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Selbstverteidigung mit Waffen


357.mag

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Was steht grundsätzlich zur Auswahl?

(scharfe) Schußwaffen: zwar ist die Erlangung für Normalbürger nicht schlichtweg unmöglich, es werden aber hohe Anforderungen gestellt. Und diejenigen, die eine Erlaubnis haben, scharfe Waffen bei sich zu führen, werden aufgrund ihrer Ausbildung (hoffentlich) keinen Aufklärungsbedarf haben. Kein weiterer Kommentar.

Schreckschuß-/Gaswaffe: je nach Munitionsart Erzeugen eines 'Schußknalls' zur Abschreckung oder Verströmen von Reizgasen (achwas ;) ); täuscht eine 'echte' Waffe vor, was allerdings den Nachteil hat, daß ein Gegner sich so davon bedroht sieht, daß er eine scharfe Waffe zieht, gegen die kein Kraut gewachsen ist. Bei 'aufgesetzten' Schüssen, oder solchen, die in unmittelbarer Nähe des Gegners abgefeuert werden, bestehen für diesen erhebliche Verletzungsgefahren!

Reizgas-Spray: wird zumeist in handlichen Dosen verteilt, Reichweite je nach Typ und Umweltbedingungen bis c.a. 3-4 m. Effekte sind vor allem Reizung der Augen, Schleimhäute, Übelkeit. Unter einem Meter Distanz bestehen erhebliche Gesundheitsgefahren für den Angreifer. Als CS/CN-Spray oder in verschärfter Form als 'Pepper' oder 'Pfefferspray' erhältlich. 'CS/CN' hilft nicht gegen angreifende Tiere, 'Pfeffer' schon. Gegen 'CS/CN'-Gase sind Gegensprays im Handel (z.B. Antigas TF98 K), die Linderung versprechen. Pfefferspray wird auch als 'Schaumspray' angeboten, das nach Herstellerangaben besser am Angreifer haftet und so wirksamer sein soll. Haltbarkeitsdatum beachten!

Farbsprays: versprühen schwer entfernbare Farbe zur 'Markierung' von Tätern. Geringere Reizwirkung. Farbdosen aus dem Baumarkt werden in der Regel zu klobig sein. Haltbarkeitsdatum beachten!

Elektroschocker: handliche, batteriebetriebene Geräte, die Stromstöße in der Größenordnung von einigen zehntausend bis über hunderttausend Volt erzeugen und so den Angreifer 'schocken'. Dieser wird in der Regel zusammenbrechen, der Schockeffekt kann bis zu zehn Minuten andauern. Verletzungen des Gegners sind dabei auch nicht ausgeschlossen. Zwecks Drohung erlauben viele Geräte, eine Art 'Testblitz' zu erzeugen. Geräte in der Größenordnung einhunderttausend Volt sind in der Lage, auch durch dickere Kleidung Wirkung zu erzielen.

Akustische Alarmgeber: die 'persönliche Alarmanlage', die mittels eines sehr lauten, durchdringenden Geräusches einen Angreifer in die Flucht schlagen soll.

Schlagstöcke: vom klassischen Knüppel bis zu ausfahrbaren Teleskopstöcken ist vielerlei erhältlich, wobei sich wohl nur der Teleskopstock zum 'bequemen' und unauffälligen Tragen eignet. Manche Geräte haben auch eine Vorrichtung zum Versprühen von Reizgasen.

Messer: Springmesser, Fallmesser und Butterflys sind grundsätzlich verboten (s.u.), Taschen- und Fahrtenmesser zur Selbstverteidigung einsetzen zu wollen, bringt i.d.R. mehr Gefahren für den Verteidiger mit sich. Am besten ganz schnell vergessen!

Sonstiges: Stahlruten, Totschläger und Schlagringe sind verboten. Kein weiteres Wort nötig.

Vor einer Bewaffnung kann ich nur (nochmals) nachdrücklich warnen. Eine 'Spirale der Gewalt' ist eine der möglichen Folgen: wir bewaffnen uns, die 'bad guys' rüsten ihrerseits auf. Und setzen einen drauf. Das gilt für alle Waffenarten, insbesondere für Schußwaffen und Messer. Verhältnismäßig ungefährlich ist die Verwendung von Gasspray, mit Bedenken (!) auch die von Elektroschockern. Allerdings ist zu bedenken, daß gerade bei diesen beiden Mitteln ein Abwehrerfolg nicht hundertprozentig garantiert ist, selbst wenn ein 'sauberer' Treffer beim Angreifer erzielt wird, da manchen Menschen Gas oder Strom offenbar weniger ausmacht. Auch sollte die Wirkung des Adrenalins nicht unterschätzt werden - das wird nämlich nicht nur bei uns, sondern auch beim Angreifer ausgeschüttet und macht ihn gewissermaßen unempfindlicher. Und wenn dann das Hirn auch noch mit Alkohol benebelt ist...

Wer sich eine Waffe beschafft hat und auch wirklich gewillt ist, diese einzusetzten, sollte den Umgang mit ihr auch üben. Der unsichere Umgang mit Waffen führt nur dazu, daß es dem Angreifer leichter gemacht wird, sie letztendlich gegen uns selbst zu verwenden. Und Unsicherheit ist auch äußerlich sichtbar - der gewollte Abschreckungseffekt ist zum großen Teil dahin. Also nochmal: auch der Umgang mit der Waffe will geübt sein.

Der rechtliche Aspekt

In der Hauptsache werden hier Vorschriften aus dem Waffengesetz (WaffG) einschlägig. Der für Verbote besonders einschlägige § 37 ist unten im Wortlaut wiedergegeben.

Wer meint, unbedingt gegen die Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen zu müßen, hat mit saftigen Strafen zu rechnen! Ich erspare mir die Auflistung 'was wofür'. Merke: Verstöße gegen das Waffenrecht sind keine Kavaliersdelikte!

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(scharfe) Schußwaffen: zwar ist die Erlangung für Normalbürger nicht schlichtweg unmöglich, es werden aber hohe Anforderungen gestellt. Und diejenigen, die eine Erlaubnis haben, scharfe Waffen bei sich zu führen, werden aufgrund ihrer Ausbildung (hoffentlich) keinen Aufklärungsbedarf haben. Kein weiterer Kommentar.

Schreckschuß-/Gaswaffe: je nach Munitionsart Erzeugen eines 'Schußknalls' zur Abschreckung oder Verströmen von Reizgasen (achwas ;) ); täuscht eine 'echte' Waffe vor, was allerdings den Nachteil hat, daß ein Gegner sich so davon bedroht sieht, daß er eine scharfe Waffe zieht, gegen die kein Kraut gewachsen ist. Bei 'aufgesetzten' Schüssen, oder solchen, die in unmittelbarer Nähe des Gegners abgefeuert werden, bestehen für diesen erhebliche Verletzungsgefahren!

Reizgas-Spray: wird zumeist in handlichen Dosen verteilt, Reichweite je nach Typ und Umweltbedingungen bis c.a. 3-4 m. Effekte sind vor allem Reizung der Augen, Schleimhäute, Übelkeit. Unter einem Meter Distanz bestehen erhebliche Gesundheitsgefahren für den Angreifer. Als CS/CN-Spray oder in verschärfter Form als 'Pepper' oder 'Pfefferspray' erhältlich. 'CS/CN' hilft nicht gegen angreifende Tiere, 'Pfeffer' schon. Gegen 'CS/CN'-Gase sind Gegensprays im Handel (z.B. Antigas TF98 K), die Linderung versprechen. Pfefferspray wird auch als 'Schaumspray' angeboten, das nach Herstellerangaben besser am Angreifer haftet und so wirksamer sein soll. Haltbarkeitsdatum beachten!

Farbsprays: versprühen schwer entfernbare Farbe zur 'Markierung' von Tätern. Geringere Reizwirkung. Farbdosen aus dem Baumarkt werden in der Regel zu klobig sein. Haltbarkeitsdatum beachten!

Elektroschocker: handliche, batteriebetriebene Geräte, die Stromstöße in der Größenordnung von einigen zehntausend bis über hunderttausend Volt erzeugen und so den Angreifer 'schocken'. Dieser wird in der Regel zusammenbrechen, der Schockeffekt kann bis zu zehn Minuten andauern. Verletzungen des Gegners sind dabei auch nicht ausgeschlossen. Zwecks Drohung erlauben viele Geräte, eine Art 'Testblitz' zu erzeugen. Geräte in der Größenordnung einhunderttausend Volt sind in der Lage, auch durch dickere Kleidung Wirkung zu erzielen.

Akustische Alarmgeber: die 'persönliche Alarmanlage', die mittels eines sehr lauten, durchdringenden Geräusches einen Angreifer in die Flucht schlagen soll.

Schlagstöcke: vom klassischen Knüppel bis zu ausfahrbaren Teleskopstöcken ist vielerlei erhältlich, wobei sich wohl nur der Teleskopstock zum 'bequemen' und unauffälligen Tragen eignet. Manche Geräte haben auch eine Vorrichtung zum Versprühen von Reizgasen.

Messer: Springmesser, Fallmesser und Butterflys sind grundsätzlich verboten (s.u.), Taschen- und Fahrtenmesser zur Selbstverteidigung einsetzen zu wollen, bringt i.d.R. mehr Gefahren für den Verteidiger mit sich. Am besten ganz schnell vergessen!

Sonstiges: Stahlruten, Totschläger und Schlagringe sind verboten. Kein weiteres Wort nötig.

Vor einer Bewaffnung kann ich nur (nochmals) nachdrücklich warnen. Eine 'Spirale der Gewalt' ist eine der möglichen Folgen: wir bewaffnen uns, die 'bad guys' rüsten ihrerseits auf. Und setzen einen drauf. Das gilt für alle Waffenarten, insbesondere für Schußwaffen und Messer. Verhältnismäßig ungefährlich ist die Verwendung von Gasspray, mit Bedenken (!) auch die von Elektroschockern. Allerdings ist zu bedenken, daß gerade bei diesen beiden Mitteln ein Abwehrerfolg nicht hundertprozentig garantiert ist, selbst wenn ein 'sauberer' Treffer beim Angreifer erzielt wird, da manchen Menschen Gas oder Strom offenbar weniger ausmacht. Auch sollte die Wirkung des Adrenalins nicht unterschätzt werden - das wird nämlich nicht nur bei uns, sondern auch beim Angreifer ausgeschüttet und macht ihn gewissermaßen unempfindlicher. Und wenn dann das Hirn auch noch mit Alkohol benebelt ist...

Wer sich eine Waffe beschafft hat und auch wirklich gewillt ist, diese einzusetzten, sollte den Umgang mit ihr auch üben. Der unsichere Umgang mit Waffen führt nur dazu, daß es dem Angreifer leichter gemacht wird, sie letztendlich gegen uns selbst zu verwenden. Und Unsicherheit ist auch äußerlich sichtbar - der gewollte Abschreckungseffekt ist zum großen Teil dahin. Also nochmal: auch der Umgang mit der Waffe will geübt sein.

Der rechtliche Aspekt

In der Hauptsache werden hier Vorschriften aus dem Waffengesetz (WaffG) einschlägig. Der für Verbote besonders einschlägige § 37 ist unten im Wortlaut wiedergegeben.

Wer meint, unbedingt gegen die Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen zu müßen, hat mit saftigen Strafen zu rechnen! Ich erspare mir die Auflistung 'was wofür'. Merke: Verstöße gegen das Waffenrecht sind keine Kavaliersdelikte!

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(scharfe) Schußwaffen: zwar ist die Erlangung für Normalbürger nicht schlichtweg unmöglich, es werden aber hohe Anforderungen gestellt. Und diejenigen, die eine Erlaubnis haben, scharfe Waffen bei sich zu führen, werden aufgrund ihrer Ausbildung (hoffentlich) keinen Aufklärungsbedarf haben. Kein weiterer Kommentar.

Schreckschuß-/Gaswaffe: je nach Munitionsart Erzeugen eines 'Schußknalls' zur Abschreckung oder Verströmen von Reizgasen (achwas ;) ); täuscht eine 'echte' Waffe vor, was allerdings den Nachteil hat, daß ein Gegner sich so davon bedroht sieht, daß er eine scharfe Waffe zieht, gegen die kein Kraut gewachsen ist. Bei 'aufgesetzten' Schüssen, oder solchen, die in unmittelbarer Nähe des Gegners abgefeuert werden, bestehen für diesen erhebliche Verletzungsgefahren!

Reizgas-Spray: wird zumeist in handlichen Dosen verteilt, Reichweite je nach Typ und Umweltbedingungen bis c.a. 3-4 m. Effekte sind vor allem Reizung der Augen, Schleimhäute, Übelkeit. Unter einem Meter Distanz bestehen erhebliche Gesundheitsgefahren für den Angreifer. Als CS/CN-Spray oder in verschärfter Form als 'Pepper' oder 'Pfefferspray' erhältlich. 'CS/CN' hilft nicht gegen angreifende Tiere, 'Pfeffer' schon. Gegen 'CS/CN'-Gase sind Gegensprays im Handel (z.B. Antigas TF98 K), die Linderung versprechen. Pfefferspray wird auch als 'Schaumspray' angeboten, das nach Herstellerangaben besser am Angreifer haftet und so wirksamer sein soll. Haltbarkeitsdatum beachten!

Farbsprays: versprühen schwer entfernbare Farbe zur 'Markierung' von Tätern. Geringere Reizwirkung. Farbdosen aus dem Baumarkt werden in der Regel zu klobig sein. Haltbarkeitsdatum beachten!

Elektroschocker: handliche, batteriebetriebene Geräte, die Stromstöße in der Größenordnung von einigen zehntausend bis über hunderttausend Volt erzeugen und so den Angreifer 'schocken'. Dieser wird in der Regel zusammenbrechen, der Schockeffekt kann bis zu zehn Minuten andauern. Verletzungen des Gegners sind dabei auch nicht ausgeschlossen. Zwecks Drohung erlauben viele Geräte, eine Art 'Testblitz' zu erzeugen. Geräte in der Größenordnung einhunderttausend Volt sind in der Lage, auch durch dickere Kleidung Wirkung zu erzielen.

Akustische Alarmgeber: die 'persönliche Alarmanlage', die mittels eines sehr lauten, durchdringenden Geräusches einen Angreifer in die Flucht schlagen soll.

Schlagstöcke: vom klassischen Knüppel bis zu ausfahrbaren Teleskopstöcken ist vielerlei erhältlich, wobei sich wohl nur der Teleskopstock zum 'bequemen' und unauffälligen Tragen eignet. Manche Geräte haben auch eine Vorrichtung zum Versprühen von Reizgasen.

Messer: Springmesser, Fallmesser und Butterflys sind grundsätzlich verboten (s.u.), Taschen- und Fahrtenmesser zur Selbstverteidigung einsetzen zu wollen, bringt i.d.R. mehr Gefahren für den Verteidiger mit sich. Am besten ganz schnell vergessen!

Sonstiges: Stahlruten, Totschläger und Schlagringe sind verboten. Kein weiteres Wort nötig.

Vor einer Bewaffnung kann ich nur (nochmals) nachdrücklich warnen. Eine 'Spirale der Gewalt' ist eine der möglichen Folgen: wir bewaffnen uns, die 'bad guys' rüsten ihrerseits auf. Und setzen einen drauf. Das gilt für alle Waffenarten, insbesondere für Schußwaffen und Messer. Verhältnismäßig ungefährlich ist die Verwendung von Gasspray, mit Bedenken (!) auch die von Elektroschockern. Allerdings ist zu bedenken, daß gerade bei diesen beiden Mitteln ein Abwehrerfolg nicht hundertprozentig garantiert ist, selbst wenn ein 'sauberer' Treffer beim Angreifer erzielt wird, da manchen Menschen Gas oder Strom offenbar weniger ausmacht. Auch sollte die Wirkung des Adrenalins nicht unterschätzt werden - das wird nämlich nicht nur bei uns, sondern auch beim Angreifer ausgeschüttet und macht ihn gewissermaßen unempfindlicher. Und wenn dann das Hirn auch noch mit Alkohol benebelt ist...

Wer sich eine Waffe beschafft hat und auch wirklich gewillt ist, diese einzusetzten, sollte den Umgang mit ihr auch üben. Der unsichere Umgang mit Waffen führt nur dazu, daß es dem Angreifer leichter gemacht wird, sie letztendlich gegen uns selbst zu verwenden. Und Unsicherheit ist auch äußerlich sichtbar - der gewollte Abschreckungseffekt ist zum großen Teil dahin. Also nochmal: auch der Umgang mit der Waffe will geübt sein.

Der rechtliche Aspekt

In der Hauptsache werden hier Vorschriften aus dem Waffengesetz (WaffG) einschlägig. Der für Verbote besonders einschlägige § 37 ist unten im Wortlaut wiedergegeben.

Wer meint, unbedingt gegen die Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen zu müßen, hat mit saftigen Strafen zu rechnen! Ich erspare mir die Auflistung 'was wofür'. Merke: Verstöße gegen das Waffenrecht sind keine Kavaliersdelikte!

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