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Verkäufer von Anti-Nazi-Symbolen verurteilt


357.mag

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Ein Verkäufer von Anti-Nazi-Symbolen wie durchgestrichenen Hakenkreuzen ist am Freitag vor dem Stuttgarter Landgericht zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt worden.

Die Richter befanden den Mann für schuldig, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet zu haben. Der 32-jährige Unternehmer aus Winnenden vertreibt über seinen Online-Shop ?Nix Gut? unter anderem Anstecker und Aufnäher mit durchgestrichenen oder zerschlagenen Hakenkreuzen. Die Produkte des Angeklagten werden vor allem in der antifaschistischen Szene als Zeichen gegen Neonazis und Rassismus verwendet.

Zeigen eines Hakenkreuzes ist immer strafbar

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart vertrat in ihrer Anklage jedoch die Auffassung, dass das Zeigen eines Hakenkreuzes unabhängig von der Absicht des Trägers strafbar ist, auch wenn das Symbol verfremdet wird. Das Gericht folgte mit dem Urteil dieser Argumentation. Durch eine ?kommerzielle Massenverbreitung? solcher Symbole bestehe die Gefahr, dass das Hakenkreuz wieder eingebürgert wird, begründete der Vorsitzende Richter das Urteil.

Der Angeklagte kritisierte den Richterspruch als ?teilweise fadenscheinig? und kündigte an, in Berufung zu gehen. Eine endgültige Entscheidung muss voraussichtlich der Bundesgerichtshof treffen.

?Schildbürgerstreich der Justiz?

Politiker von SPD und Grünen zeigten sich über das Urteil empört. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, kritisierte es als ?Schildbürgerstreich der Justiz?. Grünen-Chefin Claudia Roth warf der Justiz ?rechtsblinden Autismus? vor und bezeichnete den Richterspruch als ?skandalös?. SPD-Vize Ute Vogt hielt die Entscheidung für ?nicht nachvollziehbar?. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Niels Annen sprach von einem ?herben Schlag für alle, die sich gegen Rechts engagieren?.

Die Anklagebehörde zeigte sich derweil zufrieden. ?Was unter dem Hakenkreuz geschehen ist, ist zu schrecklich, um es als modisches Accessoire zu verwenden?, betonte der Oberstaatsanwalt.

(beu/ddp)

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