 2011 at 02:34 PM *hust* Export in die Schweiz? *keuchhuust* Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted March 6, 2011 at 10:41 PM Share Posted March 6, 2011 at 10:41 PM Wenn das zuständige OA nicht heraus bekommt ob die Waffe jemals irgendwo eingetragen war ist sie illegal, und illegal bleibt illegal. Schade um das Sammlerstück. Aber wie gut das deine Frage eine rein rethorischen Charakter hat......:cool: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fr@nk Posted March 7, 2011 at 05:25 PM Share Posted March 7, 2011 at 05:25 PM Wenn das zuständige OA nicht heraus bekommt ob die Waffe jemals irgendwo eingetragen war ist sie illegal, und illegal bleibt illegal. Schade um das Sammlerstück. Aber wie gut das deine Frage eine rein rethorischen Charakter hat......:cool: Warum? Man kann doch auch einen Dachbodenfund legalisieren lassen. Frank Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dagobertreiten Posted March 7, 2011 at 08:30 PM Share Posted March 7, 2011 at 08:30 PM Wie soll das denn Funktionieren? Illegal bleibt Illegal oder nicht? Gruß Dagobertreiten Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted March 7, 2011 at 10:25 PM Share Posted March 7, 2011 at 10:25 PM (edited) Eine Suche in den schon staubigen Ecken des WO-Forums ließ mich diesen Text vom user Frosch (ehemals frogger) vom 21.03.2005 - 08:58 finden. Wobei zu prüfen ist, ob sich die Rechtslage (bzw. Rechtspraxis) nicht in den letzten 5 Jahren diesbezüglich geändert hat. Keine Ahnung. Der "Dachbodenfund" ist auch heute noch ein interessanter Weg (in Deutschland) um Schußwaffen zu legalisieren: Es muß unterschieden werden in "Ausüben der tatsächlichen Gewalt (Besitz)" über Schußwaffen und dem Eigentümer. Der rechtmäßige "Finder" eines Dachbodenstückes wird in der Regel zum "Eigentümer" der Schußwaffe. Das heißt, er kann sie im Rahmen der rechtlichen Vorschriften verwerten, einem Berechtigten überlassen, abändern lassen oder zerstören. Sollte der Finder dann zufällig auch noch Inhaber einer waffenrechtlichen Erwerbserlaubnis sein, kann er sich das gute Stück in seine WBK eintragen lassen. Otto "Normalbürger" kann auf diesem Wege nur eine Verwertung der Waffe betreiben. Um diesen Weg zu sinnvoll beschreiten, sollten folgende Umstände gegeben sein: 1. Ein irgendwann verstorbenes Familienmitglied, dem diese Waffe zugerechnet werden kann 2. Es sollte glaubhaft dargelegt werden können, daß der neue Eigentümer diese Waffe nicht illegal besessen hat. 3. Von der zuständigen Genehmigungsbehörde sollte bekannt sein, daß sie in solchen Fällen "kulant" reagiert. Bei unkooperativen Behörden ist mit Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und einer Hausdurchsuchung zu rechnen. ************** In unklaren Fällen sollte über eine Überlassung an einen Inhaber einer Waffenhandelslizenz nachgedacht werden. ************** Merke: Die einzelnen Behörden reagieren in der Praxis sehr unterschiedlich auf Dachbodenfunde. Von Kooperation bis Hausdurchsuchung ist da alles drin. Und nicht zuletzt: Bei Kriegswaffen hört der Spaß völlig auf! Grundsätzlich ist aber ein Finder einer Schußwaffe immer dann straffrei, wenn er diese sofort einem Berechtigten überläßt oder bei der zuständigen Behörde / Polizei abgibt. Edited March 7, 2011 at 10:27 PM by Califax Tippfehler Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted March 8, 2011 at 08:39 AM Share Posted March 8, 2011 at 08:39 AM (edited) Hi Nun die Frage, wie ist mit dem Teil weiter zu verfahren. ... Hier werden Sie geholfen! ... manchmal ist es es besser jemanden zu fragen, der eine Ahnung hat. Edited March 8, 2011 at 09:53 AM by rugerclub Link korrigiert, doppeltes http:// entfernt Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted March 8, 2011 at 09:55 AM Share Posted March 8, 2011 at 09:55 AM Da ich nicht aus Freiburg komme, wären einige Hintergrundinformationen gut. (habe aus deinem Link das doppelte http entfernt.) Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted March 8, 2011 at 10:17 AM Share Posted March 8, 2011 at 10:17 AM Den Namen "Eichener" setze ich als bekannt voraus. Falls nein, denk' mal an ein italienisches Ordonnanzgewehr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted March 8, 2011 at 11:51 AM Share Posted March 8, 2011 at 11:51 AM Da ich nicht aus Freiburg komme, wären einige Hintergrundinformationen gut. Klar, sorry. Nun, ich rate dazu bei waffenrechtlichen Angelegenheiten auf Nummer sicher zu gehen und bevor ich irgendwas falsche sage oder tue einen Fachmann zu befragen. Brüggemann und Eichener sind wohl mit die bekanntesten und - glaubt man den überwiegenden Erfahrungswerten der Teilnehmern aus den verschiedenen Legalwaffenforen - mit die besten Anwälte in Waffenrechtssachen Deutschlands. Beide waren übrigens vor ihrer Selbständigkeit unter Streitberger für das FWR tätig. Meine persönliche Bilanz steht bei 3:0 für Eichener gegen meinen SB und das Regierungspräsidium. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fr@nk Posted March 8, 2011 at 04:32 PM Share Posted March 8, 2011 at 04:32 PM Wie soll das denn Funktionieren? Illegal bleibt Illegal oder nicht? Gruß Dagobertreiten Über den Inhaber einer Waffenhandelslizenz. Wurde bei uns hier mit Dachbodenfunden ( K98 ) schon mehrfach praktiziert. Frank Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted March 8, 2011 at 04:41 PM Share Posted March 8, 2011 at 04:41 PM Brüggemann und Eichener sind wohl mit die bekanntesten und - glaubt man den überwiegenden Erfahrungswerten der Teilnehmern aus den verschiedenen Legalwaffenforen - mit die besten Anwälte in Waffenrechtssachen Deutschlands. Das ist doch mal ne Aussage! Beide waren übrigens vor ihrer Selbständigkeit unter Streitberger für das FWR tätig. Ich wusste das mir der Name nicht unbekannt war... aber woher wusste ich nicht mehr. Tja ich werde wohl alt! Meine persönliche Bilanz steht bei 3:0 für Eichener gegen meinen SB und das Regierungspräsidium. SEHR GUT!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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