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Waffen unter Kontrolle


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Waffen unter Kontrolle - Für eine umfassende Begrenzung und Kontrolle des Handels mit Kleinwaffen und Munition

Einen Antrag der grünen Bundestagsfraktion zum Thema "Waffen unter Kontrolle - Für eine umfassende Begrenzung und Kontrolle des Handels mit Kleinwaffen und Munition", an dessen Erarbeitung Winfried Nachtwei maßgeblich beteiligt war, steht heute auf der Tagesordnung des Bundestages. Der Antrag wurde anlässlich der derzeit in New York stattfindenden UN-Kleinwaffenkonferenz geschrieben und soll gemeinsam mit einem Antrag der Koalitionsfraktionen, im Bundestag debattiert werden.

Deutscher Bundestag Drucksache 16/1967

16. Wahlperiode 28.06.06

Antrag

der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Alexander Bonde, Jürgen Trittin, Volker Beck, Dr. Uschi Eid, Kai Gehring, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Renate Künast, Fritz Kuhn, Kerstin Müller (Köln), Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

?Waffen unter Kontrolle"

Für eine umfassende Begrenzung und Kontrolle des Handels mit Kleinwaffen und Munition

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Die Begrenzung und Kontrolle des internationalen Handels mit Schusswaffen und Munition jeglicher Art sowie die Beseitigung der Ursachen, die deren destabilisierende Anhäufung und den Einsatz begünstigen, gehören zu den vordringlichsten Aufgaben der internationalen Staatengemeinschaft. Anlässlich der Überprüfungskonferenz zum ?UN-Aktionsprogramm zur Bekämpfung des illegalen Kleinwaffenhandels in all seinen Aspekten" (26. Juni bis 7. Juli 2006) plädiert der Deutsche Bundestag dafür, neben dem illegalen Handel von Kleinwaffen und leichten Waffen, dem gesamten Bereich der Schusswaffen, der Schusswaffenmunition und verbindlichen internationalen Regelungen, um diese Waffen unter Kontrolle zu bringen, mehr Aufmerksamkeit zu widmen.

Waffen sind nicht die Ursache von Konflikten. Ihre destabilisierende Anhäufung und ein unverantwortlicher Umgang befördern jedoch ein Klima der Angst, eine Kultur der Gewalt und die Gefahr, dass es zu gewaltsam ausgetragenen Konflikten kommt. Dies gilt nicht nur für Kleinwaffen und leichte Waffen, die im Besitz von Armee, Polizei oder bewaffneten Gruppen sind, und die nicht nur zur Verteidigung oder zum Schutz der Bürger, sondern auch zur Repression, zu gröbsten Menschenrechtsverletzungen und zum Bruch des humanitären Völkerrechts eingesetzt werden können. Es gilt auch für - häufig völlig legal erworbene - Waffen in den Händen von Zivilisten. Nach Schätzungen des International Action Network on Small Arms (IANSA) sind weltweit ca. 640 Millionen Schusswaffen, davon bis zu 286 Millionen in den USA, im Umlauf. Die Mehrzahl der Schusswaffen (59 %) ist im Besitz von Zivilisten, seien es normale Bürger oder Kriminelle; etwa 38 % werden im Besitz der Streitkräfte oder Regierungen, 2,8 % in den Händen der Polizei und 0,2 % im Besitz bewaffneter Gruppen vermutet. Von ca. 1.250 Unternehmen werden jährlich 8 Millionen neue Schusswaffen und ca. 10 - 14 Milliarden Schuss Munition produziert.

Die menschlichen und ökonomischen Folgen dieser Anhäufung von Waffen sind immens. Es ist schwer, die Zahl der Opfer und die wirtschaftlichen Folgen genau zu beziffern. Menschenrechtsorganisationen gehen davon aus, dass weltweit jährlich bis zu 300.000 Menschen den Tod in bewaffneten Konflikten finden, 200.000 durch Schusswaffen ermordet werden oder selbstverschuldet ums Leben kommen. Etwa 1 Million Menschen werden jährlich durch Schusswaffen verletzt, 500.000 sterben an den Langzeitfolgen ihrer Schussverletzungen und weit mehr werden lebenslang traumatisiert. 56 % der Tötungsdelikte haben einen kriminellen, 25 % einen militärischen und 14 % einen suizidalen Hintergrund.

2. Mit Kleinwaffen ausgerüstete Personen sind zum tödlichsten Gefechtssystem unserer Zeit geworden. Bis zu 90 % aller Opfer bewaffneter Konflikte, darunter auch viele Frauen und Kinder, werden mit Kleinwaffen getötet. Mit leicht bedienbaren Kleinwaffen werden Kinder zu Soldaten und damit zu Tätern und Opfern gemacht.

Neben der leichten Verfügbarkeit und Handhabung der Waffen hat nicht zuletzt die Rüstungsexportpolitik der vergangenen Jahrzehnte dazu beigetragen, dass in vielen Regionen Kleinwaffen zu den Massenvernichtungswaffen und Terrorwaffen unserer Zeit geworden sind. Viele der heute illegal im Umlauf befindlichen und missbräuchlich verwendeten Kleinwaffen und Munition stammen aus ?legalen" Regierungsexporten - häufig noch aus Zeiten des Kalten Krieges - und von Firmen, deren Produktion von staatlicher Seite autorisiert wird bzw. die selbst zum Teil im staatlichen Besitz sind. Regierungen kommen und gehen und die Kleinwaffen, die eine Lebensdauer von mehreren Jahrzehnten haben, gelangen damit in immer neue Hände. Waffen, die in den vergangenen Jahren an Rebellen in Afghanistan oder Regierungstruppen im Irak geliefert wurden sind heute in den Händen von Terroristen, Kriminellen und Verbrechern und bedrohen das Leben vieler Menschen, auch aus den Ländern, die den Export genehmigt haben.

Die mit dem Ende des Ost-West-Konflikts einhergehenden Transformations- und Erosionsprozesse vieler Staaten haben den Kleinwaffenmissbrauch beschleunigt. In Folge der Streitkräftereduzierungen und -modernisierungen wurden Millionen von Überschusswaffen legal und illegal weiterverbreitet und hunderttausende von Soldaten entlassen. Ein Teil fand in dem sprunghaft wachsenden und noch weitgehend unkontrollierten Bereich der privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen ein neues Betätigungsfeld. Viele, schwache und korruptionsanfällige Staaten waren nicht oder nicht mehr in der Lage, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Die heutigen Probleme sind daher auch Folge einer kurzsichtigen und zum Teil grob fahrlässigen ?legalen" Rüstungsexportpolitik der Vergangenheit.

Viele Staaten sowie internationale und regionale Organisationen haben angesichts der überwiegend innerstaatlich ausgetragenen bewaffneten Konflikte und des Zerfalls staatlicher Ordnung den Handlungsbedarf erkannt. Ohne Sicherheit und ohne Schutz der Bürger vor Gewalt und Kriminalität ist eine wirtschaftliche, soziale und demokratische Entwicklung nicht möglich. Unterstützt von Friedensforschungseinrichtungen und Nichtregierungsorganisationen wurden die komplexen Ursachen und multidimensionale Handlungsfelder herausgearbeitet. In den westlichen Staaten ist es inzwischen weitgehend Konsens, dass die Bekämpfung der Kleinwaffenproblematik nur dann erfolgreich sein kann, wenn Aktivitäten im Bereich der Abrüstung und Rüstungsexportkontrolle mit entwicklungspolitischen Instrumenten, insbesondere der Reform des Sicherheitssektors, Strategien zur Armutsbekämpfung, Initiativen zur verantwortlichen Regierungsführung und strukturellen Gewaltprävention einhergehen. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass dies auch in der Politik der Bundesregierung und der EU berücksichtigt wird.

3. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass es seit Mitte der 90er Jahre national wie international zu einer Intensivierung der Bemühungen gekommen ist, den illegalen Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter Kontrolle zu bekommen. Das Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des illegalen Kleinwaffenhandels hat hierzu einen ersten wichtigen Beitrag geleistet. Trotz seiner rechtlichen Unverbindlichkeit und Lücken hat es zu Fortschritten auf regionaler und internationaler Ebene geführt. Die Umsetzung unter den UN-Mitgliedsstaaten variiert jedoch erheblich. Während einige Staaten die Überprüfungskonferenz lediglich dazu nutzen wollen, den Stand der Umsetzung zu diskutieren, hoffen andere Mitglieder, darunter die EU-Staaten, dass es zu einer Klärung umstrittener Definitionen, einer Weiterentwicklung und einem Follow-Up-Prozess kommt. Zu den strittigen Punkten zählen Exportbeschränkungen an nicht-staatliche Akteure, Beschränkungen für den legalen Handel und die Produktion von Kleinwaffen, Regelungen für den zivilen Waffenbesitz und Waffenvermittlungsgeschäfte (Brokering), die Betonung des Zusammenhangs zwischen Kleinwaffen und Entwicklung oder Initiativen, die zu rechtsverbindlichen Kriterien und Regelungen führen.

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Bundesregierung phasenweise durch vereinzelte Initiativen und Beiträge (z.B. im Rahmen der EU, OSZE und der UN) zu Fortschritten in diesem Bereich beigetragen hat. Angesichts der Bedeutung der Problematik fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, ihre Bemühungen deutlich zu intensivieren. Der Deutsche Bundestag tritt dafür ein, dass die Bundesregierung und die Staaten der EU zu Vorreitern einer effektiven Waffenkontrolle, auch im Kleinwaffenbereich, werden.

4. Mit ihrer großzügigen Lizenz- und Genehmigungspraxis haben vorangegangene Bundesregierungen - v.a. in den 70er und 80er Jahren - dazu beigetragen, dass Waffen deutschen Ursprungs, wie z.B. das G3, in vielen bewaffneten Konflikten dieser Welt im Einsatz sind. Deutschland gehört heute noch zu den weltweit führenden Produzenten und Exporteuren von Schusswaffen sowie diesbezüglicher Munition und Produktionsanlagen. Bislang gibt es noch keine einheitliche Definition, welche Waffen zu den Kleinwaffen und leichten Waffen zu zählen sind. In Anlehnung an die EU handhabt die Bundesregierung in ihrer Statistik eine enge Definition von Kleinwaffen, die nicht mit der UN-Definition kompatibel ist. Nach dieser Statistik wurde in den Jahren 2001 bis 2004 der Export von Handfeuerwaffen, wozu auch ?zivile Selbstverteidigungswaffen" wie Revolver und Pistolen oder Jagd- und Sportwaffen zählen, im Wert von ca. 1,3 Mrd. ? genehmigt. Hiervon entfielen ca. 15 % (ca. 190 Mio. ?) auf Kleinwaffen im engeren Sinne, die zu 85 % an andere EU- oder NATO-Staaten und zu 15 % an so genannte Drittstaaten (z.B. Ägypten, Indien, Jordanien, Malaysia, Mexiko, Saudi-Arabien, Thailand, Vereinigte Arabische Emirate) geliefert wurden. Dabei wurde der Export von Kleinwaffen und Munition in Drittstaaten immer häufiger mit dem Kampf gegen den internationalen Terrorismus begründet. Der Deutsche Bundestag ist der Auffassung, dass die meisten Regierungen dieser Länder Teil des Problems und Kleinwaffenexporte an Sicherheitskräfte dieser Länder kein Bestandteil der Lösung sind.

Der Bundestag tritt dafür ein, auch den Export von Pistolen, Präzisionsgewehren und anderen, häufig für kriminelle Zwecke benutzten ?zivilen Selbstverteidigungswaffen", scharf zu kontrollieren. Die Erfahrung zeigt, dass z.B. im Bereich des Drogenhandels oder der Destabilisierung in Großstädten Lateinamerikas, diesen Waffen eine größere Bedeutung zukommt, als den nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz zu genehmigenden militärischen Kleinwaffen. Nach dem Außenwirtschaftsgesetz gilt auch heute noch, der Grundsatz, dass für den Export sonstiger Rüstungsgüter, d.h. von Waffen, die nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, ein grundsätzlicher Genehmigungsanspruch besteht, der nur in Ausnahmefällen beschränkt werden kann. Während nur für militärische Zwecke konstruierte Kleinwaffen als Kriegswaffen gelten, fällt die Ausfuhr sonstiger Schusswaffen und von Technologien und Herstellungsausrüstung unter das Außenwirtschaftsgesetz. Dadurch entsteht die unhaltbare Situation, dass der Export eines einzelnen Gewehres grundsätzlich verboten, der Export einer Waffen- oder Munitionsfabrik oder sonstiger Schusswaffen aber grundsätzlich erlaubt und zu genehmigen ist. So haben beispielsweise Usbekistan und Nepal in den vergangenen Jahren Herstellungsausrüstung für kleinkalibrige Munition in Millionenhöhe erhalten.

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Bundesregierung inzwischen überschüssige Kleinwaffen vernichtet und entschieden hat, bei der Ausfuhr von Technologie und Herstellungsausrüstung grundsätzlich keine Genehmigungen im Zusammenhang mit der Eröffnung neuer Herstellungslinien für Kleinwaffen und Munition in Drittländern mehr zu erteilen. Ebenso zu begrüßen ist, dass Genehmigungen für die Ausfuhr von Kleinwaffen in Drittländer nur für staatliche Endverwender und wo möglich nach dem Grundsatz ?neu für alt" erteilt werden. Danach ?sollen" Lieferverträge so ausgestaltet werden, dass aufgrund der Neulieferungen aus Deutschland ausgesonderte Waffen vernichtet und Exporteure verpflichtet werden, die gelieferten Waffen im Falle einer späteren Außerdienststellung zu vernichten. Hervorzuheben sind auch die diversen Aktivitäten im Bereich der Demilitarisierung, Demobilisierung und Reintegration (DDR) von (Kinder-)Soldaten, der Förderung der Sicherheitssektorreform sowie der Unterstützung anderer Staaten beim Aufbau von personellen und logistischen Kapazitäten zur Sicherung von Waffenbeständen. Der Deutsche Bundestag begrüßt die Beiträge, die von Seiten der GTZ und regierungsunabhängigen Organisationen, wie z.B. dem Bonn International Convention Center (BICC) bei der Analyse, Beratung und Qualifizierung geleistet werden.

Der Deutsche Bundestag ist trotz der positiven Ansätze nicht der Auffassung, dass die bisherigen Maßnahmen ausreichen, dem Anspruch und den Erwartungen an eine restriktive Rüstungsexportpolitik gerecht zu werden. Der Deutsche Bundestag nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass es - u. a. unter Verweis auf die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und unter dem Vorwand der ?Harmonisierung" der Exportregelungen und Exportpraxis - erkennbare Bemühungen gibt, die deutsche Rüstungsexportpolitik, zu lockern. Er bedauert, dass, trotz Verbesserungen im Detail, die Transparenz und die parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten weiterhin äußerst unbefriedigend sind und die Geschäftsinteressen der Rüstungsunternehmen höher bewertet werden. Die Fraktionen und Abgeordneten sind auf Grund der Geheimhaltungspraxis und nachträglichen und lückenhaften Unterrichtung nicht in der Lage, ihren Kontrollaufgaben und der Verantwortung gegenüber ihren Wählerinnen und Wählern gerecht zu werden. Der Bundestag muss im Vorfeld kritischer Entscheidungen konsultiert und zeitnah unterrichtet werden. Die Bundesregierung sollte im jährlichen Rüstungsexportbericht über den Export aller Handfeuerwaffen und diesbezüglicher Munition Rechenschaft ablegen und die Exporte von Kleinwaffen so darstellen, dass die Definitionen mit denen der Vereinten Nationen kompatibel sind. Der Deutsche Bundestag tritt dafür ein, dass auch Rüstungsproduzenten und Rüstungsexporteure sich stärker ihrer Mitverantwortung stellen und in die Pflicht genommen werden.

5. Nichtregierungsorganisationen, wie amnesty international, OXFAM und IANSA beklagen, dass es der Weltgemeinschaft nicht gelungen ist, Rüstungstransfers weltweit rechtsverbindlich unter Kontrolle zu bringen. Dies betrifft insbesondere auch Kleinwaffen und die dafür notwendige Munition. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Bundesregierung und die EU die Initiative für ein internationales Waffenhandelsabkommen (Arms Trade Treaty) grundsätzlich unterstützen. Der Deutsche Bundestag tritt dafür ein, in Anlehnung an den EU-Verhaltenskodex und dessen Implementierungsinstrumenten einen Arms Trade Treaty (ATT) zu entwickeln, der zu einem möglichst restriktiven, völkerrechtskonformen und verantwortungsbewussten Handel mit konventionellen Waffen beiträgt. Nichtregierungsorganisationen müssen an der Erarbeitung und Umsetzung eines solchen Abkommens aktiv beteiligt und unterstützt werden.

Der Deutsche Bundestag begrüßt die Initiative des Auswärtigen Amtes, Vertreter von Ministerien, Forschungsinstituten sowie Kampagnen- und Durchführungsorganisationen zum informellen Informationsaustausch einzuladen. Er regt an, diesen Austausch zu intensivieren und auch für Vertreter der Fraktionen des Deutschen Bundestages zu öffnen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. den Kampf gegen den internationalen Terrorismus, den Erhalt wehrtechnischer Fähigkeiten und die Bemühungen um eine Angleichung der Rüstungsexportpolitik im Rahmen der EU nicht als Vorwand zu nutzen, um den bereits bisher oft lückenhaft umgesetzten Anspruch einer restriktiven Rüstungsexportpolitik weiter auszuhöhlen und damit die vielen positiven Beiträge im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu konterkarieren;

2. den im Außenwirtschaftsgesetz verankerten grundsätzlichen Genehmigungs­anspruch für die Ausfuhr von sonstigen Rüstungsgütern, die keine Kriegswaffen sind, schnellstmöglich aufzuheben;

3. sicherzustellen, dass alle überschüssigen Kleinwaffen und Kleinwaffenmunition, inklusive der von der Bundesregierung bislang nicht zu den Kleinwaffen gerechneten Pistolen und Revolver, von Bundeswehr, Bundespolizei und Länderpolizeien vernichtet werden und mit Anreiz- und Unterstützungsprogrammen darauf hinzuwirken, dass auch andere Staaten ihre Schusswaffenbestände auf ein Minimum reduzieren und überzählige Waffen vernichten;

4. den Export von Kleinwaffen, Munition und diesbezüglicher Technologie und Herstellungsanlagen in Staaten außerhalb der NATO, EU oder diesen gleichgestellten Staaten grundsätzlich zu verbieten, bei Altverträgen und Ersatzteillieferungen jede Anfrage wie eine Neuanfrage zu prüfen und auch gegenüber Bündnispartnern dafür zu sorgen, dass die deutschen (Zu-) Lieferungen nicht reexportiert werden und freigesetzte Überschusswaffen vernichtet werden;

5. die Ausfuhr von Schusswaffen zur ?zivilen Selbstverteidigung" sowie Jagd- und Sportwaffen schärfer zu kontrollieren und nur an solche Staaten zu genehmigen, die über strenge Waffenkontrollvorschriften (u. a. für Aufbewahrung, Führung, Weitergabe, Einsatz) verfügen und bei denen nicht die Gefahr besteht, dass sie zu kriminellen Handlungen missbraucht werden;

6. die Transparenz und Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle im Bereich der Kleinwaffen- und Rüstungsexportpolitik weiter zu verbessern, den Bundestag im Vorfeld von beabsichtigten signifikanten Exporten, insbesondere in Drittstaaten, in geeigneter Weise zu konsultieren und dabei darzulegen, warum die Bundesregierung der Auffassung ist, dass eine Genehmigung nach den Politischen Grundsätzen für den Rüstungsexport, einschließlich des EU-Verhaltenskodex, zulässig und verantwortbar ist;

7. das UN-Protokoll über Feuerwaffen umgehend zu ratifizieren und andere Staaten zur raschen Ratifizierung und Umsetzung zu bewegen;

8. Maßnahmen zu unterstützen, die die Einhaltung von Waffenembargos und Sanktionierung von Embargoverstößen verbessern;

9. sich für eine Expertengruppe zu Waffenvermittlung (Brokering) einzusetzen, diese aktiv zu unterstützen und sich an der Ausarbeitung einer internationalen Regelung zur Kontrolle der Waffenvermittlung zu beteiligen;

10. bilateral und im Rahmen der EU und NATO dazu beizutragen, dass alle Mitgliedsstaaten

eine restriktive und aus menschenrechtlicher Perspektive verantwortbare Rüstungsexportpolitik betreiben,

überschüssige Waffen und Munition vernichten

Waffen und Munition nicht an nichtstaatliche bewaffnete Gruppen und nur an zuverlässige staatliche Endempfänger weitergeben,

ihre rechtlichen, personellen und infrastrukturellen Fähigkeiten zur effektiven Kontrolle von Waffentransfers weiter verbessern

11. die deutsche EU- und G8-Präsidentschaft zu nutzen, um abrüstungs- und rüstungskontrollpolitische Initiativen und deren Implementierung, auch im Kleinwaffenbereich, voranzutreiben;

12. die OSZE dabei zu unterstützen, ihre materiellen und personellen Kapazitäten für die Fortführung ihrer erfolgreichen Arbeit im Bereich der Kleinwaffenkontrolle zu verbessern;

13. andere Staaten bei der Umsetzung eingegangener internationaler Verpflichtungen im Bereich der Kleinwaffenkontrolle finanziell, materiell und personell zu unterstützen;

14. bi- und international dazu beizutragen, dass die komplexen Ursachen für die Nachfrage nach Schusswaffen und deren Missbrauch in den jeweiligen Gesellschaften, Staaten und Regionen verstärkt in den Blickpunkt genommen und beseitigt werden und dabei vermehrt Projekte der bi- und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit zu fördern, mit denen den Opfern geholfen, die Ursachen für schädlichen Kleinwaffengebrauch bekämpft, Bestände an Kleinwaffen vermindert und das Bewusstsein über die Problematik von Kleinwaffen gestärkt werden soll;

15. vor dem Hintergrund, des untrennbaren Zusammenhangs von Frieden, Sicherheit und Entwicklung, die im ?Aktionsplan Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung" der Bundesregierung aufgeführten nationalen und internationalen Strategien und Instrumente u. a. im Bereich der

Armutsbekämpfung,

Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration von Kindersoldaten und ehemaligen Soldaten

Sicherheitssektor-Reform

guten Regierungsführung

Wiederaufbau

Abrüstung und Rüstungs(export)kontrolle

weiter auszubauen und enger auf einander abzustimmen.

16. baldmöglichst Verhandlungen über ein völkerrechtlich bindendes, internationales Abkommen zu konventionellen Waffentransfers (Arms Trade Treaty) zu unterstützen,

das, in Anlehnung an den EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren, klare und verbindliche Kriterien und Implementierungsverfahren enthält, die u.a. verhindern, dass Waffentransfers zu Menschenrechtsverletzungen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit beitragen oder regionale oder nationale Instabilität und bewaffnete Konflikte fördern,

das bereits bestehende internationale Verpflichtungen im Zusammenhang mit Kriterien der Menschenrechte und internationalen humanitären Rechts kodifiziert und

das die Empfehlungen internationaler Menschenrechts- und Entwicklungshilfeorganisationen mit berücksichtigt;

17. national und international der Kontrolle von international agierenden bewaffneten privaten Militär- und Sicherheitsdienstleistern mehr Aufmerksamkeit zu schenken und hierfür national und international Regelungen zu schaffen, die gewährleisten, dass die Unternehmen und Beteiligten, sich überprüfbar an das Völkerrecht und nationale Rechtsbestimmungen halten und im Falle eines Verstoßes zur Rechenschaft gezogen werden;

18. weiterhin national und international zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Kleinwaffenkontrolle und gegen Kleinwaffenmissbrauch einsetzen, zu unterstützen und an der Umsetzung und Weiterentwicklung von Programmen zur Exportkontrolle und Entwaffnung zu beteiligen.

Berlin, den 28. Juni 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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Naja laufen ja genug Hirnspaxen rum, die haben in den 4 Jahren doch nichts zerissen außer das der Fischer immer fetter wurde und auf Steuerkosten um die Welt gereist ist. Mit Peace alleine wird man keinen Frieden finden, Waffen schrecken ab und schützen, nur das ist den Spaxen nicht bewusst das eine Waffe nicht nur zum töten da ist sondern auch zur Verteidigung dienen kann.

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