357.mag Posted July 16, 2006 at 07:22 PM Share Posted July 16, 2006 at 07:22 PM Ich möchte mir im Ausland eine Hieb- oder Stichwaffe (z.B. ein Schwert) kaufen und nach Deutschland einführen. Ist das erlaubt? Bestimmte Waffen dürfen durch volljährige Personen erlaubnisfrei in die Bundesrepublik mitgenommen oder (zur Veräußerung) verbracht werden. Dazu gehören z.B. Macheten, Dolche, Samurai-Schwerter, Bajonette, Schlagstöcke und Degen. Jedoch ist die Mitnahme von Waffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (z.B. Stockdegen), verboten. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass alle Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, bei ihrer Einfuhr in die EG (und grundsätzlich auch bei der Ausfuhr) bei der Grenzzollstelle anzumelden sind. Die Abgabe einer ordnungsgemäßen Zollanmeldung ist in diesen Fällen auch dann erforderlich, wenn der Wert innerhalb der Reisefreigrenze liegt. Sie müssen bei Flughäfen bzw. Häfen immer den "Roten Ausgang" benutzen und die Waren unaufgefordert anmelden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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