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Waffenrecht


Rainer

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habe die Tage etwas komisches von bekanntem erzâhlt bekommen:

Er hat vor etwa 25 Jahren zwei waffenscheinpflichige waffen an einen berechtigten Dritten verkauft und den Verkauf durch Briefeinwurf beim Landratsamt, einschliesslich Waffenkarte und Erwerbernamen, angezeigt. Der Bekannte hat jetzt nach Umzug von dem jetzt zustândigen Ordungsamt ein Bussgeld wegen Nichtanzeige der Veräusserung oder so bekommen. Beginnend 1981 und bis 20.06.2006 dauernd. Ist so etwas eigentlich möglich? Man liest ja immer wieder dass Unterlagen, so wie im Bindeskanzleramt 1998 verschwinden. Wahrscheinlich ist die Meldung damals auch verloren gegangen.

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Nur Briefeinwurf ohne Nachweis ( Einschreiben mit Rückantwort ) ist so als wenn du es überhaupt nicht abgibst. Wie in deinem Fall kann man den Einwurf nicht Beweisen, die Behörde wird Ihrerseits eine Schlamperei nicht eingestehen, die Beweiskraft obliegt immer dir.

Solche Dokumente gebe ich auch nicht am Postschalter ab sondern immer persönlich am Amt, da habe ich meine Bestätigung sofort auf der Hand das ich den Verlauk angezeigt habe. PDT_Armataz_01_18

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Die Behörden sind zwar zu einer Aufbewahrungspflicht angehalten, nur ob und wie es gehandhabt wird unterliegt meinen Kenntnissen.

Nur dein Bekannter hat einen Fehler gemacht, wie VIP schon sagte, solche Papiere übergebe ich nur perönlich am Amt damit ich auch eine Bestätigung habe, natürlich sollte man selber auch etwas Ordnung halten und diese Unterlagen sorgfältig abheften. ich weise unsere Papheimer im Verein auch immer darauf hin das die Ihre Unterlagen sogfältig aufbewahren müssen. PDT_Armataz_01_12

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