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Dieb hat sich die falsche Frau ausgesucht


mühleberg

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Nein, so sollte es nicht laufen.

Es gibt zwar Mittel und Wege auch eine solche Notwehrüberschreitung noch irgendwie durchzubringen, aber überlege einmal: Wie sehen deine Karten aus (Du hast deine persönlichen Probleme hier schon thematisiert), wenn Faustrecht o.k. wird?

Es muß weiterhin Grenzen geben. Es würde schon reichen, wenn die hiesigen Vollstreckungsbeamten für bürgerfreundliches protokollieren, sensibilisiert wären.

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vor 1 Minute, Glockologe sagte:

Zitat:

«Ich stand auf, schlug zweimal zu und verpasste ihm noch einen Kick.» Der Räuber fiel zu Boden und die Kampfsportlerin setzte nach, würgte den Täter, ............

Klingelt's?

Der hat sich halt noch bewegt, Sicher ist Sicher.... :rolleyes1: 

p.s. Ich habe mir dem Typ kein Mitleid, an die Falsche geraten.

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Nun ja...………….sie hat ihn doch leben lassen.

Ich würde als Richter den Arsch wegen versuchten Raubes zu ein paar Jahren Knast verknacken und das Mädel freundlich darauf hinweisen, daß sie das nächste Mal aufs Würgen des Täters verzichten möge, nachdem er zu Boden gegangen ist. Aber nur, falls er dann jeden Widerstand aufgegeben hat.

 

GRUß 

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In Brasilien sowieso kein Problem, in den meisten anderen zivilisierten Ländern wäre sie davon abhängig, daß die Polizei eben ein wenig bei ihrer Aussage assistiert.

Notwehr oder Nothilfe, ist immer ein Balanceakt auf einem schmalen Grat. Man muß wissen, wie man das Gleichgewicht hält. Dabei kommt es auf Formulierungen und Schlüsselworte an und darauf zum richtigen Zeitpunkt zu stoppen, auch wenn es schwer fällt. Ich schätze ich kann da nicht ganz ahnungslos sein, nachdem ich schon Leute ins Krankenhaus geschickt habe, aber nie als etwas anderes als Zeuge, vor Gericht war.

Es ging mir darum, daß ich in solchen Situationen einen Freifahrtschein für gefährlich halte. Auch wenn es straffrei bliebe, hätte es für jeden normal sozialisierten Menschen wahrscheinlich psychische Folgen. Die Dame in diesem Fall ist nicht normal, da es auch in ihr Berufsbild gehört, jemanden Schmerzen zuzufügen.

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Halten wir mal fest, hier hätte die junge hübsche Dame ein riesiges Problem. Bekannter von mir, damals Mitglied im Polizeisport Verein Karate Abtl. hat mal vor Jahrzehnten einen unfreundlichen Mitbürger an Fassenacht " zurecht" gewiesen. Frau angegrabscht. Das gab richtig Ärger, zu seinem Glück waren ein paar Zeugen ebenfalls aus dem Verein ( teilweise Polizeibeamte privat anwesend), sonst hätte der Saublödt da gestanden, denn der Mitbürger mit MiHigru hatte seine Kumpels dabei & die erzählten der Polizei gegenüber ganz Andere Story: " Alter Isch Schwör !!  "

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Das einzige Problem, dass ich sehe, ist dass jemand die Klappe aufmacht bevor alles endgültig vor Gericht geklärt worden ist.

Ging vielleicht über die Strenge in Brasilien, aber ich kenne die Gesetzeslage dort nicht und wie sie von Richtern interpretiert wird. Vielleicht bekommt sie ja noch von Bolsonaro einen Orden :)

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vor einer Stunde, Butterfly sagte:

Die hat doch ganz klar eine reflexartige Abwehrbewegung gemacht, wie die Schweizerin in Wien...:bet:

Ich würde sagen, die Eidgenossin hat sich umgedreht, den grinsenden Grabscher gesehen und ihm eins auf die Nase geballert.

Siehst Du, eine Notwehrhandlung muß in Österreich begründet, vom Verteidigungswillen getragen, zielgerichtet,  und gegen einen rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, Vermögen oder sexuelle Selbstbstimmung, gerichtet sein. Kommt es durch eine allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung zu einer Überschreitung der Notwehr, wäre das entsprechendfe Delikt mit dem Adjektiv Fahrlässig anzuklagen. Hier fahrlässige KV, da die Handlung abgeschlossen war und der Notwehrgrund wegfiel. Zulässig wäre eine Anhaltung der Person gewesen, zwecks Identitätsfeststellung zur Anzeige.

Wehrt er sich gegen die Anhaltung: Hurra wir sind mitten im $3 StGB, also Notwehr. Werft den Purchen zu Poden.

Jetzt der Haken: §1 StGB in Österreich: Keine Strafe ohne Schuld. Wird die Dame plötzlich unsittlich berührt und wirbelt erschreckt reflexartig herum und knackt dabei das afghanische Os nasale, so ist das ein Unfall für den die sexuelle Belästigung ursächlich war.

Das Mädel handelte nicht schuldhaft.

Da hat wer bei der Aufnahme des Protokolls gut mitgedacht.

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vor 19 Stunden, Glockologe sagte:

Zitat:

«Ich stand auf, schlug zweimal zu und verpasste ihm noch einen Kick.» Der Räuber fiel zu Boden und die Kampfsportlerin setzte nach, würgte den Täter, ............

Klingelt's?

Sie macht jedenfalls den großen Fehler Nummer 1: Mund aufmachen. Und das noch vor der Presse und in asozialen Medien ...

Das lernt man doch schon in der Grundschule: Schnauze halten, Anwalt reden lassen!

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vor 32 Minuten, Hollowpoint sagte:

Ein gutes Mietmaul schafft es, den Möchtegernräuber vor Gericht als ruchlosen Schwerverbrecher hinzustellen und das Opfer als braves Unschuldslämmchen, das halt völlig in Panik geraten war und nicht wusste was es tat.

In Brasilien vieleicht. Sicher in einer amerikanischen TV-Serie.

In der Realität geht es um die eiskalte Ausnutzung der gesetzlichen Vorgaben. Es braucht einen fachlich exzellenten Anwalt, eigenes Basiswissen (siehe Post von Califax) und letztlich leider, ...... seine Majestät den Zufall.

Der Spruch mit dem Gericht und der hohen See ist nicht aus Jux und Tollerei entstanden.

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