Jägermeister Posted January 5, 2019 at 04:10 PM Share Posted January 5, 2019 at 04:10 PM Zitat Schon in sechs Fällen ist der Kyffhäuserkreis gegen die waffenrechtliche Erlaubnis an mutmaßliche Reichsbürger tätig geworden. https://sondershausen.thueringer-allgemeine.de/web/sondershausen/startseite/detail/-/specific/Kyffhaeuserkreis-entzieht-den-Reichsbuergern-die-Waffenkarten-2142469902 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted January 5, 2019 at 04:15 PM Share Posted January 5, 2019 at 04:15 PM Leider kann ich das nicht lesen, denn ich würde gerne erfahren, wie und auf welcher Rechtsgrundlage, ein Verband, ein unter dieser Bezeichnung nicht existentes waffenrechtliches Dokument entzieht. Ich hatte schon über die örtlichen Kyffhäuser nachgedacht, aber das macht mich tatsächlich nachdenklich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 5, 2019 at 04:24 PM Author Share Posted January 5, 2019 at 04:24 PM vor 8 Minuten, Glockologe sagte: Leider kann ich das nicht lesen Überschrift googeln hilft meistens. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted January 5, 2019 at 04:25 PM Share Posted January 5, 2019 at 04:25 PM Wie soll ich sagen, ....... Nun, mein Interesse ist endenwollend., Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted January 5, 2019 at 05:03 PM Share Posted January 5, 2019 at 05:03 PM Ich hab sofort "Häää" gedacht und "Wie soll das rechtlich haltbar sein" Das einzige was u. U. machbar wäre m. M. ein Verbandsausschluß. Evtl. haben die ja die Sportausweise eingezogen, was anderes kann ich mir eigentlich nicht vorstellen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
D.T. Posted January 5, 2019 at 05:03 PM Share Posted January 5, 2019 at 05:03 PM Na ja... der Landkreis (nicht der Verband) entzieht (davon gehe ich mal zu seinen Gunsten aus) aufgrund gesicherter Erkenntnisse im Einklang sowohl mit der geltenden Rechtsordnung als auch der aktuellen Rechtsprechung irgendwelchen Kaspern die WBKs... ich persönlich find's Gut. Solche Knalltüten braucht man ebenso wenig im Kreise der LWB wie 1%er, Drogendealer und Zuhälter. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post Glockologe Posted January 5, 2019 at 05:30 PM Popular Post Share Posted January 5, 2019 at 05:30 PM Öhhmmmm, ..... Sarkasmus? Aber Denunziantentum durch irgendwelche Vereinsmeier macht mich nervös. Ich habe durchaus (Nicht in Deutschland) auf einem Schießstand verkehrt, wo auch mal Pornofilmproduzenten, Kuttenträger und Damen vom horizontalen Gewerbe ihre Waffen ausführten. Alle mit blitzsauberem Strafregister, sonst keine WBK. Und was "aufgrund gesicherter Erkenntnisse im Einklang sowohl mit der geltenden Rechtsordnung als auch der aktuellen Rechtsprechung" wert ist, kann dir Herr Mollath dezidiert erklären. Jeder wie er meint, ich persönlich kann mich aber schon berufsbedingt nicht aufs hohe moralische Roß setzen. 5 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post Der Reservist Posted January 5, 2019 at 06:02 PM Popular Post Share Posted January 5, 2019 at 06:02 PM vor 49 Minuten, D.T. sagte: geltenden Rechtsordnung als auch der aktuellen Rechtsprechung Die geltende Rechtsordnung setzt Straftatbestände voraus die aktuelle Recht(s)sprechung wurde bereits mehrfach in dieser Hinsicht korrigiert. Ich bin jetzt nur zu faul, um nach den Aussagen von Gabriel und Schäuble zu suchen. Beide haben "reichsbürgerähnliche Aussagen" ("unter Verwaltung" und so) gemacht. Ich wäre bei dir, wenn bei jemandem, der diesen Staat komplett ablehnt (huch - gab es da nicht auch einige Grüne, deren Aussagen in die Richtung gingen?) und dann noch die Pflichten (Steuern, GEZ usw.) ignoriert, die WBK eingezogen wird. Jemand der meint, in einem anderen Staat zu leben, kann auch die "Segnungen" dieses Staates nicht in Anspruch nehmen. Wer aber nur von Reichsbürgertum faselt, ist ein Phantast - davon ist der Reichstag voll davon. 6 Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted January 5, 2019 at 06:56 PM Share Posted January 5, 2019 at 06:56 PM vor 52 Minuten, Der Reservist sagte: Die geltende Rechtsordnung setzt Straftatbestände voraus die aktuelle Recht(s)sprechung wurde bereits mehrfach in dieser Hinsicht korrigiert. Das kannst Du mittlerweile knicken, es herrscht Sippenhaft für bestimmte Bevölkerungsgruppen... hab nen Arbeitskollegen, der wurde aufgefordert seinen KWS abzugeben, weil Mitglied im MC BRS ist... 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted January 5, 2019 at 07:52 PM Share Posted January 5, 2019 at 07:52 PM vor 55 Minuten, erik_fridjoffson sagte: Das kannst Du mittlerweile knicken, es herrscht Sippenhaft für bestimmte Bevölkerungsgruppen... hab nen Arbeitskollegen, der wurde aufgefordert seinen KWS abzugeben, weil Mitglied im MC BRS ist... Hat hoffentlich eine RV und einen guten Anwalt 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted January 5, 2019 at 08:49 PM Share Posted January 5, 2019 at 08:49 PM Da läuft schon entsprechendes... war übrigens eine Anordnung vom bayerischen Innenministerium... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Macgloy Posted January 26, 2019 at 06:13 AM Share Posted January 26, 2019 at 06:13 AM Wir müssen der Behörde melden, wenn ein Mitglied mit WBK den Verein verlässt. Somit hat er kein Bedürfnis mehr und kann seine Waffen verkaufen. Bei Vereinswechsel wird die Behörde auch informiert. Einfacher Weg und nachvollziehbar. Gruß Gloyer Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 26, 2019 at 09:54 AM Author Share Posted January 26, 2019 at 09:54 AM vor 3 Stunden, Macgloy sagte: Wir müssen der Behörde melden, wenn ein Mitglied mit WBK den Verein verlässt. Zu wann tut ihr das? vor 3 Stunden, Macgloy sagte: Somit hat er kein Bedürfnis mehr und kann seine Waffen verkaufen. Stimmt so pauschal nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted January 26, 2019 at 12:07 PM Share Posted January 26, 2019 at 12:07 PM Stimmt, bei erster WBK-Ausstellung vor 2003 besteht Altbestandsschutz Link to comment Share on other sites More sharing options...
Macgloy Posted January 26, 2019 at 12:13 PM Share Posted January 26, 2019 at 12:13 PM Ich gehe immer vom Normalfall aus und der Austritt kann nur zum Jahresende stattfinden, somit wird der Behörde auch zum Jahresende der Austritt oder Wechsel gemeldet. Ich mach mir kein Kopp um Bestandschutz etc. das ist das Problem des Einzelnen und nicht mehr des Vereines. Gloyer 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 26, 2019 at 12:21 PM Author Share Posted January 26, 2019 at 12:21 PM vor 7 Minuten, Macgloy sagte: Ich gehe immer vom Normalfall aus und der Austritt kann nur zum Jahresende stattfinden, somit wird der Behörde auch zum Jahresende der Austritt oder Wechsel gemeldet. Vernünftig, so handhaben wir das auch. vor 7 Minuten, Macgloy sagte: Ich mach mir kein Kopp um Bestandschutz etc. das ist das Problem des Einzelnen und nicht mehr des Vereines. Ist so. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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