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ARZT BENUTZTE SZENE-VOKABULAR - Angeblicher Reichsbürger darf Waffenschein behalten


Jägermeister

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Neustadt an der Weinstraße – Als Wohnsitz hatte er das „Königreich Bayern“ angegeben, will zuvor im „Großherzogtum Hessen“ gelebt haben. Ein sogenannter Reichsbürger möchte der Mediziner aber nicht sein und klagte, um seine Waffenbesitzkarten zurück zu bekommen.

https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/kaiserslautern-angeblicher-reichsbuerger-darf-waffenschein-behalten-59695334.bild.html

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Behördenmitarbeiter in der Sprache staatsbürgerlichen Querulantentums auf die Schippe zu nehmen, ist keine gute Idee, musste ein Arzt beim Ausfüllen eines Antrags feststellen. Seine Waffenbesitzkarte darf er aber behalten, wie ein Gericht entschied.

https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/980298/arzt-waffenbesitz-koenigreich-bayern-wohnen-nicht-nur-reichsbuerger.html

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vor 9 Stunden, Califax sagte:

Darf ich also nicht mehr behaupten, im "Herzogtum Braunschweig" geboren zu sein? (nach 45, in der DDR)

Nö, :rolleyes3:

Adelstitel wurden nach dem Ende des Ersten Weltkriegs (1918) in Deutschland und in Österreich im Jahre 1919 und sukzessive auch in den ehemaligen österreichischen Kronländern sowie in Ungarn nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Übergang in die kommunistische Republik abgeschafft. Eine Verleihung von Adelstiteln ist in diesen Ländern nicht mehr möglich. Der EuGH hat im Dezember 2010 entschieden, dass es ein Mitgliedstaat (im Anlassfall: Österreich) aus Erwägungen der öffentlichen Ordnung (im Anlassfall: Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes) ablehnen darf, den an einen früheren Adelstitel erinnernden Bestandteil des Familiennamens eines seiner Staatsangehörigen, wie er in einem anderen Mitgliedstaat durch Adoption erworben werden könnte, anzuerkennen.

Da kennt der  "Teutsche Beamte"  kein Pardon, wer dagegen verstößt wird erst "" Gereichstbürgert " mit sich anschließender " Molatverwahrung" .....:rolleyes1:

Edited by Mike57
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vor 17 Stunden, Califax sagte:

Darf ich also nicht mehr behaupten, im "Herzogtum Braunschweig" geboren zu sein? (nach 45, in der DDR)

Wie ist es dann bei mir, 1954 geboren in einer Kleinstadt zwischen Leipzig und Chemnitz. Kann ich von mir behaupten im Königreich Sachsen geborenen zu sein ohne das ich gereichsbürgert werde? Vor allen ich habe solange ich denken kann mein Lebensumfeld in Sachsen!

Gruß Rennstädter 

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Dazu fällt mir nur eine Szene aus irgendeinem Karl-May-Buch, wahrscheinlich Winnetou, ein, wo es darum ging, aus "welchem Sachsen" denn der Autor stamme: Königreich Sachsen, Sachsen-Coburg-Gotha, Provinz Sachsen ...

"Mir Sachsen, mir sin helle, das wees de ganze Weld, und simmor ma ni helle, dann hammor uns verschdelld!"

Jedenfalls haben die sächsischen Herrscher der letzten paar Jahrhunderte wesentlich mehr in der europäischen Weltgeschichte bewegt als die Braunschweiger Herzöge bzw. Fürsten von und zu Braunschweig-Wolfenbüttel (die hatten nämlich nur unzusammenhängende Flickenteppiche, zu denen aber mein später in der SBZ liegender Geburtsort unzweifelhaft gehörte).

Dann bin ich eben ein Harzer Roller, wenn´s der aktuellen Obrigkeit mehr genehm ist. Ich möchte denen stinken und dabei mein unbotmäßig Lied trällern. (Käse + Vogel)

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