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OEZ-Attentat: "Juristisches Neuland"


Jägermeister

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Es war einer der wichtigsten Prozesse der vergangenen Jahre in München: Die Verhandlung gegen den Waffenhändler Philipp K., der eine Glock 17 sowie Munition an den OEZ-Attentäter David S. verkauft hatte. Das Landgericht München I verurteilte den 33-jährigen Waffenlieferanten im Januar 2018 wegen fahrlässiger Tötung zu einer siebenjährigen Haftstrafe. Seine Anwälte sowie die Vertreter der Hinterbliebenen legten Revision gegen das Urteil ein. Jetzt verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) die Revisionen - ohne schriftliche Begründungen und ohne mündliche Verhandlung. "Das ist juristisches Neuland, der BGH hätte seine Entscheidung begründen müssen", sagt David Mühlberger, Anwalt von Philipp K. Er kündigt eine Rüge beim BGH sowie eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht an.

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/oez-attentat-juristisches-neuland-1.4303209

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