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DJV - Spezialregelung zum Wolf im Bundesnaturschutzgesetz


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Sitzender Wolf

Das Bundesumweltministerium hat gestern einem Referentenentwurf zu Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vorgelegt und mit einer rekordverdächtig kurzen Frist von wenigen Stunden eine Verbändeanhörung durchgeführt. Laut Entwurf sollen Wölfe und Wolfshybriden künftig unter erleichterten Voraussetzungen entnommen werden dürfen. Bei der Entnahme sollen Jagdausübungsberechtigte nach Möglichkeit mit einbezogen werden, dass dies zwingend erforderlich ist, wird allerdings im Gesetzentwurf nicht klar. Außerdem soll das Füttern von Wölfen ausdrücklich verboten werden.

Quelle

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vor 47 Minuten, GunBoard.de sagte:

Bei der Entnahme sollen Jagdausübungsberechtigte nach Möglichkeit mit einbezogen werden, dass dies zwingend erforderlich ist, wird allerdings im Gesetzentwurf nicht klar.

Na hoffentlich nicht, soll doch die Brandenburger Firma die Liquidierungen übernehmen. Auf Staatskosten, selbstredend. Und für die Zeit (jeder angefangene Monat zählt), wo die Unruhe stiften im Revier (plus 3 Monate „Cooldownphase“) übernimmt der Staat dann auch die Pachtzahlungen an die Grundeigentümer.

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