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Immer mehr Waffengesetze, aber Ganoven stört es nicht


357.mag

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"Immer mehr Waffengesetze, aber Ganoven stören sich nicht daran"

Hegering Herscheid lud ein zum Informationsabend mit dem Waffenexperten Rolf Thiemann. Wer eine Waffe erbt, darf diese auch ohne Waffenschein nutzen

HERSCHEID

Sorgenfalten zeigen sich auf der Stirn von Rolf Thiemann. "Die Waffengesetze werden immer komplexer", konstatiert der Waffen-Experte der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis, "aber die Ganoven stören sich nicht daran". Leidtragende seien die Jäger, von denen ? statistisch gesehen ? nur in den allerseltensten Fällen ein Verbrechen ausgeht. "Wir Jäger stehen in einer hohen Verantwortung und müssen mit gutem Beispiel vorangehen", forderte der Vorsitzende des Hegerings Herscheid, Dr. Matthias Dunkel, von seinen Mitgliedern.

Damit auch sie alle Gesetze einhalten können, ließen sich die Jäger am Montagabend nochmals von dem Waffenexperten Thiemann über das Waffengesetz aufklären ? und die Resonanz war überraschend groß. Es waren mehr als 60 Jäger, die sich zum Thiemann-Vortrag im Gasthaus Vedder in Niederholte versammelt hatten. Der "Herrscher der Waffenbesitzkarte" ging in seinem Vortrag unter anderem auf die Lagerung der Waffen ein: "Früher hieß es nur, dass die Waffen sicher verschlossen werden müssen."

Heutzutage sei dies aber genau definiert. Waffen müssen in sogenannte B-Schränke eingeschlossen werden, damit keine Unbefugten Zutritt zu ihnen haben. Die Schränke sind vergleichbar mit Stahltresoren, die entweder über 200 Kilogramm wiegen oder an einer Wand festgeschraubt werden müssen. Eine weitere Neuerung: Gaspistolen und Reizstoff-Sprühgeräte (z. B. Pfefferspray) sind seit neuestem nicht mehr jedermann zugänglich. Für die Gaspistole braucht man einen "kleinen Waffenschein" (Thiemann: "Das Erstaunliche: Den kleinen Waffenschein gibt es bis heute nicht"), die Sprühgeräte bräuchten eine PTB-Zulassung ? die gibt es laut Thiemann aber ebenfalls noch nicht . . . Thiemann ärgert sich: "Es wird alles mögliche geregelt, aber wer soll das alles kontrollieren?"

Und was tut der Otto Normalverbraucher nun, wenn er eine Waffe vererbt bekommt? "Dann darf er sie auch benutzen", weiß Rolf Thiemann, "allerdings nur auf einem Schießstand". Einen Waffenschein brauche er dafür dann nicht ? allerdings nur, wenn der Verstorbene bereits einen Schein besessen hat. Dann gelte nämlich die Eigentumsgarantie, betonte Thiemann. Bei der Lagerung gilt aber das gleiche wie für die Jäger: Die Waffe muss in einen B-Schrank, von dessen Preis man sich übrigens auch einen zweiwöchigen Urlaub auf den Kanaren gönnen könnte, eingeschlossen werden.

sep

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