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#EUGunban: Entwurf des BMI


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Das BMI will mehr verbieten als die EU vorschreibt. Hierzu wurden zwei Referentenentwürfe am 14.01.2019 an die Verbände und andere “Stakeholder” geschickt mit der Maßgabe bis zum 2. Februar Stellung zu nehmen.

Da unsere Verbände alle ehrenamtlich arbeiten, ist die Kürze der Zeit eine Zumutung. Da wir bei den letzten Änderungen (2003, 2009, 2011 und 2017) gesehen haben, wie wenig vom ursprünglichen Entwurf trotz Warnungen der Experten geändert wird, ist die Stellungnahme eventuell wieder einmal eine “anscheinsdemokratische” Prozedur. Sie ist zwar vorgeschrieben, aber eigentlich kümmert es keinen der Entscheidungsträger.

Hier die wichtigsten und schlimmsten Änderungen

  • Das Bedürfnis kann nicht nur, sondern soll nach Erteilung geprüft werden, und zwar in regelmäßigen Abständen. Die EU hatte nur die Zuverlässigkeitsprüfung verlangt.
  • Dekowaffen und Vorderladerwaffen werden meldepflichtig (EU-Richtlinie)
  • Salutwaffen werden erlaubnispflichtig (Bedürfnisnachweis) und für fast alle Privatleute verboten. 
  • Verschlussträger, Gehäuse (Upper und Lower) werden wesentliche Teile und somit erlaubnispflichtig (EU-Richtlinie), ohne ihnen – wie bei Wechselsets – die Möglichkeit des erlaubnisfreien Besitzes durch WBK-Inhaber einzuräumen.
  • Nicht nur große Magazine, sondern auch große Magazingehäuse werden komplett verboten. Es sind keine Ausnahmen – wie in anderen Ländern – für Sportschützen vorgesehen, lediglich Altbesitz.
  • Ein Magazin, das in Kurz- und Langwaffen passt, ist ein Kurzwaffen-Magazin. Es sei denn, der Besitzer hat (auch) eine passende Langwaffe. (Mit welchen Konsequenzen?)
  • Entscheidend für die Kapazität ist die kleinste bestimmungsgemäß verwendbare Patrone. (Nix mit Beowulf)
  • Ein Wechselsystem besteht künftig aus Austauschlauf und Verschluss. (Anscheinend hat man die Langwaffen-Wechselsets vergessen.)
  • Ein Wechselschaft mit Gehäuse wird wesentliches Teil (und der Erwerb und Besitz somit erlaubnispflichtig. (Es ist kein erlaubnisfreier Erwerb für WBK-Inhaber vorgesehen).
  • Bei vielen neu verbotenen Teilen und Waffen führt ein rückwirkendes Datum (31.07.2017) dazu, dass der Erwerb ab 01.08.17 nicht zum Altbestand zählt und der Besitz somit komplett verboten ist.
  • Der Besitz von Nachtzielgeräte bleibt verboten, obwohl diese zur Bekämpfung der Schweinepest notwendig wären, wenn auch der jagdliche Einsatz nur mit Sondergenehmigung erlaubt ist.
  • Es gibt nur eine einzige Erleichterung für Jäger: Schalldämpfer werden den Jagdwaffen gleichgestellt. (Erwerb ohne Voreintrag in allen Ländern ohne Begrenzung der Stückzahl möglich.)
  • Die anderen erwähnten “Erleichterungen” für den Handel sind durch die Zunahme der elektronischen Meldungen (sogar Reparaturen, Rücksendungen, Verwahrwaffen etc.) mehrfachst ausgeglichen.

Jetzt: Verbände -keine Politiker!

Es nutzt zur Zeit gar nichts, die Politiker zu kontaktieren, da wir uns noch im Entwurfs-Stadium befinden und zunächst nur die Verbände um Stellungnahme gebeten wurden. Die Politiker wissen noch gar nichts von dem Entwurf.

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Quelle: Wikipedia – Gesetzgebungsverfahrern
  1. Mitarbeiter des BIM arbeitet Entwurf aus
  2. Stellungnahmen von Interessenverbänden einholen
  3. Mitarbeiter stimmt sich mit anderen Ministerien ab.
  4. Fertigen Entwurf leitet er dem Minister zu
  5. BIM prüft, dann die Bundesregierung (Kabinett), dann zum Bundesrat

Das alles passiert oberhalb der gestrichelten Linie im Bild!

Falsche Zahlen für Folgeabschätzung

Der Mitarbeiter hat berechnet, wie viel die Änderung den Bürgern, der Wirtschaft und den Behörden kosten wird: 5,7 Mio. bei der Umsetzung und 3 Mio. jedes Jahr.

Die meisten Fallzahlen für freie Waffen/Teile wurden aus Verkäufen im Internet berechnet. Diese Artikel werden nicht jedoch nicht nur im Internet in den Warenkorb gelegt, sondern im wesentlich größerem Maße vor Ort gekauft: im Fachgeschäft, auf Börsen, von Privat an Privat.

Unnötige Schikanen

Die Begründungen des Entwurfs zeugen davon, dass der Mitarbeiter die Verhandlungen im Europäischen Parlament überhaupt nicht verfolgt hat oder die EU-Richtlinie für eigene Interessen gebrauchen will. Die Änderungen im Waffengesetz haben diese drei wichtigen Ziele:

1. Abwehr von Terror

Keine deutsche Waffe, egal ob erwerbsscheinpflichtig oder frei erwerbbare Salut- oder Dekowaffe wurde jemals für terroristische Aktivitäten missbraucht. Von daher wurden auch keine Magazine von WBK-Besitzern missbraucht. Ein Verbot ist daher nicht zielführend für die Terrorabwehr. Stattdessen könnte man den Verkauf und Besitz von Magazinen an den WBK-Besitz anknüpfen analog zu den Ersatzläufen. So haben Frankreich und Österreich die Richtlinie umgesetzt.

Falsche Interpretation:

BMI-Entwurf: Ferner verlangt die Richtlinie, dass Personen, die Wechselmagazine mit hoher Kapazität besitzen, keine waffenrechtliche Genehmigung zum Besitz der zu diesen Magazinen passenden Schusswaffen besitzen dürfen.

EU-Richtlinie: Der Erwerb von Ladevorrichtungen für halbautomatische Zentralfeuerwaffen, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können, bzw. für Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können, darf nur Personen gestattet werden, denen eine Genehmigung nach Artikel 6 erteilt wurde oder eine Genehmigung gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde. (Sondergenehmigung für A6 oder A7, die in vielen Ländern ausgestellt werden wird.)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32017L0853&qid=1512413407239&from=EN

2. Zugang zu illegalen Schusswaffen erschweren

Da in Deutschland die Vorschriften für den Umbau von Deko- und Salutwaffen seit Jahren so streng sind, gibt es keine illegalen Umbauten ohne Teile, die aus dem Ausland beschafft wurden, wo jetzt ähnliche Regeln gelten wie bei uns. Daher benötigen wir auch keine strengeren Regeln als die, die wir der EU-Richtlinie zu verdanken haben. Ein komplettes Verbot aller Salutwaffen für Privatleute ist in der Richtlinie nicht vorgesehen.

3. Track & Trace

Sämtliche Schusswaffen sollen zu jeder Zeit behördlich rückverfolgbar werden. Auch hier schießt das BMI über die EU-Richtlinie hinaus. Wir hatten mit Fakten und Erfahrungen aus der Praxis in Brüssel erfolgreich erkämpft, dass wesentliche Teile nur gemeldet werden müssen, wenn sie einzeln überlassen oder eingebaut werden. Solange eine erlaubnispflichtige Schusswaffe im Ganzen überlassen wird, reicht eine Seriennummer für die Rückverfolgbarkeit, sofern es sich nicht um eine Modulwaffe handelt.

Datensammelwut des BMI: Wenn künftig im Nationalen Waffenregister alle wesentlichen Teile einer Schusswaffe registriert werden, soll das führende wesentliche Teil für die Schusswaffe als Ganzes stehen.

Wir sehen ja am bereits am teuer eingeführten Track&Trace mit Seriennummer beim NC- und Schwarz-Pulver, dass – obwohl kein legales Pulver missbraucht wurde – es dennoch zu Bombenanschlägen kam.
Einen ähnlichen Effekt wird diese Datensammelwut bewirken: nichts!

Entwürfe und Gesetzestexte

Alle, die sich engagieren wollen, finden die beiden Referentenentwürfe bei WO (sofern man dort angemeldet ist) oder bei prolegal (die wollen diese Woche noch die Synopse hochladen, die sich besser liest) oder per anonymen Link im Web.

Nur, wer echte persönliche Kontakte zu Politikern und anderen Entscheidungsträgern hat, möge diese nutzen, am besten vorab per Telefon mit der Frage, ob man etwas zusenden darf.

Die EU-Richtlinie ist hier zu finden: EU-Richtlinie auf Deutsch

Denkt dran: nett und freundlich argumentieren!
Bitte nicht nur die eigenen Interessen berücksichtigen, sondern auch die aller anderen!

Die hohen jährlichen Zusatzkosten von mehreren Millionen Euro werden übrigens von den Herstellern und Händlern und Behörden peu a peu auf euch umgelegt – so wie beim Pulver ….. Alles im Kampf gegen den Terrorismus.

P.S. Wer es verpasst hat : Hier unser Jahresrückblick 2018

Dieser Text ist mir was wert, deswegen spende ich!

Der Beitrag #EUGunban: Entwurf des BMI erschien zuerst auf German Rifle Association.

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