Anaconda.44 Posted June 27, 2003 at 07:06 AM Share Posted June 27, 2003 at 07:06 AM Frage an die Rechtsexperten: Ist dieses Ding nun erlaubt oder nicht? http://cgi.ebay.com/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3615520722&category=7307 Es ist zwar ein Laser, aber er ist primär ja zur Visiereinrichtung gedacht. Müsste also erlaubt sein. Man kann ihn aber mit dem Adapter auch ans Gewehr binden. Das ist aber Verboten. Was trifft den nun zu? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted June 27, 2003 at 09:32 AM Share Posted June 27, 2003 at 09:32 AM Hallo Anaconda! Leider funzt der Link bei mir nicht - aber ich nehme an, das Teil ist ein Laserpointer, der in den Lauf gesteckt wird (oder ins Patronenlager) und dann die Grob-Einrichtung des ZFR erleichtert. Also eher was für Büchsenmacher. Ist IMHO erlaubt - zwei solche Produkte werden in der aktuellen Caliber-Ausgabe besprochen. Das Montieren mittels Adapter als Laserzieleinrichtung, wie von Dir beschrieben, stellt allerdings einen Straftatbestand dar. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted June 27, 2003 at 09:48 AM Author Share Posted June 27, 2003 at 09:48 AM Hallo Anaconda! Leider funzt der Link bei mir nicht - aber ich nehme an, das Teil ist ein Laserpointer, der in den Lauf gesteckt wird (oder ins Patronenlager) und dann die Grob-Einrichtung des ZFR erleichtert. Also eher was für Büchsenmacher. Ist IMHO erlaubt - zwei solche Produkte werden in der aktuellen Caliber-Ausgabe besprochen. Das Montieren mittels Adapter als Laserzieleinrichtung, wie von Dir beschrieben, stellt allerdings einen Straftatbestand dar. Hallo Völker, der Link sollte in 15 min wieder funktionieren. Du hast aber schon richtig vermutet. Die Frage ist, was sagt der Zoll dazu, wenn ich das Ding kaufe? Dürfen die es Einziehen, dann würde der Kauf nicht so viel Sinn machen. Ich habe auch keine Lust (und auch kein Geld) jahrelange Klagen zu führen wegen dem Ding, dashalb frage ich lieber vorher mal nach.. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted June 27, 2003 at 12:26 PM Share Posted June 27, 2003 at 12:26 PM Hallo Völker, der Link sollte in 15 min wieder funktionieren. Du hast aber schon richtig vermutet. Die Frage ist, was sagt der Zoll dazu, wenn ich das Ding kaufe? Dürfen die es Einziehen, dann würde der Kauf nicht so viel Sinn machen. Ich habe auch keine Lust (und auch kein Geld) jahrelange Klagen zu führen wegen dem Ding, dashalb frage ich lieber vorher mal nach.. Also der Besitz alleine ist meines Wissens nicht Strafbar, Verboten wird es erst dann, sobald du das Teil an deine Waffe montierst. Was den Zoll angeht, musst du soweit ich weiss das Paket direkt beim Zoll wo du es abholst öffnen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted June 27, 2003 at 12:50 PM Share Posted June 27, 2003 at 12:50 PM Großes Problem: WaffG / Waffenliste - Abschnitt 1 - Verbotene Waffen Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: für Schusswaffen bestimmte 1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren); Tatsächlich stellt der Gesetzestext in seiner wörtlichen Auslegung ein Verbot für diese Gerätschaften dar, da - Vorrichtung (ja) - die das Ziel beleuchtet (ja) - oder markiert (ja) - für Schußwaffen bestimmt (ja) auch wenn der Gesetzgeber ganz was anderes im Sinne :?>: hatte. Ich weiß jetzt auch nicht, wie man hier Rechtssicherheit herstellen kann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ulrich Eichstädt Posted June 27, 2003 at 01:40 PM Share Posted June 27, 2003 at 01:40 PM Es gibt aber Ausnahmen, soweit ich weiß (oder gab's nach dem bisherigen WaffG...) , wenn das Teil eben ANSTATT der Patrone in die Waffe kommt. Da gibt es spezielle Einstellleuchten mit Xenonlicht oder eben auch Laser zur Justierung, und wenn die im Patronenlager stecken, kann man eben nicht gleichzeitig schießen. Und anders an die Waffe montieren kann man jeden Pen-Laser, die damit aber noch nicht an sich verboten sind. Aber einen Auslandskauf mit eingeschlossener Zoll-Diskussion würde ich so auch nicht wagen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted June 27, 2003 at 01:55 PM Author Share Posted June 27, 2003 at 01:55 PM Hallo Leutz, danke für Eure Mühe! Ich denke, ich werd das Ding dann mal besser lassen wo es ist.[schild=9 fontcolor=000000 shadowcolor=C0C0C0 shieldshadow=1]Wenn Dummheit ansteckend wäre, stände Berlin unter Quarantäne!!![/schild] Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted June 27, 2003 at 03:19 PM Share Posted June 27, 2003 at 03:19 PM Es gibt aber Ausnahmen, soweit ich weiß (oder gab's nach dem bisherigen WaffG...) , wenn das Teil eben ANSTATT der Patrone in die Waffe kommt. Da gibt es spezielle Einstellleuchten mit Xenonlicht oder eben auch Laser zur Justierung, und wenn die im Patronenlager stecken, kann man eben nicht gleichzeitig schießen. ...und wenn man nicht schießen kann, gibt's auch kein Ziel. Link to comment Share on other sites More sharing options...
clifford Posted June 27, 2003 at 06:28 PM Share Posted June 27, 2003 at 06:28 PM AAABER man könnte es ja in einen Lauf einer Doppelbüchse einführen... und.... äh.... ICH WERD MINISTERIALRAT !!!! :gaga: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted June 27, 2003 at 06:36 PM Share Posted June 27, 2003 at 06:36 PM AAABER man könnte es doch auch woanders einführen....und.....äähhh! ICH WERD REGIERENDER BÜRGERMEISTER VON BERLIN!!!! :gaga: GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
dynamite Posted June 27, 2003 at 08:07 PM Share Posted June 27, 2003 at 08:07 PM Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest cetus Posted June 27, 2003 at 08:45 PM Share Posted June 27, 2003 at 08:45 PM AAABER man könnte es doch auch woanders einführen....und.....äähhh! ICH WERD REGIERENDER BÜRGERMEISTER VON BERLIN!!!! :gaga: lol :laola: der war jut hollow!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted June 27, 2003 at 09:48 PM Share Posted June 27, 2003 at 09:48 PM ...und wenn man nicht schießen kann, gibt's auch kein Ziel. Das Problem ist aber, daß man nicht mit "Gesunden Menschenverstand" an die Materie rangehen kann (vermutlich in Ermanglung desselben bei den Verfassern diverser Rechtsvorschriften) . Nach dem Wortlaut ist es unerheblich, ob man nach Montage mit der Waffe noch schießen kann, oder nicht. :x Sonst würde es ja heißen: "Vorrichtung zum Schießen mit einer Waffe..." oder so ähnlich. Einzige Möglichkeit: Es gibt für diesen speziellen Fall irgendwo eine Ausnahme, z.B. in einer VO (in der aktuellen, vorläufigen aber Fehlanzeige). Oder sonstwo - irgendwo muß es die geben, sonst wären ja auch die in Caliber 7-8/03, S. 86f. genannten Laser "Red-I" und "Laserlyte" auch verboten. Vielleicht solltest du mal den Autor, Michael Fischer caliber@vsmedien.de, dazu befragen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
g1zmo Posted August 9, 2006 at 11:04 AM Share Posted August 9, 2006 at 11:04 AM http://www.city-buffalo.com/Files/1_2_1/Police/Buffalo%20Police%20Home%20Page.htm Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now