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Belgische Regierung plant schärferes Waffengesetz


357.mag

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Auch in Belgien, wo viele Waffen, gerade historische, die bei uns und in vielen anderen EU-Staaten unter Erlaubnispflicht stehen, frei erworben werden können, ist ein neues und schärferes Waffengesetz in Planung.

Justizministerin Laurette Onkelinx hat einen Entwurf in den Ministerrat eingebracht, dem dieser auch schon zugestimmt hat. Damit das Gesetz tatsächlich in Kraft treten kann, ist allerdings noch die Zustimmung der Abgeordnetenkammer und des Senats erforderlich.

Das bisher in Belgien gültige Waffengesetz stammt aus dem Jahr 1933 und nach Meinung der Justizministerin birgt es zu viele Lücken, um eine wirksame Kontrolle über den Erwerb und Besitz von Schußwaffen im Land sicherstellen zu können.

Mit dem künftigen Gesetz soll vor jedem Waffenerwerb eine Genehmigung erforderlich sein, in vielen Fällen soll hierfür ein medizinisches Gutachten notwendig werden. Wer über eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen verfügt, soll diese künftig alle fünf Jahre erneuern lassen müssen. Für Jäger und Sportschützen sind einige Erleichterungen geplant, allerdings soll die Zahl der Waffen, die den beiden Gruppen zugestanden werden, generell beschränkt sein.

Erklärtes Ziel der belgischen Ministerin ist es, den Schwarzhandel mit Waffen einzudämmen. Doch hierzu bräuchte man nach Meinung der belgischen Interessenvertretung UNACT kein neues Waffengesetz. Das bisherige sollte, korrekt angewendet, völlig ausreichen. Bereits seit 1989 ist jeder Händler verpflichtet, einen Waffenverkauf innerhalb von einer Woche an die zuständige Polizeibehörde am Wohnort des Käufers zu melden, diese sollte dann den Erwerb an das zentrale Waffenregister weitergeben. Doch in der Praxis hapert es hier - die Meldungen werden so gut wie nicht erfaßt. Dies liege, so Onkelinx, an Personalmangel, Budgetproblemen und an der schlechten technischen Ausstattung der Behörden.

Der letzte Versuch, ein strengeres Waffengesetz in Belgien einzuführen, scheiterte am Widerstand von UNACT und deren Hinweis auf den zu erwarteten großen wirtschaftlichen Schaden, den das neue Gesetz anrichten würde. Der damalige Justizminister Marc Verwilghen konnte seinen Entwurf im Senat nicht durchbringen. Eine Senatskommission hatte im Jahr 2002 festgestellt, daß alleine die Jagd- und Sportschützen in Belgien direkt und indirekt für mehrere tausend Arbeitsplätze verantwortlich seien. Dies genügte damals, um den Gesetzesentwurf scheitern zu lassen.

@Forum Waffenrecht

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Auch in Belgien, wo viele Waffen, gerade historische, die bei uns und in vielen anderen EU-Staaten unter Erlaubnispflicht stehen, frei erworben werden können, ist ein neues und schärferes Waffengesetz in Planung.

Justizministerin Laurette Onkelinx hat einen Entwurf in den Ministerrat eingebracht, dem dieser auch schon zugestimmt hat. Damit das Gesetz tatsächlich in Kraft treten kann, ist allerdings noch die Zustimmung der Abgeordnetenkammer und des Senats erforderlich.

Das bisher in Belgien gültige Waffengesetz stammt aus dem Jahr 1933 und nach Meinung der Justizministerin birgt es zu viele Lücken, um eine wirksame Kontrolle über den Erwerb und Besitz von Schußwaffen im Land sicherstellen zu können.

Mit dem künftigen Gesetz soll vor jedem Waffenerwerb eine Genehmigung erforderlich sein, in vielen Fällen soll hierfür ein medizinisches Gutachten notwendig werden. Wer über eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen verfügt, soll diese künftig alle fünf Jahre erneuern lassen müssen. Für Jäger und Sportschützen sind einige Erleichterungen geplant, allerdings soll die Zahl der Waffen, die den beiden Gruppen zugestanden werden, generell beschränkt sein.

Erklärtes Ziel der belgischen Ministerin ist es, den Schwarzhandel mit Waffen einzudämmen. Doch hierzu bräuchte man nach Meinung der belgischen Interessenvertretung UNACT kein neues Waffengesetz. Das bisherige sollte, korrekt angewendet, völlig ausreichen. Bereits seit 1989 ist jeder Händler verpflichtet, einen Waffenverkauf innerhalb von einer Woche an die zuständige Polizeibehörde am Wohnort des Käufers zu melden, diese sollte dann den Erwerb an das zentrale Waffenregister weitergeben. Doch in der Praxis hapert es hier - die Meldungen werden so gut wie nicht erfaßt. Dies liege, so Onkelinx, an Personalmangel, Budgetproblemen und an der schlechten technischen Ausstattung der Behörden.

Der letzte Versuch, ein strengeres Waffengesetz in Belgien einzuführen, scheiterte am Widerstand von UNACT und deren Hinweis auf den zu erwarteten großen wirtschaftlichen Schaden, den das neue Gesetz anrichten würde. Der damalige Justizminister Marc Verwilghen konnte seinen Entwurf im Senat nicht durchbringen. Eine Senatskommission hatte im Jahr 2002 festgestellt, daß alleine die Jagd- und Sportschützen in Belgien direkt und indirekt für mehrere tausend Arbeitsplätze verantwortlich seien. Dies genügte damals, um den Gesetzesentwurf scheitern zu lassen.

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Justizministerin Laurette Onkelinx hat einen Entwurf in den Ministerrat eingebracht, dem dieser auch schon zugestimmt hat. Damit das Gesetz tatsächlich in Kraft treten kann, ist allerdings noch die Zustimmung der Abgeordnetenkammer und des Senats erforderlich.

Das bisher in Belgien gültige Waffengesetz stammt aus dem Jahr 1933 und nach Meinung der Justizministerin birgt es zu viele Lücken, um eine wirksame Kontrolle über den Erwerb und Besitz von Schußwaffen im Land sicherstellen zu können.

Mit dem künftigen Gesetz soll vor jedem Waffenerwerb eine Genehmigung erforderlich sein, in vielen Fällen soll hierfür ein medizinisches Gutachten notwendig werden. Wer über eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen verfügt, soll diese künftig alle fünf Jahre erneuern lassen müssen. Für Jäger und Sportschützen sind einige Erleichterungen geplant, allerdings soll die Zahl der Waffen, die den beiden Gruppen zugestanden werden, generell beschränkt sein.

Erklärtes Ziel der belgischen Ministerin ist es, den Schwarzhandel mit Waffen einzudämmen. Doch hierzu bräuchte man nach Meinung der belgischen Interessenvertretung UNACT kein neues Waffengesetz. Das bisherige sollte, korrekt angewendet, völlig ausreichen. Bereits seit 1989 ist jeder Händler verpflichtet, einen Waffenverkauf innerhalb von einer Woche an die zuständige Polizeibehörde am Wohnort des Käufers zu melden, diese sollte dann den Erwerb an das zentrale Waffenregister weitergeben. Doch in der Praxis hapert es hier - die Meldungen werden so gut wie nicht erfaßt. Dies liege, so Onkelinx, an Personalmangel, Budgetproblemen und an der schlechten technischen Ausstattung der Behörden.

Der letzte Versuch, ein strengeres Waffengesetz in Belgien einzuführen, scheiterte am Widerstand von UNACT und deren Hinweis auf den zu erwarteten großen wirtschaftlichen Schaden, den das neue Gesetz anrichten würde. Der damalige Justizminister Marc Verwilghen konnte seinen Entwurf im Senat nicht durchbringen. Eine Senatskommission hatte im Jahr 2002 festgestellt, daß alleine die Jagd- und Sportschützen in Belgien direkt und indirekt für mehrere tausend Arbeitsplätze verantwortlich seien. Dies genügte damals, um den Gesetzesentwurf scheitern zu lassen.

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