Jump to content

Erlaubt oder eher nicht?


Anaconda.44

Recommended Posts

Frage an die Rechtsexperten:

Ist dieses Ding nun erlaubt oder nicht?

http://cgi.ebay.com/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3615520722&category=7307

Es ist zwar ein Laser, aber er ist primär ja zur Visiereinrichtung gedacht. Müsste also erlaubt sein. Man kann ihn aber mit dem Adapter auch ans Gewehr binden. Das ist aber Verboten. Was trifft den nun zu?

Link to comment
Share on other sites

Hallo Anaconda!

Leider funzt der Link bei mir nicht - aber ich nehme an, das Teil ist ein Laserpointer, der in den Lauf gesteckt wird (oder ins Patronenlager) und dann die Grob-Einrichtung des ZFR erleichtert. Also eher was für Büchsenmacher.

Ist IMHO erlaubt - zwei solche Produkte werden in der aktuellen Caliber-Ausgabe besprochen. Das Montieren mittels Adapter als Laserzieleinrichtung, wie von Dir beschrieben, stellt allerdings einen Straftatbestand dar.

Link to comment
Share on other sites

Hallo Anaconda!

Leider funzt der Link bei mir nicht - aber ich nehme an, das Teil ist ein Laserpointer, der in den Lauf gesteckt wird (oder ins Patronenlager) und dann die Grob-Einrichtung des ZFR erleichtert. Also eher was für Büchsenmacher.

Ist IMHO erlaubt - zwei solche Produkte werden in der aktuellen Caliber-Ausgabe besprochen. Das Montieren mittels Adapter als Laserzieleinrichtung, wie von Dir beschrieben, stellt allerdings einen Straftatbestand dar.

Hallo Völker, der Link sollte in 15 min wieder funktionieren. Du hast aber schon richtig vermutet. Die Frage ist, was sagt der Zoll dazu, wenn ich das Ding kaufe? Dürfen die es Einziehen, dann würde der Kauf nicht so viel Sinn machen. Ich habe auch keine Lust (und auch kein Geld) jahrelange Klagen zu führen wegen dem Ding, dashalb frage ich lieber vorher mal nach..:-)

Link to comment
Share on other sites

Hallo Völker, der Link sollte in 15 min wieder funktionieren. Du hast aber schon richtig vermutet. Die Frage ist, was sagt der Zoll dazu, wenn ich das Ding kaufe? Dürfen die es Einziehen, dann würde der Kauf nicht so viel Sinn machen. Ich habe auch keine Lust (und auch kein Geld) jahrelange Klagen zu führen wegen dem Ding, dashalb frage ich lieber vorher mal nach..:-)

Also der Besitz alleine ist meines Wissens nicht Strafbar, Verboten wird es erst dann, sobald du das Teil an deine Waffe montierst. Was den Zoll angeht, musst du soweit ich weiss das Paket direkt beim Zoll wo du es abholst öffnen. :roll:

Link to comment
Share on other sites

Großes Problem:

WaffG / Waffenliste - Abschnitt 1 - Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

für Schusswaffen bestimmte

1.2.4.1

Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser

oder Zielpunktprojektoren);

Tatsächlich stellt der Gesetzestext in seiner wörtlichen Auslegung ein Verbot für diese Gerätschaften dar, da

- Vorrichtung (ja)

- die das Ziel beleuchtet (ja)

- oder markiert (ja)

- für Schußwaffen bestimmt (ja)

auch wenn der Gesetzgeber ganz was anderes im Sinne :?>: hatte.

Ich weiß jetzt auch nicht, wie man hier Rechtssicherheit herstellen kann. :oops:

Link to comment
Share on other sites

Es gibt aber Ausnahmen, soweit ich weiß (oder gab's nach dem bisherigen WaffG...) , wenn das Teil eben ANSTATT der Patrone in die Waffe kommt. Da gibt es spezielle Einstellleuchten mit Xenonlicht oder eben auch Laser zur Justierung, und wenn die im Patronenlager stecken, kann man eben nicht gleichzeitig schießen.

Und anders an die Waffe montieren kann man jeden Pen-Laser, die damit aber noch nicht an sich verboten sind. Aber einen Auslandskauf mit eingeschlossener Zoll-Diskussion würde ich so auch nicht wagen.

Link to comment
Share on other sites

Es gibt aber Ausnahmen, soweit ich weiß (oder gab's nach dem bisherigen WaffG...) , wenn das Teil eben ANSTATT der Patrone in die Waffe kommt. Da gibt es spezielle Einstellleuchten mit Xenonlicht oder eben auch Laser zur Justierung, und wenn die im Patronenlager stecken, kann man eben nicht gleichzeitig schießen.

...und wenn man nicht schießen kann, gibt's auch kein Ziel.

Link to comment
Share on other sites

...und wenn man nicht schießen kann, gibt's auch kein Ziel.

Das Problem ist aber, daß man nicht mit "Gesunden Menschenverstand" an die Materie rangehen kann (vermutlich in Ermanglung desselben bei den Verfassern diverser Rechtsvorschriften) :dr: . Nach dem Wortlaut ist es unerheblich, ob man nach Montage mit der Waffe noch schießen kann, oder nicht. :x Sonst würde es ja heißen: "Vorrichtung zum Schießen mit einer Waffe..." oder so ähnlich.

Einzige Möglichkeit: Es gibt für diesen speziellen Fall irgendwo eine Ausnahme, z.B. in einer VO (in der aktuellen, vorläufigen aber Fehlanzeige). Oder sonstwo - irgendwo muß es die geben, sonst wären ja auch die in Caliber 7-8/03, S. 86f. genannten Laser "Red-I" und "Laserlyte" auch verboten.

Vielleicht solltest du mal den Autor, Michael Fischer caliber@vsmedien.de, dazu befragen.

Link to comment
Share on other sites

  • 3 years later...

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)