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Bald neue Grenze zu Polen?


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Warschau stellt deutsch-polnischen Grenzvertrag in Frage

Die Entschädigungsklagen der umstrittenen deutschen Vertriebenenorganisation Preußischen Treuhand haben das Verhältnis zwischen Deutschland und Polen erneut belastet.

Die polnische Außenministerin Anna Fotyga drohte damit, dass Warschau möglicherweise den deutsch-polnischen Grenzvertrag von 1990 neu verhandeln wolle. In dem Vertrag war die Oder-Neiße-Grenze als endgültige Grenze festgelegt worden, beide Länder verzichteten auf jegliche Gebietsansprüche. Polens Regierungschef Jaroslaw Kaczynski sagte, gegen mögliche Entschädigungsforderungen deutscher Vertriebener müssten legale Maßnahmen ergriffen werden.

Er erwäge ein Gesetz, das die Besitzrechte von Polen bekräftige, die ehemals Deutschen gehörende Güter besäßen, sagte Kaczynski dem öffentlich-rechtlichen Sender Jedynka. "Wir brauchen eine klare Deklaration, dass Polen kein Urteil anerkennen wird, das die Rechte Polens in dieser Frage anzweifeln könnte."

Auf Ereignisse wie die Klage der Preußischen Treuhand beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof müssten "sehr klare Reaktionen" folgen, sagte die Außenministerin. Auf die Frage, ob damit eine Neuverhandlung des deutsch-polnischen Grenzvertrages von 1990 gemeint sein könnte, erwiderte Fotyga: "Ja, das ist genau das." Die Ministerin betonte zugleich, dass für eine Änderung des Abkommens beide Seiten eine entsprechende Entscheidung treffen müssten. Warschau untersuche derzeit die Lage.

Der am 14. November 1990 unterzeichnete Vertrag bestätigte die im Görlitzer Abkommen von 1950 zwischen DDR und Polen sowie im Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik und Polen von 1970 festgelegte Oder-Neiße-Grenze als endgültige Grenze zwischen beiden Ländern. Die Regierungen in Berlin und Warschau verzichteten in dem Abkommen auch für die Zukunft auf jegliche Gebietsansprüche. In einem 1991 nachfolgenden Vertrag verpflichteten sich Deutschland und Polen ferner zu einer weitreichenden Zusammenarbeit, die unter anderem regelmäßige Regierungsgespräche und Jugendaustausche vorsieht. Nicht vertraglich geregelt wurde dagegen der Umgang mit so genannten Individualklagen.

Die Preußische Treuhand hatte am Freitag beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg 22 Klagen deutscher, nach dem Zweiten Weltkrieg Vertriebener auf Rückgabe ihres früheren Eigentums oder Entschädigungszahlungen eingereicht. Die Bundesregierung distanzierte sich davon. In den letzten Monaten waren die Beziehungen zwischen Warschau und Berlin unter anderem auf Grund des auf deutscher Seite diskutierten Baus eines Vertriebenen-Zentrums angespannt.

© AFP

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