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Halbautomaten und grüne WBK ?


DirtyHarry

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Also: Nach telefonischer Rücksprache mit dem LV-4 im BDS wurde mir gesagt, das der BDS in NRW VORLÄUFIG als Anerkannt gilt. Der BDS darf also Beführworten. Dieses Recht muss/kann/will er nun an die Landesverbände delegieren. In wieweit das passiert ist, weiss ich nicht genau. Aber: Der LV4 "muss" natürlich das Training kontrollieren, ob denn auch nach den Regeln des Verbandes trainiert wird, die Waffe muss geeignet sein, usw...So stehts in der Verbandspost. Und: Dies ist alles VORLÄUFIG!

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In Berlin wurde schon ein Halbautomat in .223 nach dem 1.4. 2003 als Voreintrag mit Befürwortung durch LV 1 des BDS eingetragen. Die Waffe, eine HK SL 8, wurde ebenfalls kürzlich bei der Behörde angemeldet und abgestempelt. Es ging problemlos, da ja SL 8 schon nach dem alten Gesetz erlaubt waren, so sagte sinngemäß die Sachbearbeiterin. Die Sachbearbeiterin meinte aber auch, daß andere Waffen nicht immer eingetragen würden...

Gruß, Jake Cutlass

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