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Wozu werden Waffen gebraucht ?!


357.mag

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Jagd

Jagd braucht Waffen: Deutschland ist schon lange keine ursprüngliche, vormenschliche, nacheiszeitliche Natur mehr, sondern seit Jahrhunderten künstlich und nimmermüde gepflegt angelegte Kulturlandschaft. Ohne von Bär, Wolf und Luchs oder menschlichen Jägern unbejagt, würde Wild im Felde zu Schaden gehen und in den wenigen gebliebenen Wäldern den Jungwuchs wegäsen, bis der Wald überaltert ausstürbe.

Unbejagt würde Wild bis auf untragbare Dichte für sich und die Landschaft überhandnehmen, bis es an Hunger mangelnd, von Seuchen befallen, hingerafft zusammenbrechen würde. Wild und die Landschaft würden in unregelmäßigen Abständen in geradezu biblischen Katastrophen elend zusammenbrechen, wie heute noch in Afrika unregelmäßige Heuschreckenschwärme alles kahl fressen, eine zerstörte Landschaft hinterlassend dann endlich an selbst verursachtem Nahrungsmangel zugrunde gehen. Das oft sogenannte ?biologische Gleichgewicht?, das sich scheinbar ohne menschliches Zutun einstellt, ist kein paradiesischer Zustand von Ausgleich, Auskommen und Frieden, sondern das Überhandnehmen des Einen auf Kosten des Anderen mit endlich mangelverursachtem Zusammenbruch.

Jagd wirkt im Sinne einer Wild- und Landschaftspflege ausgleichend, nimmt den sonst starken Schwankungen die schlimmste Spitze. Nur durch die seit Jahrhunderten in deutscher Waidgerechtigkeit geübte Jagd sind hier derartig vielfältige und gesunde Wildbestände im Ausgleich mit der Landwirtschaft zu Freude der Jäger und der allgemeinen, draußen im Grünen Erholung suchenden Allgemeinheit bewahrt worden. Gerade die Pflicht des Jägers dem Landwirt den erlittene Wildschaden zu ersetzen, führt zu maßvoller Hege und ausreichender Jagd. Wildpret ist gesunde Nahrung, Natur pur. Wildpret schmeckt hervorragend, ist dabei mager und würzig. Wildpret ist gesundes Fleisch. Wild lebt frei im Wald besser, als gefangenes Zuchtvieh im Stall. Wild stirbt, ohne seinen Tod vorher zu ahnen, schnell durch des Jägers saubere Kugel besser, als geschundenes Hausvieh, ahnungsvoll nach langem Transport, im Schlachthof.

Jagdwaffen sind zur Jagd unabdingbar.

Sachkunde ist zur Jagd unabdingbar. Örtliche Gegebenheiten verlangen nach örtlichen Lösungen. Waffenbestimmungen für die Jagd sollen also den Rahmen bilden, in dem sich die jagdnotwendigen Lösungen ohne weiteren Aufwand leicht ermöglichen und verwirklichen lassen.

Jagdschutz

Was braucht der Verbrecher? Waffe, Wagen, Geld, aber kein Zeugen! Jäger sind meist allein mit Wagen und Waffe in Feld oder Wald unterwegs. Daher sind Jäger für Verbrecher willkommene Beute, bevorzugte Opfer. Der Wunsch auch ohne Hege, Pacht oder sonstigen Aufwand im ganzjährig zu tierischer Beute zu kommen, bewegt Wilderer dem Wild unwaidmännisch nachzustellen. Jäger werden also leichter und öfter als die überwiegende Zahl gewöhnlicher Stadtbewohner in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt. Die auf weite Entfernungen gut geeigneten Jagdbüchsen und -flinten sind für derartige Nahkämpfe zu unhandlich, sind dazu also ungeeignet. Der Jäger benötigt zu seiner eigenen Sicherheit, zum Jagdschutz, also eine wirksame handliche Waffe, ein Pistole.

Diese Pistole ist in ihren Anforderungen wohl am besten mit Dienstwaffen der Polizei- und Militärkräfte zu vergleichen. Eine Jagdschutzpistole muß klein sein, damit der Jäger sie auch immer mit sich trägt. Die Jagdschutzpistole muß mehrschüssig und feuerkräftig sein, damit im Falle eines Fehlschusses der Angegriffene noch eine weiter Chance zu überleben hat. Die Jagdschutzpistole muß auf Menschen wirksam sein. Bei den langsamen Geschwindigkeiten die Pistolenkugeln aufweisen, nützen nur Sondergeschosse, nämlich sich aufweitende Hohlspitzgeschosse, dem Schutzzweck der Jagdschutzpistole. Aufgepilzten Hohlspitzgeschosse wirken der größeren Fläche wegen eher flach, dringen nicht so tief ein. da oft lebenswichtige Organe nicht restlos durchlöchert werden ist bei guter Aufhaltewirkung Hohlspitzmunition also auch für den getroffenen Angreifer weniger schädlich. Die unbeteiligte Umgebung wäre durch Hohlspitzmunition ebenfalls weniger von Durchschüssen bedroht (Man denke nur an München!).

Besserungswünsche für Schutzmunition

Obwohl Hohlspitzmunition anerkanntermaßen die wirksamste Möglichkeit aus einer Pistole einen Angreifer aufzuhalten, bietet, ist die in Deutschland für Kurzwaffen leider verboten. Die Logik ist ähnlich wie, unter die Dusche gehen zu wollen ohne naß werden zu wollen. Entweder ich muß schießen. Dann bin ich auch gezwungen verletzen. Oder ich muß nicht schießen. Dann benötige ich keine Waffe. Aber eine Waffe zu benötigen und dann mit sachfremd wirkungsgeminderter Munition schießen zu müssen, bevorteilt nur den, der sich nicht an Verbote hält: nämlich den Verbrecher. Wenn Abwehr schon notwendig ist = Notwehr, sollte sie nicht durch mißverstanden Humanität zu Lasten des Angegriffenen entwertet werden. Wenn schon geschossen werde muß, dann bitte richtig!

Also soll das Hohlspitzverbot für Kurzwaffen in Deutschland aufgehoben werden.

Hinweis: Gelegentlich werden internationale Vereinbarungen wie die Haager Landkriegordnung oder die Genfer Konvention zu leidarmen Kriegführung als Hemmnisse angeführt, Hohlspitzmunition in Deutschland endlich frei zu geben. Die Verträge beziehen sich einerseits im Wesentlichen auf Langwaffen und immer nur auf den Krieg, sind also auf Verteidigung und Polizeiarbeit, die ja nur im Landesinneren statt finden, nicht anzuwenden.

Fallenjagd

Weniger im Wald, eher in Feld und Wiese leben Niederwild und viele andere nicht bejagte Tiere, besonders bodenbrütende Vögel, denen von Fuchs und Steinmarder nachgestellt wird. In den letzten Jahrzehnten sind in Deutschland zu den bekannten und gewohnten Räubern noch fremde, als Pelztiere eingeführte!, gefräßige Raubzeuge wie Marderhund, Waschbär oder Mink aus Amerika oder Asien hinzugekommen. Fünfundzwanzig Paare Wiesenweihen brüten Deutschland. Die sind wunderschöne elegante Segelflieger, die sich in höchst nützlicher Weise fast nur von Feldmäusen ernähren.

Um den im Bestand gefärhdeten Wiesenbrütern zu ermöglichen, wenigstens mal ein Gelege hochzubekommen, tatsächlich Küken zu erblicken, statt nur dem Fuchs hinterherzuweinen, müssen von Jägern auf Fuchs und Marderhund Fallen gestellt werden. Will der Jäger sichergehen kein Tier ungewollt im Eisen totzuschlagen (seltenen Baummarder) stellt er Lebendfallen auf, die er ein bis zweimal täglich absucht. Ist Raubzeug gefangen wird es getötet. Dazu bedarf es einer für die Fallenjagd geeigneten Waffe. Da sich häufig auch wertvolle Pelztiere, denn die sind im wesentlichen jene Räuber, die Wiesenbrütern gefährden, in den Fallen finden, soll die Waffe das Rauchwerk nicht in Fetzen schießen. Eine im Personenschutz notwendige und geeignete Waffe ist für einen 1 kg Steinmarder so groß, als wolle man mit Kanonen auf Spatzen schießen. Zur Fallenjagd benötigt der Jäger also eine kleine schwache Waffe, z. b. mit .22 lfB Munition. Ein billiger Revolver tut es. Große Magazine für kampfstarke Feuerkraft sind für die Fallenjagd ja nicht gefragt.

Besserungsvorschlag für Fallenjagdkurzwaffen

Um die derzeitige Zweideutigkeit auszuräumen, soll das Bundesjagdgesetz dahingehend geändert werden, daß die Fallenjagd eindeutig auch mit Kurzwaffen unter 200 Joule betrieben werden kann.

Fangschuß

Nicht jeder Schuß bannt das getroffene Wild an den Anschuß. Selbst mit sauberem Kammerschuß getroffene Stücke flüchten. Der Jäger wird also mit seinem Hund die Schweißfährte (Blutspur) nachsuchen. Das wunde Wild flüchtet in Deckung, also in dichten Busch oder Baumjungwuchs oder Schilfbestände. Der nachsuchende Jäger muß mit der einen Hand an der Hundeleine dem Wild in sperriges Dickicht folgen. Langwaffen blieben dabei meist irgendwo hängen, so daß der Jäger mehr mit seiner Waffe, den Zweigen die sich in sein Gesicht oder Augenlicht bohren, als mit seinem Hund und dem nachzusuchenden Wild beschäftigt wäre. Dabei ist nicht alles Wild wie Rehe harmlos.

180 kg schwere Hirsche zerhauen mit ihren Schalen (Hufe) einem Wolf mit einem Hieb die Wirbelsäule. Von einem Schlag mit 10 kg Geweih gar nicht zu reden. 200 kg schwere Sauen springen, wenn es sein muß, zwei Meter hoch. Der gestellte annehmende Keiler läßt es meist bei einem Hieb mit seinen Waffen, die einem das Bein zerschlitzen, den der Geschlitzte, wenn er nicht verblutet, mit Glück sogar überleben kann. Bachen beißen mit Kiefern wie von drei Schäferhunden. Sie lassen von dem liegenden Opfer nicht ab, bis es tot ist. Als Allesfresser, also auch Fleischfresser, beginnen sie dann, sofern allein und in Ruhe, ihre Beute zu verzehren oder gegen Angreifer zu verteidigen.

Annehmende Sauen müssen, wenn der Jäger nicht sein Leben dran geben will, blitzschnell von vorn, also durch den Schädelknochen, erschossen werden. Dafür benötigt er eine geeignete Kurzwaffe. Die bisher im Jagdgebrauch notwendigen Kurzwaffen langen dafür nicht hin. Nur sicherste und stärkste Kurzwaffen kommen Frage. Während zur Fallenjagd niedliche Patronen im Kaliber von 5,6 bis 7,65 mm höchstens geeignet waren, im Jagdschutz die üblichen Polizeipatronen, also 9 mm Luger, .357 Mag. für Revolver oder ähnliche in handlichen Taschenpistolen oder Revolvern gut hinreichten, muß für den notwendigen Kampfschuß auf den annehmenden 200 kg Keiler deutlich hochgerüstet werden. Also 10 mm Auto, 9 x 25 Dillon, .41 Magnum. .44 Magnum .440 Corbon, .454 Casull oder .50 eingesetzt werden. So groß sind die mindest erforderlichen Patronen. Weniger wäre lebensgefährlich.

Jagd und Sport gemeinsam

Ist der Jäger auch Sportschütze, will er seine Schießfertigkeit lernen, üben, bessern und im sportlichen Wettkampf messen und unter Beweis stellen, muß er dazu Gerät besitzen, mit dem er sich hinter den Sportschützen nicht zu verstecken braucht. Also ein Waffe mit feineinstellbarer Zieleinrichtung (Mikrometervisier), blendfreiem Korn, das sich im jagdlichen Einsatz allerdings, weil es hinterschliffen ist, nicht aus dem Halfter ziehen ließe. Eine reine Sportwaffe ist hier gemeint. Jagdschutzdienstwaffen sollen auch in Frost und Dreck sicher zu nutzen sein. Daher sind alle Passungen weit ? sie klappern. Sportlich geeignete Waffe benötigen enge Passungen. Selbst bei gleicher Munition, z. b. 9 mm Luger oder .357 Mag kann nie mit einer Dienstwaffe beste sportliche Leistung erreicht werden. Genau so wenig, wie ein Sportwaffe alltagstauglich ist.

Besserungsverschlag für Jägerkurzwaffenbedürfnis

Wie oben erläutert, bedarf der Jäger regelmäßig drei Kurzwaffen, um für alle Fälle gewappnet zu sein. Widersinnigerweise wird derzeit nur ein Bedürfnis für zwei Kurzwaffen unterstellt.

Regelmäßige sind Jägern also Bedürfnisse für drei, statt wie bisher nur zwei, Kurzwaffen anzunehmen.

Der Jäger, der auch Sportschütze ist, muß sich für den Sport selbstverständlich angemessen Sportwaffen beschaffen dürfen. Jäger dürfen durch ihre Arbeit für das Algeminwohl nicht in ihrer sportlichen Entfaltung behindert werden. Also dürfen die Sportkurzwaffen nicht auf sein Jagdkurzwaffenkontingent angerechnet werden, oder umgekehrt, sondern sind von den Dienstwaffen unabhängig eigenständig nach sportlichen Erfordernissen zu betrachten; selbst wenn sie in dieselbe Waffenbesitzkarteeingetragen werden.

Der Jäger Regelbedürfnis sollte also mit 3 + X vermutet werden (X nach dessen sportlichen Bedürfnissen)

Für Kurzwaffen müssen sich Jäger mit langer Laufzeit und hohen Kosten den Erwerb einer Kurzwaffe vor dem Erwerb genehmigen lassen; also bevor sie kaufen. Waffen müssen wie ein Hemd passen. Ob sie in Größe und Abzug zu der führenden Hand passen ist erst festzustellen, wenn mit der Waffe auf dem Stand geschossen wird. Die derzeitigen sachfremdem Voreintragvorschriften behindern diesen Versuch, da der Jäger sich nicht vom Händler einige Kurzwaffen mitgeben lassen kann, um die dann in Ruhe und Muße auf dem Stand zu prüfen, ob sie zu ihm passen.

Besserungsvorschlag für Jägerkurzwaffenerwerb

Der Jäger soll kraft seines Jagdscheines Kurzwaffen und Kurzwaffenmunition, genau wie Langwaffen, erwerben dürfen. Erst binnen angemessener Frist (z. B. vier Wochen) soll er die Waffen in die Waffenbesitzkarte von der zuständigen Behörde eintragen lassen.

Funke: Jagd hat wichtige Funktionen für den ländlichen Raum

Bonn, 18. Oktober (bme) - ,,Die Jagd hat für den ländlichen Raum eine wichtige ökonomische, ökologische und soziale Bedeutung", sagte Bundesernährungsminister Karl-Heinz Funke am vergangenen Wochenende (16. Oktober 1999) anläßlich des 50-jährigen Jubiläums des Deutschen Jagdschutz-Verbandes in Fulda. Allein an Jagdpachterlösen flössen jährlich über eine halbe Milliarde DM in den ländlichen Raum. Auch Wirtschaftszweige, die vorzugsweise auf dem Land angesiedelt seien, profitierten maßgeblich von der Jagd, so z. B. das ländliche Hotel- und Gaststättengewerbe, der Landhandel und die Waffen- und Zubehörhersteller. Die Jagd sei eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, die Jäger trügen wesentlich zur Erhaltung der vielfältigen Tier und Pflanzenwelt in Deutschland bei, und zwar mit beträchtlichen Ausgaben in privaten Biotop- und Artenschutzprojekten.

Funke dankte der deutschen Jägerschaft für ihr ,,mit Sachverstand und Augenmaß betriebenes Waidwerk und ihren Anteil am bewährten Jagdsystem." Nur durch ihre Hegeleistung könne ein natürliches Gleichgewicht in unseren Wäldern aufrechterhalten werden, das durch das Fehlen natürlicher Feinde vieler Tierarten sonst erheblich gestört würde. Der Deutsche Jagdschutzverband sei ein wichtiger und hilfreicher Gesprächspartner bei der Suche nach jagdpolitischen Problemlösungen, wie z. B. bei der Diskussion über die Jagd auf Rabenvögel, Änderungen bei den Jagdzeiten oder beim Waffenrecht. Er werde sich dafür einsetzen, so der Minister, daß Waffenrecht übersichtlicher, handhabbarer und bürgernäher zu gestalten. Unnötige Erschwernisse für Jäger und Sportschützen müßten dabei unterbleiben. Denn das Problem der Kriminalität mit Waffen gehe nicht von den legalen, sondern von den illegalen Waffenbesitzern aus.

Sport

Sport braucht Waffen: Geschossenen Ringe oder getroffene Tontauben sind eindeutig zu zählen. Da der Schützen Schießleistungen also leicht zu messen sind, ist zu Schießen eine Kunst, die sich besonders für Wettkämpfe eignet. Da sich Schützen beim Schießen auf dem Stand meist mit anderen Schützen treffen ist die Gelegenheit zu Geselligkeit und spontanen Wettkämpfen (Der Verlierer zahlt den Kaffee! Schlag ein. Es gilt!) günstig gegeben. Die Schießstandbetreiber, gleich ob gewerblich oder als gemeinnütziger Verein, unterhalten oft eine Wirtschaft, so daß sich geselliges Beisammensein unter Gleichgesinnten in gemütlicher Runde von selbst aus der Sache leicht ergibt. Besonders ältere Menschen, die nicht mehr arbeiten, begrüßen die Geselligkeit im Schützenverein aus dem Haus unter Leute zu kommen, sich ins Leben zu stürzen.

In den Schützengilden finden sich meist zwei ganz unterschiedliche Arten Mitglieder. Einerseits jene, denen geselliger Freizeitgestaltung wichtiger als Medaillen sind, und andererseits reine Sportler deren Sinn nach Vereins-, Kreis-, Landes-, Deutschlandweitem und letztlich olympischen Ruhm steht. Schießsport ist in verschiedenen Olympischen Disziplinen vertreten. Beide Arten Schützen vertragen sich gut. Jugendarbeit ist immer besonders wichtig, so auch an der Waffe. Sportlich zu schießen ist wesentlich ein Frage der Selbstzucht. Schüler die gut schießen können, können sich meist gut besinnen, ziehen daraus förderliche Eigenschaften für die Schule und das spätere Leben. Ein größerer Versuch ergab dies, wie mir Olympiasieger Norbert Klaar (Schnellfeuerpistole) mitteilte. Wenn ich richtig erinnere, ist die Studie beim DSB in Wiesbaden erhältlich. Ebenfalls gesellschaftlich günstig wirken sich die gemeinsame Sportarbeit von jung und alt aus. Der Generationen übergreifende Schießsport wirkt sich günstig auf das Verständnis füreinander aus; bindet also die Gesellschaft zusammen, fördert ein miteinander.

Besserungsvorschlag für Schützen

Statt als Sportschützen nur jene, die regelrechten Schießsport auf genehmigten Schießstätten zur Teilnahme an ordentlichen Schießwettbewerben zu achten, sollte das Vergnügen nicht zu kurz kommen. Es sollten also auch solche Schützen ein anzuerkennendes Bedürfnis eine Waffe, gleich welcher Art, zu besitzen anerkannt bekommen, die einfach nur zum Vergnügen schießen wollen. Wenn jemand Halma spielen, Eisstock schießen, oder mit Freunden gemeinsam das längste Brot der Welt backen will, um in das ?Guiness book of records? aufgenommen, möchte, käme niemand auf die Idee nach besonderem Bedürfnis zu fragen. Warum muß dann das bei Vergnügen mit Waffen zu schießen belegt werden?

Die verwaltungsintensive, hinderliche, wenig zweckdienliche, Bedürfnisregelung sollte gelockert werden oder ganz entfallen.

Sammeln

Sammeln braucht Waffen: Erst die Waffe scheidet den Menschen vom Tier. Erst Waffen ermöglichten dem, gegen Raubtiere benachteiligten Menschenahnen, vom Baume herabzusteigen, sich vom Löwenfraß zum Ackerbauer und Viehzüchter, kurz vom affenähnlichen Vorfahren zum heutigen Menschen zu entwickeln. Kindererziehung, Klugheit, ausreichend Schlaf und Nahrung wären ohne Bewaffnung in der Entwicklung dieser Welt für uns sonst nicht zu haben gewesen. Die schlecht bewaffneten Affen im Wald mögen als mahnendes Beispiel dienen. Obwohl schon Schimpansen angreifenden Raubtieren mit der Keule dem Angreifer gezielt den Schädel einschlagen. Sie haben den Sprung zu Zivilisation und Kultur ohne Distanzwaffen, wie wir Menschen sie gebrauchen, nicht schaffen können.

Da unsere menschliche Geschichte so untrennbar eng mit Waffen verknüpft ist, sind Waffen auch nicht irgendwelchen sonstigen Gebrauchgegenständen gleichzusetzen. Waffen genießen bei ihren Freunden und Gegnern immer eine besondere Stellung. Sie tragen über deren Zweck hinaus eine Bedeutung in sich, wie sonst vielleicht nur seegehende Schiffe oder Kunstgegenstände. Aufstieg und Fall aller Völker aller Zeiten dieser Welt ist unabdingbar an Waffen geknüpft.

Waffen atmen derartige Geschichte. Dabei kann sowohl das gewisse Baumuster einer bestimmten Waffe, als auch deren Besitzer der Waffe die besondere Bedeutung verleihen. Unser Vorfahren heißten ihre Waffen sogar Namen; nicht nur wie in der aufgeklärten Moderne eine Seriennummer des Industriezeitalters. Hermann des Cheruskers Schwert mit dem er die römische Invasion nach Germanin im Teutoburger Wald aufhielt. Oder als Schweizer, Wilhelm Tell?s Armbrust mit der er in der hohlen Gasse den von den Habsburgern für die Innerschweiz eingesetzten Vogt Geßler erschoß. Daraufhin sich die Schweiz aus dem Heiligen Römischen Reich deutscher Nation herauslöst und darob ihre Eigenstaatlichkeit begann. Wer möchte nicht Hindenburg's Dienstpistole, die er trug als er in Tauroggen gegen sechsfache feindliche Übermacht den Ersten Weltkrieg gegen Rußland für Deutschland gewann (Frieden von Brest-Litowsk) in seiner Sammlung wissen.

Daher ist Waffen zu sammeln eine geradezu mystische Art sich mit Geschichte zu beschäftigen.

Von berühmten Waffentragenden mal abgesehen, kommen den technischen Irrungen und Wirren auf dem Weg vom Faustkeil bis zur zum Sturmgewehr auch geschichtliche, zum Teil epochemachende Bedeutung zu. Wenn Kaiser Wilhelm II die Erfindung der Gebrüdern Paul und Max Mauser bei deren Vorstellung der Selbstladepistole C-96 (Kal. 7,63 Mauser) im Jahre 1896 vor der Preußischen Gewehrkommission auf dem Schießstand Katharinenholz, unweit des Sommerschlosses Sanssouci als Kavallerieseitenwaffe anerkannte ?Gut! Machen Sie mir ein Gewehr der Art!? und Paul Mauser ein Leben lang den Auftrag zu verwirklichen suchte, bei den Versuchen ein Auge verlor, und die Sache letztlich an den Behörden, die bis 1943 verboten den Lauf zum Gaszapfen anzubohren, scheiterte, dann sind auch die Irrungen und Wirrungen auf dem Weg vom Repetierer des 19ten Jahrhunderts bis zum Sturmgewehr des 20. Jahrhunderts bedeutende Meilensteine der Geschichte.

Eine Waffensammlung ist dabei nicht an den Geldwert der Stücke gebunden. Die Technik- oder kulturgeschichtliche Bedeutung einer Sammlung, oder auch nur eines einzelnen Stückes ergibt sich aus deren Stellung in der Geschichte selbst. Sammlungen auf Stücke bis zu einem gewissen Zeitpunkt, oder eine gewisse Bauart oder Zweck festzulegen, widerspricht der Bedeutung die Waffen im Laufe der Geschichte hatten, haben werden. Die Zeit läuft weiter.

Wenn ich in Karlshorst, da Generalfeldmarschall Keitel am 8. Mai 1945 vor den Alliierten, insbesondere Marschall Schukow, kapitulierte, im heutigen Deutsch-Russischen-Museum, ein Wunderwerk der Technik seiner Zeit, das Sturmgewehr 44, dessen Bauprinzip den Gebrüdern Mauser ein halbes Jahrhundert verboten war, das heute das Grundmuster für die Bewaffnung aller Armeen dieser Welt darstellt, rüde im Lauf mit einer Bohrung beschädigt sehen muß, finde ich die Zerstörung schwer zu verantworten. Wie können wir der Bedeutung eines solchen Ortes und einer mit dessen Geschichte untrennbar verbundenen seltenen Waffe, gerecht werden, wenn wir das kostbare Stück anbohren. Es ist als wolle man im der Kunstsammlung Prado in Madrid dem Gemälde "Nackte Maja" von Goya einen Schlüpfer übermalen, weil sonst Minderjährige auf dumme Gedanken kommen könnten. Undenkbar! Bedeutende geschichtliche Stücke zu verändern, gehört sich nicht. Eine für andere wertvolle Exponate (z. B. kostbare Gemälde oder antike Statuen) übliche Sicherung sollte reichen.

Besserungsvorschlag für Sammler

Für einen geschichtsbewußten Staat gehört sich nicht, für Waffen solch schändende Zerstörung von Museen und Sammlungen zu fordern. Vorschlag: Alte Waffen in Sammler- oder Museenhand sollen in ihrem gebrauchsfähigen Urzustand schießfertig erhalten bleiben dürfen, statt brutal Löcher in sie bohren zu müssen. Eine Schande! Denkt auch an den internationalen Leihverkehr für Wanderausstellungen und den Tausch zwischen Museen, der mit derlei Zerstörungen unsererseits ausgeschlossen wird, weil ausländischen Institutionen sich über derlei Stücke nur noch totlachen!

Brauchtum

Brauchtum braucht Waffen: Friedrich der II, auch Friedrich der Große genannt, war der preußische König, der angesichts der im Nachbarland Frankreich erfolgten Umwälzungen einen Weg suchte im Reich die Regeln den damals neuen Zeiten anzupassen. Er suchte einen Staat zu führen der den den Bedürfnissen des Volkes diente, das Volk und Land entwickelte, kräftigte und zur Blüte führte. Er war neuen Gedanken aufgeschlossen, holte durch vorzügliche Behandlung ausländische Fachleute nach Preußen. Holländer, die den Wasserbau wie sonst niemand konnten, machten den Oderbruch urbar, ließ in Ostpreußen den Friedrichgraben zwischen Memel und Gilge graben, daß der ganzen Küstenstrich hinter dem kurischen Haff urbar und besiedelbar wurde. Obwohl unumschränkter Herrscher, der sich die Wurst nicht vom Teller zeihen ließ, begriff er Montesquieu?s Gedanken der Rechtstaatlichkeit als auch für sich verbindlich indem er im Streit mit dem Müller, der neben seinem Sommersitz Sanssouci bei Wind laut klappernd mahlte, sich dem Gerichtspruch ?Arbeit geht vor? beugte. Er hätte den Müller auch für immer in den Kerker stecken können.

Wegen seiner besonderen Wirkung im geschichtlichen Übergang vom Absolutismus zum modernen Rechtsstaat ist der Mann noch heute in aller Welt so berühmt, daß sogar amerikanische Präsidenten den Wunsch äußern, gerade in Sanssouci einmal speisen zu dürfen, was ihnen gewährt wird. Als großer Herrscher seiner Zeit hielt ?der alte Fritz? sich als Leibwache die berühmten Langen Kerls. Die waren bewaffnet. In Erinnerung an den großen preußischen König gibt es die ?Langen Kerls? als Brauchtum pflegenden Verein noch heute. Solche Geschichte bewahrenden und weitergebenden Leute brauchen selbstverständlich die in die bewahrte, nachgestellte Zeit gehörigen Waffen, müssen damit zu gegebener Gelegenheit auch schießen. Jede Nation benötigt lebendiges Geschichtswissen, um sich in der Welt zurecht zu finden, um Werte zu erkennen und einordnen zu können. Ohne Geschichte wäre Alles beliebig. Gemeinsame Geschichte stiftet gemeinsamen Sinn und Zusammenhalt. Werte, die wir in der heutigen globalisierten arbeitsteiligen Industrie-, Handels- und Dienstleistungsgesellschaft mehr denn je brauchen.

"Wildschütz Jennerwein" ein Wilderer also, der durch die Kugel eines "feigen Jägers" in den Rücken gestorben sein soll, und der "Räuber Mathias Kneißl" aus dem Landkreis Dachau, dessen letzten Worte "Gehd d'Woch scho guad o!" (hochdeutsch) "Die Woche fängt ja schon gut an!", als er an einem Montag in Augsburg unter das Fallbeil mußte, begeistern noch heute, obwohl er ein zweifacher Polizistenörder war. Wie so oft - ein ganz "normaler" Verbrecher, der erst im Nachhinein zu einer Art Volksheld Robin Hood wurde ... wie auch immer - die Leut brauchen sowas. Trotz Bewachung wird am Jennerwein's Todestag als Ehrung immer wieder eine gewilderte Gams an seinem Grab in Tegernsee abgelegt. In letzten Fall fördert als Ruhm verheißende Bewährungsaufgabe die Strafe das Brauchtum. Zur lebendigen Brauchtumspflege gehören in allen Ländern die jeweiligen Waffen vergangener Zeit, ob nun Armbrust, Steinschloßbüchse oder Mauser's Militärgewehr 98, von dem immerhin so 150 Millionen Stück gebaut wurden, dessen Patrone 88 (aus dem Dreikaiserjahr 1888) noch heute Grundlage fast aller Jagdpatronen dieser Welt ist.

Mauser gedenkend, sollte eigentlich in jedem Haushalt ein Gewehr 98 stehen.

Notwehr

Notwehr braucht Waffen: Angegriffene steht meist ohne Hilfe allein da. Die Polizei schützt ihn nicht. Die verfolgt später nur den Täter, um ihn seiner gerechten Bestrafung durch die Gerichte zuzuführen. Straftaten können so nicht unmittelbar verhindert werden. Das kann jedermann nur (ggf. (mit oder ohne Schußwaffen) bewaffnete) selbst in eigener unmittelbarer Notwehr. Schlimme Verbrecher kann man nicht mit guten Gesetzen von bösen Straftaten abhalten, versteht sich von selbst. Auch die Polizei kann Verbrecher nicht hindern böse Straftaten zu begehen. Nur der Angegriffen selbst kann sich in seiner Not wehren, am besten hinreichend bewaffnet. Verbrecher wollen ihren ungerechtfertigten Vorteil ja gerade gewinnen, indem sie Gesetze, an die sich alle Gesetzestreuen anderen halten, brechen. Wollten sich Verbrecher an Gesetze halten, wäre deren vermuteter Übervorteil Regeln zu verletzen, über jene, die Gesetze für sich als bindend ansehen, hinfällig. Die Behinderung der Verbrechensopfer sich bewaffnet zu wehren begründet den eigentümlichen Unsinn deutscher post-RAF Waffengesetzgebung seit 1972.

Als nach dem Krieg und Wiederaufbau unseres zerstörten Deutschlandes die ersten erwachsenen Kinder ihre Eltern in den 60er Jahren zu fragen begannen ?Was tatet ihr im Dritten Reich?? und nicht alle Antworten gefielen, entstand ein breite Protestbewegung gegen Eltern, überhaupt gegen alles alt hergebrachte. Deren krassesten Auswüchse jenseits des äußersten Randes, wurden, außerhalb der Gesellschaft, die Banken überfallenden, entführenden, erpressenden, mordenden Terroristen der Roten Armee Fraktion (RAF). Das alte Waffengesetz von 1938 schien plötzlich nicht mehr gut genug zu sein, gesellschaftlichen Entwicklungen dieser Art Herr zu werden. Ein falscher Ansatz, wie sich später zeigte. Waffengesetze können als reines Ordnungsrecht, auch wenn strafbewehrt, nicht gesellschaftliche Entwicklungen beeinflussen.

Schon die Nazis, die 1938 mit dem damaligen Waffengesetz, um das Verbrechen auszurotten, die bis dahin übliche freie Waffennutzung einschränkten, konnten selbst mit dem totalen Staat, mit heute indiskutablen weitestreichenden Zwangsmitteln, das gesetzte Ziel nicht erreichen. Auch im Dritten Reich wurden den drakonischen Strafen trotzend, Verbrechen begangen. Die einfältige scheinbare Einsicht ?Ein starker Mann, werde mich schon schützen, werde das schon machen!? ging und geht nicht auf. Verbrecher werden nämliche so geschreckt:

Verbrecherrechnung

Der angehende Verbrecher bildet ein Wagnis-zu-Gewinn-Verhältnis.

Gewagt wird gesellschaftliche Mißbilligung, Ächtung, Haft, Strafe, Verletzung oder gar der Tod. Gewonnen sollen Geld, Macht, u. ä. werden. Dann stellt er noch eine Entdeckungswahrscheinlichkeit auf. Nach Prof. Hans Alberts, Polizeihochschule Hamburg, ist die ein wesentliches Merkmal Täterverhalten zu erklären.

Erst nach geschätztem Wagnis-zu-Gewinn-Verhältnis entscheidet sich der Verbrecher zu handeln.

Ein bewaffneter Angriff gegen bewaffnete Opfer ist äußert gewagt, denn ein Schußwaffenangriff nimmt die eigene leibliche Vernichtung in Kauf, denn nur gekonnte schwierige Kopf- und hohe Wirbelsäulentreffer führen zur sofortigen Kampfbeendigung, lärmen, ziehen Aufmerksamkeit und Polizeierscheinen nach sich, werden in der polizeilichen Ermittlungsarbeit bevorzugt.

Für solch hohes Wagnis sollte sich der mögliche Gewinn dann schon lohnen, sonst sucht sich der angehende Verbrecher einen anderen Weg sein Bedürfnisse zu befriedigen, läßt also den Vorsatz ein Gewaltverbrechen gegen ein bewaffnetes Opfer zu führen, leichter fallen als gegen ein unbewaffnetes Opfer. Verbrecher wollen Beute ? keine Schießereien.

Anscheinend denken Verbrecher eben genau so, denn die Gewaltverbrechenzahlen sind in den meisten US-Staaten, die Schußwaffen zu führen erlauben, niedriger als im heutigen entwaffneten England! Auch in dem seit der Jahrhundertwende weitgehend entwaffneten New York City bewirkt das Waffenverbot nicht das gewünschte Ergebnis, Gewaltverbrechen mit Schußwaffen zu verhindern. In England und Australien stiegen ach den dortigen Kurzwaffenverboten die bewaffnete Kriminalität mit eben solch Kurzwaffen stark an. Die Verbote waren kontraproduktiv. Waffenverbote begünstigen böswillige Angriffe gegen wehrlose Opfer!

Jeder Soldat, Polizist oder Jäger läuft andauern bewaffnet unter Bewaffneten herum. Zwischen denen herrscht gelegentlich auch Streit. Den Streit beizulegen werden hier Waffen grundsätzlich nie gebraucht. Im Gegenteil! Das Wissen um den Besitz der eigenen Waffe hilft oft, den eigenen Streitgeist im Zaume zu halten, sich in beherrschter Selbstzucht zu üben. Wer will schon wegen einer Unbedachtsamkeit seine Lizenz verlieren?

Ist nun deutlich, nicht Waffen, sondern Verbrecher bilden das Problem?

Verbrecher sollen also bekämpft werden, nicht Waffen. Denn nicht Waffen, sondern Menschen, und zwar böse, klauen, brechen ein, brennen, schänden, töten oder morden gar. Damit die Guten sich der Bösen erwehren können, sollen die Guten die Möglichkeit haben sich zu bewaffnen und ggf. die Bösen abwehren zu können. Die Kriminellen sind eh schon, werden immer als deren ureigenes Handwerkzeug bewaffnet sein und bleiben. Ordnungsrecht betrifft nur die, die sich daran halten. Verbrecher nicht. Verbrecher halten sich nicht ans Waffengesetz. Die erreicht man damit nicht. Solange gesetzgebende Politik diesen grundlegenden Zusammenhang zwischen gesellschaftliches Handeln lenken sollenden Wunschvorstellungen und tatsächlichen, unmittelbaren Gesetzwirkungen für das einzelne Opfer mißachtet, läuft sie ins Leere. Wenn der Gesetzgeber widersinnig Täter und Opfer in einen Gesetztopf wirft, beide gleich regeln will, obwohl nicht Gleiches zu regeln ist, statt die Schutzwürdigen von den Rechtbrechern getrennt zu behandeln, wird sich Verbrechensabwehr nicht bessern lassen, Mitglieder der Ostmafia sind mit gemeldeten Waffen mitsamt den dafür nötigen (ggf. falschen) Waffenpapieren ausgerüstet. Täuschende falsche Papiere sind für organisierte international operierende Verbrecher ebenso Handwerkszeug wie Waffen. Verbrecher muß man mit polizeilichen Mitteln verfolgen, nicht mit Ordnungsrecht.

Die strafverfolgenden (sic!) Staatsanwaltschaft und Polizei regen sich immer erst nach der bösen Tat. Die Polizei läuft den Tätern nach der Tat hinterher, nicht dem Opfer schützend vorweg, sofern es sich nicht vielleicht um den Landesinnenminister auf Reisen handelt, sondern um Oma vorm Fernseher im Sessel mit dem Familienschmuck und ein klein bißchen Bargeld im Schrank.

Der nicht Opfer sein will muß sich schützen. Der nicht ungeschützt Opfer sein soll, muß sich selbst wehren können. Um sich notfalls wehren zu können, darf ich dem Opfer nicht per Waffengesetz verbieten, sich zu bewaffnen.

Die letzten Teile der terroristischen RAF, die damals mit größtem Aufwand gesuchte Staatsfeindin Nr.1, die nicht erschossen wurden oder im Gefängnis landeten, ließen von deren vermeintlichen anti-nationalsozialistischen Gewalttaten (denn die alten Nazis waren schon seit Jahrzehnten von der Geschichtsbühne verschwunden, die nachahmenden Glatzkopfbomberjackentypen gab es damals noch nicht) für eine pro-sowjetische Zukunft erst ab, als sich die kommunistische Idee mit deren Zusammenbruch endgültig selbst erledigt hatte, ab. Nicht Gesetze, noch Verfolgung, und zwar mit größtem Einsatz, konnten die ?linken Brüder? von deren wirren bösen Taten abbringen, sondern allein deren verlorener Traum.

Wozu noch Terroristenwaffengesetze von 1972, wenn keine Terroristen von 1968 mehr da sind?

Schon das Reichswaffengesetz von 1938 konnte seinen beabsichtigten Zweck, gewaltige Verbrechen mit Waffen zu verhindern, nicht erfüllen. Genau so wenig wie das Bundeswaffengesetz von 1972 den Terrorismus nicht aushebeln konnte. Die Leidtragenden der sich jeweilig verschärfenden Gesetze waren die schutzlos gemachten Bürger, die nun immer leichtere Opfer der Verbrecher wurden. Halt ? nicht ganz! Wir Deutschen haben die verordneten Gesetze nie ganz vollzogen. Sowohl unter Hitler, als wir uns wegen kleinerer Kleinigkeiten, als verbotene Waffen zu besitzen, schnell morgens um 2 Uhr von der GeStaPo abgeholt uns im KZ oder am Galgen wiederfanden, noch nach dem verlorenen Krieg, als die Besatzer schlicht jeden zu erschießen drohten, der noch eine Waffe habe, gaben wir alle Waffen ab. Ein paar Waffen, alte Prügel, gerade genug um dem Schein Genüge zu tun, wurden vielleicht abgegeben. Die meisten Waffen blieben den Drohungen trotzend dort, da sie hingehören: im Haus. Übliche Schätzungen gehen von 5 bis 10 Millionen Waffen in deutscher Hand aus. Dabei sind oft mehrere Waffen in einer Hand, so daß die Zahl durch Waffen geschützter Haushalte als noch geringer anzusehen wäre. Wenn ich bedenke, wie ich oft in Erbfällen bei Waffen als bekannter Jäger um Rat gefragt werde, wieviele jener Waffen teils seit vielen vielen Jahrzehnten über Kriege und Besatzungen hinweg, nicht angemeldet sind, dann erschienen mir vorige Schätzungen über deutschen Waffenbesitz in privater Hand glaubwürdig.

Opferrechnung

Der ?deutsche Michel? ist wohl gar nicht so trottelig, wie er in den Witzblattzeichnungen verrissen wird.

Denn nicht nur Verbrecher wägen Wagnis gegen Gewinn ab, auch Väter: Des gewöhnlichen Familienvaters (Opfer) Rechnung sieht so aus:

Er wohnt mit seiner Sippe in geordneten Verhältnissen zu Haus in bescheidenem Wohlstand. Er hat wie alle sein Auto, seine Einrichtung, sein Sparkonto. Er lebt so, daß er niemals Ärger mit der Obrigkeit hervorrufen wollte und würde. Er ist unauffällig harmlos, wie eben fast alle.

Seit Polen offen ist, schwappt das ganze Elend von Asien bis Schneidemühl zu uns in den ?goldenen Westen?. Gegen uns ist Polen bitter arm, Rußland und Rumänien noch ärmer. Wie müssen wir den noch weiter Gereisten erscheinen, wenn die schlesische Alte, die gelegentlich ein Westpakete, wie wir nach dem Krieg Care-Paktete von den Amerikanern, bekamen, bekommt, bei Besuch aus Rußland sagt, denen erschiene Schlesien ?reich wie Amerika?! Durch die völlig anderen Verhältnisse hier und da ist er plötzlich für Leute, die außer ihrem Leben kaum noch etwas zu verlieren haben, wie eine gemästete Weihnachtsganz reif zu schlachten. Wenn die bürgerkriegsgewohnte albanisch Banden erst in seiner Wohnung sind, kann er die Polizei nicht mehr zu Hilfe rufen. Wenn seine Frau vergewaltigt, er solange gefoltert, bis er doch die Geheimzahl zu seiner EC herausgab und beide überleben, haben sie noch Glück gehabt.

Aber er hat ja noch Großvaters, oder Vaters, oder die nicht gemeldete, von Freunden gekaufte alte Luger08 Pistole. Die Gute liegt geladen griffbereit im Nachttisch. Gut. Dann also Sieg oder Tod! Er ist doch nicht so blöd, seine einzige Lebensversicherung aus der Hand zu geben. Ne, echt nicht!

Den Gewinn, einen Angriff zu überleben, kann er gar nicht hoch genug werten.

Nun zu anderen Seite des Wagnis-zu-Gewin-Verhältnisses. Da der Vater keine Genehmigung besitzt (er kein Sportschütze oder Jäger ist, er kein anerkanntes Bedürfnis eine Waffe zu besitzen, sich zu schützen hat, keines Bedürfnisses würdig scheint, so sieht der Staat also seinen Wert, interessant, wird er sich merken, wenn der Staat mal was von ihm will) ist er vom Staat mit Strafe bedroht. Was kann ihm schlimmsten Falles geschehen? Das erste mal ein saftige Geldstrafe. Das zweite Mal schon ein halbes Jahr Haft, oder so. Wie oft wird er wohl erwischt, wenn er nicht in der Kneipe am Kiez mit der ?Wumme? den Dickem markiere, sondern die Waffe fein säuberlich nur zur ggf. Abwehr rechtswidriger Angriffe in Notwehr bereit hält. Na, genau so oft wie die anderen 5 oder 10 Millionen, die es genauso machen, also fast nie. Im Vergleich auf der einen Seite Leib, Leben, Gut, Ehre oder Glück zu verlieren, oder auf der anderen Seite fast nie zu einer Strafe verurteilt werden zu können, wiegt dermaßen deutlich zu einer Seite, daß er keine Schwierigkeiten hat sich richtig zu entscheiden! Auch wenn die Strafe verschärft würde.

Oder zeigen wir einen Mann mit Wirtschaft in einer Kleinstadt auf dem Lande. Ein Familienbetrieb. Frau, Schwägerin und Großmutter arbeiten mit. Alle Einnahmen fließen bar in die Kasse. Der Mann bring sein Geld regelmäßig zur Bank. Schutzbedürftig? Derzeit nach gängiger Rechtslage mitnichten. Denn 500.000 DM ( immerhin ½ Million DM) sind die regelmäßig bewegte Summe, ab der ein Bedürfnis für einen Waffenschein, also die Berechtigung eine Waffe zum Schutz in der Öffentlichkeit zu führen beträgt. Der Mann bewirtschaftet nicht das ,,Vier Jahreszeiten" Hotel in Hamburg oder das ,,Adlon" in Berlin. So groß ist er nicht. Nein, ganz gewöhnlich. Der Mann sieht das Schutzbedürfnis für sich und die Seinen allerdings nicht erst bei haushohen Beträgen, denn mehrere Familien mit Kindern leben von der gut gehenden Wirtschaft. Die Häuser der Beteiligten sind, wie üblich, teils auf Kredit gebaut, die nun abgezahlt werden. Jeder im Ort weiß, wann der Mann mit dem Geld zu Bank fährt. Also steckt er sich die Pistole eben so in die Tasche. Lieber 15 Minuten verboten, als das ganze Leben tot, sagt er sich.

Als Sportschütze hätte er zwar Waffen, aber eben nur Sportwaffen. Sportwaffen taugen nicht als Dienstwaffen und umgekehrt. Der Mann wäre dann immerhin sachkundig, an Waffen geübt, aus dem Geschäft gewohnt Verantwortung für sich und andere zu tragen.

Pappi Großvaters hat die 08-Luger aus Flandern schließlich bei Todesstrafe vor den Russen bis zu ihm hinübergerettet. Da wird er doch nicht den Familienstolz beschmutzen und das Erbe wegen ein paar Monaten ?schwedischer Gardinen? mit Freigang weggeben; obendrein als leichtes und bekanntes Opfer seine Lebensgrundlage gefährden. Nein, nie; Er ist doch nicht blöd!

Das sind also die normalen Familienväter, die normalerweise nicht mal ein Markstück stehlen würden. Sind die nun kriminell? Nein! Aber die schiefe Gesetzlage, die des Mannes Schutzbedürfnis verneint, kriminalisiert ihn dennoch!

Besserungsvorschlag zur Notwehr

Das Waffengesetz soll dem häuslichen Schutzbedürfnis endlich wider Rechnung tragen und jedem für den Hausgebrauch notwendige Waffen gewähren.

Zitat Herr Janssen:

Der Nutzen des privaten Waffenbesitzes in den U. S. A. überwiegt den Schaden bei weiten, nicht nur indem die Waffe bei einer Bedrohung abgefeuert (ca. 1470 Fälle, s. o.) oder entblößt wird (zwischen 1,5 und 2,5 Mio. Fälle, je nach Studie, s. z.B. [2a]), sondern indem das Wagnis, auf ein bewaffnetes Opfer treffen zu können, Kriminelle ganz abschreckt oder auf konfrontationslose Straftaten ausweichen läßt. Diese Abwägung gilt unter Kriminologen als gesichert: Kleck erhielt für [2a] 1993 den Hindelang Award, die höchste Auszeichnung der ,,American Society for Criminology" für den wichtigsten Beitrag zur Kriminologie der vorangehenden drei Jahre.

[2] a) Gary Kleck, "Point Blank: Guns and Violence in America", Aldine de Gruyter, ISBN 0-202-30419-1 (1991); B) National Safety Council, "Accident Facts", ISBN 0-87912-183-1, (1994).

Zusammenfassung

Die Novelle soll Waffen rechtmäßig zu gebrauchen und kulturhistorisch bedeutsam zu sammeln in einer Weise reglementieren, die in einem völligen Mißverhältnis zu einem vorgeblichen, aber nicht zutreffenden, Sicherheitsgewinn steht. Vor den seltenen Fällen, in denen legale Waffenbesitzer später kriminell handeln (insbesondere bei Beziehungstaten), schützt kein noch so scharfes Waffengesetz das Opfer. Das kann sich allenfalls nur selbst in Notwehr schützen (bewaffnet übrigens besser als unbewaffnet)!

Die Polizeigewerkschaft behauptet fälschlich ein Gewaltmonopol des Staates. Tatsächlich geht in unserer deutschen Demokratie aber alle Gewalt vom Volke aus; der Staat ist nur sein Diener. Wie oft die Polizei ihre Waffen selbst mißbrauchte, steht in Waffengebrauch. Vertrauen in die Polizei, wie alle anderen staatlichen Stellen, sollte mit Kontrolle verknüpft bleiben. Ein Gegengewicht gegen die staatlichen Waffenträger ist notwendig um Mißbrauch zu beschränken.

Keine noch so zahlreiche und gewaltige Polizei kann flächendeckend rund um die Gewaltverbrechen verhindern. Selbst im ein Einzelfall besonders bewachte Personen können nicht beschützt werden (fragen Sie die Herrn Schäuble oder Lafontaine mal nach deren Erfahrungen mit Polizeischutz und Gewaltverbrechern). Der Staat mit allen Organen seiner geteilten Gewalt kann ggf. lediglich die Opfer rächen. Verhindern kann staatliche Gewalt Verbrechen nicht.

Genauso kann bloßes Ordnungsrecht, wie das Waffenrecht, kein Verbrechen verhindern.

Sowohl die bösen RAF-Attentäter der späten 60er wie der böse Robert heutiger Zeit wußten um die Verwerflichkeit von Mord oder Totschlag, deren Strafbarkeit und der allgemeinen staatlichen Verfolgung derartigen Tuns. Dennoch setzten sie sich über die gesellschaftlichen anerkannten Werte und staatlich strafbewehrten Verbote hinweg und mordeten. Zu glauben dermaßen entschlossene Täter würden durch bloßes Ordnungsrecht von scheußlichen Taten abzuhalten gewesen sein, ist Schreibtischdenken jenseits irgendeinem Bezug zum richtigen Leben. Auf solch dumme Gedanken können nur aktenverstaubte Menschen, die außer Verwaltung im Leben nichts kennengelernt haben, kommen. Überlassen wird denen nicht, unsere Freiheiten sinnlos zu beschneiden.

Wie in den meisten anderen Bereichen innerer Sicherheit läßt sich auch bei den Waffen kein Gesetzesdefizit sondern allenfalls ein Gesetzesvollzugsdefizit feststellen. Statt permanenter Überprüfung und intensiver Durchleuchtung der Persönlichkeit aller Waffenbesitzer wäre wichtiger, daß mit dem Waffenrecht beschäftigte Behördenpersonal kümmerte sich intensiv um die wenigen Fälle, in denen KONKRET begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern und Antragstellern bestehen. Statt. mehr Sicherheit durch schärfere Gesetze zu versprechen, sollten die bisherigen Eingriffsregelungen bei hinreichenden Verdachtsmomenten konsequent angewendet werden.

... und früher

Wußten Sie daß zu Kaiser?sZeiten, als Deutschland am größten (Land und Leute) sowie zur Zeit der industriellen Revolution und dem schnellen Anwachsen der Großstädte im ganzen Reich gerade mal 400.000 Hoheitsträger langten, das ganze Reich einschließlich unserer Kolonien zu verwalten? Kennen Sie die Zahl heute? Heute sind 8 Millionen Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst damit beschäftigt Volk und Wirtschaft vorzuschreiben, wie wir zu leben haben. Von gut 32 Millionen Schaffenden ist das bereits jeder vierte. Zu Kaiser?s Zeiten lebte ich noch nicht. Aber ich frage mich, zu welcher Zeit in Deutschland zu leben wohl freiheitlicher war und auch so empfunden wurde.

Damals, als z.B. Köln am schnellsten wuchs, genügten dort gerade mal 12 Mann in der Bauabteilung. Heute wühlen dort es 1200 Mann durch selbstgeschaffenen Aktenberge. Was machen die heute besser? Wann war ein Haus zu bauen wohl schneller, einfacher und günstiger möglich? Damals oder heute? Als der Kölner Dom gebaut wurde, zweifellos eine große und anspruchvolle Aufgabe mit einem Ergebnis, das Jahrhunderte dasteht und sogar englische Bomber überlebte! gab es in Köln noch überhaupt kein Bauamt!

Ja wir müssen uns rühren! Sonst rauben uns die selbsternannten ,,guten Menschen? jede Freiheit und verwalten bald alles, einschließlich uns insbesondere unser Geld. Schließlich beanspruchen unsere ,,Wohltäter? gesicherte Versorgungsposten auf unser Kosten. Dazu ist ihnen jedes Mittel recht. Wahrheit oder Sachlichkeit ranken dabei anscheinend nur noch ganz am unteren Ende der Werte.

Quelle= pro-waffen.de

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