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Verbotene Schusswaffe Modell ?BWT3?


357.mag

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Sehr geehrte Damen und Herren,

falls Sie beabsichtigen Ihre verbotene Schusswaffe des Typs ?BWT3? durch uns so bearbeiten zu lassen, dass das Verbotsmerkmal ?Umbaumöglichkeit in eine vollautomatische Schusswaffe? beseitigt wird, haben wir Ihnen hier einige Informationen zusammengestellt

1. Allgemeines:

Bitte senden Sie uns per Post einen schriftlichen Auftrag ihre Waffe gem. dem uns erteilten Feststellungsbescheid des BKA umzubauen.

Legen Sie diesem Auftrag eine Kopie der WBK bei, in der die Waffe eingetragen ist (beide Seiten) und teilen Sie uns den Lagerort der Waffe mit (wichtig, siehe unten).

Sollte die Waffe bei einer Behörde lagern, teilen Sie uns bitte die genaue Anschrift, den Ansprechpartner bei der Behörde und dessen Telefonnummer mit und legen Sie eine Kopie der behördlichen Empfangsbescheinigung bei.

Ein E-Mail oder ein Fax reicht leider hierfür nicht aus.

Wir prüfen die Umbaumöglichkeit, nehmen Kontakt mit den zuständigen Behörden auf und

erledigen die restlichen Formalitäten.

Anschließend erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung und wir teilen Ihnen mit bis wann die Waffe an uns gesandt werden soll.

2. Erwerbsvorgang:

Die Waffen dürfen wir nur von

rechtmäßigen Besitzern, die eine gültige Ausnahmegenehmigung des BKA zum Überlassen an uns haben oder

Waffenbehörden, die diese Schusswaffen in Verwahrung genommen haben

erwerben und anschließend die tatsächliche Gewalt darüber ausüben.

3. Anlieferung:

3.1. Der Versand an uns muss entweder über die entsprechende Behörde erfolgen, der wir dann den Eingang bestätigen,

3.2. oder es muss der Sendung (direkt vom Besitzer an uns) eine Kopie der BKA-Ausnahmegenehmigung beiliegen.

Diese Genehmigung ist vom rechtmäßigen Besitzer für jede Waffe direkt beim BKA zu beantragen. Erst nach Erteilung darf der Versand erfolgen.

Die Kosten für diese ?Ausnahmegenehmigung zum Überlassen der Waffe an uns zum Zwecke des Umbaus? liegen etwa bei 90 ? je Waffe und sind vom Waffenbesitzer direkt an das BKA zu entrichten.

Genaueres erfahren Sie auf Anfrage direkt beim BKA.

->>Abschnitt 3.2 gilt nur für Waffen die nicht bei der zuständigen Behörde in Verwahrung sind und nicht von selbiger versandt werden!<<-

4. Umbau

Unser Umbau ist durch Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes (BKA) geprüft und positiv beschieden. Durch den Umbau wird das Verbotsmerkmal beseitigt.

Der Umbau umfasst:

1. Anbringen einer Sperrvorrichtung im Inneren des Waffengehäuses

2. Abänderung am Verschlussträger

3. Befestigung der Einzelfeuer-Abzugsgruppe am Griffstück

4. Überprüfung der Waffe durch ein im Geltungsbereich des WaffG ansässiges Beschussamt (BA)

5. Kennzeichnung der Waffenteile (RSS)

Nach Umbau, Abnahme und Kennzeichnung durch das BA erhalten Sie Ihre Waffe mit einer Kopie des Feststellungsbescheides zurück.

Die Kosten für den Umbau inkl. der von uns zu tragenden behördlichen Gebühren sowie der Transportkosten zum und vom BA betragen:

netto 154,52 ?

zzgl. 16 % MwSt 24,88 ?

insgesamt 179,24 ?

Bitte beachten Sie, dass sich zum 01.01.2007 die Mehrwertsteuer um 3 % erhöht, also auch der Preis dementsprechend um 3 % steigt.

Geplant ist Arbeiten immer in kleinen Serien durchzuführen und dadurch auch die Transportkosten vom und zum Beschussamt niedrig zu halten.

Sollten Sie Ihre Waffe besonders schnell zurückerhalten wollen ist es möglich den Ablauf durch Einzelversand zu beschleunigen. Die entstehenden Transportkosten müssten wir Ihnen dann aber zusätzlich berechnen.

5. Rücklieferung

Nach Abnahme durch das Beschussamt erhalten Sie von uns eine Fertigstellungsmitteilung

Teilen Sie uns dann bitte mit welche Liefervariante Sie wählen:

Versand oder Selbstabholung.

Sie erhalten dann von uns eine Rechnung über die durchgeführten Arbeiten zuzüglich der ggf. anfallenden Versandkosten.

Der versicherte Versand erfolgt per DHL mit der Option ?Eigenhändig?

(befördert DHL nur in Kombination mit ?Express?).

Leider ist dadurch der Versand kostenintensiv.

Eine Selbstabholung ist nach Terminvereinbarung problemlos möglich.

Nach Begleichung der Rechnung ist die Waffe versand- oder abholbereit.

Die Berechtigung zum Rückerwerb der Waffe (z.B. WBK oder WHL) ist vor Versand oder bei Abholung durch eine aktuelle (nicht älter als 14 Tage) und von der zuständigen Waffenbehörde beglaubigte Kopie der Erwerbsberechtigung mit dem Vermerk:

?Zum Zwecke des Rückerwerbes der Waffe BWT 3, Herstellnr .xxxx, lfd. Nr. XX in der WBK Nr. xxxx?

auf der kopierten Erwerbsberechtigung nachzuweisen.

Diese Kopie verbleibt bei uns zur Vorlage beim BKA.

Falls die Waffe bereits aus der WBK ausgetragen sein sollte, ist ein neuer Voreintrag erforderlich.

Sollten Sie noch Fragen zum Ablauf haben, so können Sie uns Dienstags bis Freitags von 14:00 bis 18:00 telefonisch unter der Rufnummer 06359 / 96 03 75 erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Schuhbauer-Struck

www.waffen-rss.de

Ihr Fachbetrieb im Verband

Deutscher Büchsenmacher

Gefunden bei WO

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