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Schußwaffe ohne Berechtigung, gilt als Kündigungsgrund für Mietwohnung


Jägermeister

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Wer eine Waffe in seiner Wohnung aufbewahrt, ohne die erforderliche Berechtigung (WBK) Waffenbesitzkarte oder Waffenschein zu besitzen, dem kann der Eigentümer die fristlose Kündigung aussprechen. Denn es handelt sich dabei nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS um eine nachhaltige Störung des Hausfriedens und einen schwerwiegenden Verstoß gegen die vertraglichen Obhutspflichten. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor (65 S 54/18) hervor.

https://www.meinanzeiger.de/erfurt/c-politik/schusswaffe-ohne-berechtigung-gilt-als-kuendigungsgrund-fuer-mietwohnung_a90475

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