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Handwerker klaut Revolver und ballert im Wald


357.mag

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Sein Waffentick brachte einem ledigen Handwerker aus dem Landkreis Neustadt/WN bei Richter Peter Werner eine Bewährungsstrafe von acht Monaten und zwei Wochen ein. Der 21-Jährige hatte einem Freund den Revolver samt Munition geklaut und Schießübungen veranstaltet. Als Auflage setzte das Gericht 500 Euro fest.

Bei einem nächtlichen Besuch hatte der Angeklagte im Juli den Revolver "Smith & Wesson" Kaliber 357 Magnum aus dem Waffenschrank seines Freundes genommen. Am nächsten Tag fuhr er mit der Waffe in den Wald und ballerte durch die Gegend. Durch einen dummen Zufall flog der Diebstahl auf: Die Polizei erschien wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit in seiner Wohnung. Da lag das Schießeisen auf dem Sofa. Es gab eine Hausdurchsuchung. Dabei stießen die Beamten auf 30 Patronen verschiedener Kaliber und einen Wurfstern. Die Anklage lautete auf Diebstahl und Verstöße gegen das Waffengesetz. Hinzu kam der Erwerb von einem Gramm Speed in einer Grafenwöhrer Disco.

Es sei, so der nicht vorbestrafte Handwerker ein, eine "Riesendummheit" gewesen. Seine Waffenbegeisterung grenze an "Fetischismus". Den Erwerb des Amphetamins gab er zu. Oberstaatsanwalt Gerd Schäfer sah den Tatbestand des Diebstahls trotz der geäußerten Rückgabeabsicht für erfüllt an und beantragte acht Monate und zwei Wochen Haft mit Bewährung sowie 500 Euro Buße. Dem schloss sich das Gericht im Urteil an.

http://www.zeitung.org

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