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11.06.2003 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV


rugerclub

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Nun gut, ich hab's zur Kenntnis genommen.

Offenbar können wir im BMI nichts weiter ausrichten.

Wäre es jetzt nicht langsam Zeit, wieder mal Druck auf die Landespolitiker zu machen BEVOR die Sache in den BR geht???

Mit sachlichen und stichhaltigen Argumenten über die offenkundige Rechtswidrigkeit etlicher VO-§§ ("Anscheinswaffen", Partonenlänge unter 40mm, etc.).

Was spricht E.L.F. dazu???

GRUß

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aus gewissen Gründen ist z. Zt. stillhalten angesagt. Leider weis ich aber auch nicht alles und über das was ich weis sollte ich stillschweigen bewahren.

Angeblich stand noch viel mehr Müll drin und beide Seiten wollen nun keine rot/grünen Gutmenschen und Sensationsgeile Journalisten mit dem Kampfschrei: Schilly hat sich von der Waffenlobby über den Tisch ziehen lassen - aufschrecken.

Das mit 3" soll wohl über eine Ausnahmegenehmigung als Bestandsschutz abgeschwächt werden - damit sind die BDMP´ler wohl aus dem Schneider. Aber mal abwarten.

Muss noch mit Manitu konferieren - aber z. Zt arg im beruflichen Wirrwarr. :?

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  • 3 years later...

Am 25. Dezember 1997 erschoß ein Polizeibeamter in einem New Yorker Supermarkt den Schwarzen William J. Whitfield, weil er dessen Schlüssel für eine Waffe gehalten hatte. Der Polizist wurde zwar im Zusammenhang mit dem Vorfall vom Vorwurf, schuldhaft gehandelt zu haben, entlastet, doch stellte sich heraus, daß er zuvor bereits in acht Fälle von Schußwaffengebrauch verwickelt gewesen war. Der Polizeichef von New York rief daraufhin 1998 ein Aufsichtsprogramm für Polizeibeamte ins Leben, die in mehr als zwei Fälle von Schußwaffengebrauch verwickelt gewesen sind.

Überall in den USA sind Menschen durch exzessive Gewaltanwendung oder vorsätzliche brutale Behandlung der Polizei verletzt oder gar getötet worden. Polizeibeamte haben Personen, die keinerlei Gefahr darstellten, geboxt, geschlagen und getreten oder Menschen durch die mißbräuchliche Anwendung von Zwangsmitteln, chemischen Sprays oder Elektroschockwaffen verletzt und bisweilen auch getötet. Die meisten dieser Vorkommnisse ereigneten sich im Zuge von Festnahmen und Durchsuchungen sowie bei Verkehrskontrollen oder Zwischenfällen auf der Straße.

Jährlich gehen den US-amerikanischen Behörden Tausende Beschwerden wegen Übergriffen oder Mißhandlungen durch die Polizei zu. Untersuchungen bei einigen der größten städtischen Polizeibehörden förderten Beweise für systematische Polizeibrutalität zutage. Über das tatsächliche Ausmaß der Polizeibrutalität herrscht jedoch Ungewißheit, da landesweit keine verläßlichen Statistiken existieren. Zwar ist die Bundesregierung seit 1994 per Gesetz dazu verpflichtet, Daten über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei zu erfassen, doch hat der US-amerikanische Kongreß die dafür notwendigen Mittel bislang nicht freigegeben.

In den USA gibt es mehr als 17.000 Polizeibehörden, von denen eine jede eigene Verhaltensmaßregeln sowie eigene Verfahren zur Erfassung und Untersuchung von Übergriffen hat. In den meisten dieser Behörden existieren strikte Richtlinien über die Anwendung tödlicher Gewalt. Und auch internationale Standards schreiben vor, daß Gewaltanwendung durch Polizisten nur als äußerste Maßnahme in Frage kommen darf, die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren ist und Verletzungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen.

Tatsache ist, daß in den USA immer wieder gegen diese Standards verstoßen wird und daß die dortigen Behörden allzuoft die Augen vor polizeilichen Übergriffen verschließen. Bei Untersuchungen von Beschwerden über Polizeibrutalität kommt es häufig zu Verzögerungen, und auch an Qualität und Unparteilichkeit polizeiinterner Ermittlungen sind Zweifel angebracht. Nur selten werden gegen die betreffenden Beamten Disziplinarverfahren eingeleitet, und werden tatsächlich einmal Sanktionen verhängt, fallen diese häufig milde aus.

Bei vielen Fällen polizeilichen Schußwaffengebrauchs ist ernsthaft zu hinterfragen, ob von den Opfern tatsächlich eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben anderer Menschen ausgegangen ist. In einem Bericht aus dem Jahre 1996 hat amnesty international mehr als 30 Fälle dokumentiert, in denen Beamte der New Yorker Polizei verdächtige Personen, unter ihnen auch Kinder, unter strittigen Umständen erschossen oder durch Schüsse verwundet haben. Bei den Opfern handelte es sich fast ausschließlich um Schwarze, Latinos und Angehörige anderer Minderheiten. Ähnlich verhält es sich nahezu überall in den USA. In vielen Gegenden geraten vor allem Angehörige rassischer und ethnischer Minderheiten zur Zielscheibe von Polizeibrutalität. Selbst schwarze Polizeibeamte klagen darüber, daß männliche Schwarze stereotyp als straftatverdächtig angesehen werden.

Im April 1997 wurde die unbewaffnete Schwarze Caroline Sue Botticher tödlich getroffen, als Polizeibeamte aus West Charlotte, North Carolina, zahlreiche Schüsse auf einen Wagen abgaben, weil dieser bei einer Verkehrskontrolle nicht angehalten hatte. Caroline Sue Botticher hatte nicht am Steuer des Wagens gesessen. Für die Polizei bestand außerdem keinerlei Grund anzunehmen, daß einer der Fahrzeuginsassen bewaffnet gewesen war. Einige US-amerikanische Polizeibehörden haben inzwischen Richtlinien erlassen, die es Polizisten untersagen, auf ein fahrendes Fahrzeug zu schießen, sofern nicht ihr Leben bedroht ist. In den meisten Polizeidiensten der USA gibt es solche Verhaltensmaßregeln hingegen nicht.

Zahlreiche Todesfälle im Gewahrsam der Polizei sind auf den Einsatz bekanntermaßen gefährlicher Zwangsmittel zurückzuführen. So ist die Methode des "hogtying" - bei der dem Opfer Hand- und Fußgelenke hinter dem Rücken zusammengebunden werden - seit mindestens zehn Jahren als äußerst gefährlich bekannt. Während viele Polizeibehörden, unter ihnen auch die von New York, die Praxis des "hogtying" verboten haben, wenden andere sie nach wie vor an. Aus zahlreichen Gegenden der USA - beispielsweise Athens (Georgia), Jackson (Mississippi) und Memphis (Tennessee) - wurden Todesfälle gemeldet, die durch "hogtying" verursacht worden sind.

Ferner setzt die Polizei Waffen wie chemische Sprays oder Elektroschockgeräte ein, die dazu geeignet sind, einen Menschen zu betäuben oder zeitweise handlungsunfähig zu machen, und deren Verwendung gleichfalls zu Todesfällen und schweren Verletzungen geführt hat. So starb im Juli 1996 im kalifornischen Pomona die 29jährige Kimberley Lashon Watkins, nachdem ein Polizeibeamter sie mit einem Taser angeschossen hatte. Dabei handelt es sich um ein Handgerät, mit dem über zwei mit Drähten mit der Waffe verbundene Pfeile Stromstöße von etwa 50.000 Volt auf die Zielperson abgegeben werden.

Und der Einsatz sogenannter "nicht tödlicher" Waffen nimmt noch zu. So erlauben inzwischen, trotz wachsender Bedenken über mögliche Gesundheitsrisiken, mindestens 3.000 US-amerikanische Polizeibehörden ihren Beamten den Gebrauch von Pfefferspray (OC-Spray). Daß einige der genannten Technologien zu Mißbrauch geradezu einladen und weder angemessene Kontrollen noch landesweite Richtlinien über ihren Einsatz existieren, muß zutiefst beunruhigen.

Es ist an der Zeit, daß die US-Regierung Maßnahmen zur Beendigung mißbräuchlicher Praktiken durch die Polizei einleitet und die Ordnungskräfte für Übergriffe stärker zur Verantwortung zieht. In einem ersten Schritt sollten die US-amerikanischen Behörden effektive unabhängige Gremien zur Überwachung der Tätigkeit der Polizei einrichten.

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