rugerclub Posted March 11, 2011 at 05:58 PM Share Posted March 11, 2011 at 05:58 PM http://www.ngz-online.de/neuss/nachrichten/polizist-wegen-todesschuss-auf-neusser-angeklagt-1.481590 Neuss/Bonn (NGZ). Die Staatsanwaltschaft Bonn hat am Freitag einen 47-jährigen Polizeibeamten aus dem Rhein-Sieg-Kreis wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Polizeihauptkommissar hatte am frühen Abend des 13. Mai 2010 in Hennef-Uckerath einem 44-jährigen Mann aus Neuss in den Bauch geschossen. Er starb zwei Stunden später an seinen Schussverletzungen. Laut Anklage fasste er sich an einen am Gürtel befestigten Waffenholster, worauf der 47-jährige Polizeibeamte schoss. Allerdings stellte sich heraus, dass der Neusser keine Waffe trug, das Holster am Gürtel war leer. Der als erfahren geltende Polizeibeamte räumte im Ermittlungsverfahren den Sachverhalt grundsätzlich ein, sagte jedoch, er habe von der Schusswaffe Gebrauch machen müssen. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass ein Bauchschuss nicht nötig war, auch wenn der Beamte irrigerweise angenommen habe, der Flüchtende sei bewaffnet. Das fällt doch unter Putativnotwehr? :confused: Link to comment Share on other sites More sharing options...
.45ACP Posted March 11, 2011 at 07:27 PM Share Posted March 11, 2011 at 07:27 PM Kommt darauf an aus welcher Distanz er geschossen hat. Da kannst du nur draufhalten und abdrücken!! Auch wenn er näher als 8m stand, hätte er schiessen müssen! Wohin? Egal. Hautsache nicht in den Kopf. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted March 11, 2011 at 10:15 PM Author Share Posted March 11, 2011 at 10:15 PM (edited) wenn ich mich richtig erinnere wurde die Streife wegen einer Kneipenschlägerei gerufen bei der auch mit einer Waffe gedroht wurde. Leider finde ich das bei RP nicht mehr, die säubern wohl recht schnell. Edited March 11, 2011 at 10:25 PM by rugerclub Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted March 11, 2011 at 10:25 PM Author Share Posted March 11, 2011 at 10:25 PM (edited) Als die Beamten gegen 18.20 Uhr vor Ort eintrafen, soll ihnen aus einer Personengruppe zugerufen worden sein, dass einer der Tatverdächtigen bewaffnet sei, heißt es in der Mitteilung der Polizei Bonn. Daraufhin liefen zwei Männer davon. Sie wurden von den beiden Beamten zu Fuß verfolgt und nach wenigen Metern auf einem Parkplatz gestellt. Im "Kölner Stadtanzeiger" heißt es hierzu, der eine Mann habe den Beamten seine Hände entgegen gehalten, der 44-Jährige hätte dagegen eine Bewegung in Richtung seines Rückens gemacht, woraufhin einer der Beamten ihm nach zweimaliger Verwarnung in den Bauch geschossen habe. http://www.rp-online.de/nachrichten/Neusser-in-Hennef-von-Polizist-erschossen_aid_857047.html Edited March 11, 2011 at 10:33 PM by rugerclub Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted March 11, 2011 at 11:33 PM Share Posted March 11, 2011 at 11:33 PM Das fällt doch unter Putativnotwehr? :confused: Aus meiner Sicht Ja, aber diesen Sachverhalt kann nur ein Gericht feststellen und das ist auch gut so. Link to comment Share on other sites More sharing options...
.45ACP Posted March 12, 2011 at 01:09 AM Share Posted March 12, 2011 at 01:09 AM Aus meiner Sicht Ja, aber diesen Sachverhalt kann nur ein Gericht feststellen und das ist auch gut so. Ja, da stimme ich voll zu. Aber die sind auch nicht über jeden Zweifel erhaben!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dagobertreiten Posted March 12, 2011 at 08:52 AM Share Posted March 12, 2011 at 08:52 AM Wie lange muss sich denn ein Polizist, noch für jeden Griff an die Dienstwaffe rechtfertigen? Gruß Dagobertreiten Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted March 12, 2011 at 09:57 AM Share Posted March 12, 2011 at 09:57 AM Wie lange muss sich denn ein Polizist, noch für jeden Griff an die Dienstwaffe rechtfertigen? Ich hoffe immer. Wenn Jemand von einem Polizisten erschossen wird, muss ein unabhängiges Gericht die Sache anschauen. Es darf niemals wieder soweit kommen, das Menschen exekutiert werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Butterfly Posted March 12, 2011 at 05:05 PM Share Posted March 12, 2011 at 05:05 PM Ich hoffe immer. Wenn Jemand von einem Polizisten erschossen wird, muss ein unabhängiges Gericht die Sache anschauen. Es darf niemals wieder soweit kommen, das Menschen exekutiert werden. Absolut korrekte Antwort. Ich wünsche dem Polizisten nur, dass das Gericht komplett neutral und politisch unabhängig ein Urteil fällt. Aber natürlich auch für die Angehörigen des Opfers. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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