Jägermeister Posted May 3, 2019 at 08:12 PM Share Posted May 3, 2019 at 08:12 PM Zitat Ist eine Person waffenrechtlich unzuverlässig, rechtfertigt dies den Widerruf ihrer Waffenbesitzkarte. Eine Unzuverlässigkeit ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Person über reine Sympathiebekundungen in Bezug auf die „Reichsbürgerbewegung“ hinaus ausdrücklich oder konkludent ihre Bindung an in der Bundesrepublik Deutschland geltende Rechtsvorschriften in Abrede oder unter einen Vorbehalt stellt. Denn dies begründet Zweifel an der Rechtstreue. Es zerstört in aller Regel das Vertrauen, dass die Person mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß – d.h. vor allem im Einklang mit der Rechtsordnung – umgeht. https://www.ferner-alsdorf.de/verwaltungsrecht/waffenrecht__waffenrecht-reichsbuerger-muessen-ihre-waffen-abgeben__rechtsanwalt-alsdorf__113514/ Link to comment Share on other sites More sharing options...
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