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Wieviel kostet uns dieser Mörder noch ?


9mm

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Der freigelassene Frauenmörder Frank O. (40) aus Quedlinburg (Sachsen-Anhalt) kann sich womöglich bald ein paar Extra-Wünsche erfüllen. Luxus, von dem die 32 Polizisten, die ihn weiter rund um die Uhr im Auge behalten müssen (BamS berichtete), nur träumen können.

Bis zu 19 000 Euro will der Mann nach BamS-Informationen gerichtlich erstreiten.

Er besteht auf finanzieller Entschädigung für die Zeit zwischen dem Ablauf seiner regulären Haftstrafe (2002) und dem Tag seiner Freilassung. Jenem 13. Dezember 2006, an dem das Magdeburger Landgericht auf Basis zweier Gutachten zu dem Schluss kam, dass man Frank O. nicht länger wegsperren darf, um die Allgemeinheit zu schützen. Die Kosten des Verfahrens muss die Landeskasse tragen.

Wie viel Geld kostet dieser Mann den Steuerzahler noch? Erst der horrend teure Polizeieinsatz (sechsstellige Kosten pro Monat), jetzt womöglich noch Haftentschädigung?

?Für jeden Tag zu viel in Haft könnte ein Anspruch von elf Euro geltend gemacht werden?, erklärt ein Sprecher des Magdeburger Landgerichts. Allerdings habe Frank O. sich die Sicherungsverwahrung selbst zuzuschreiben ? durch ?verbal aggressive Vorfälle? und ?grob fahrlässiges Handeln? im Knast.

Entschädigungsansprüche schließt das Urteil deshalb aus. Frank O. und sein Anwalt wollen diese Entscheidung nicht akzeptieren, haben Einspruch eingelegt.

Frank O. ein Justizopfer? BamS dokumentiert Auszüge seiner Akte:

1984 bricht er in die Wohnung einer 25-jährigen Bekannten ein und tötet sie, weil sie keinen Sex mit ihm will. 40-mal schlägt er mit einem Hammer auf die alleinerziehende Mutter ein.

Zwei Tage lang geht er weiter zur Berufsschule, erst dann wird die Leiche gefunden. Neben der toten Mutter das zweijährige Kind, blutverschmiert, halb erfroren.

1992 sticht er ? nur 57 Tage, nachdem er zur Bewährung freigekommen ist ? fünfmal mit einem Klappmesser auf eine Arzthelferin (20) ein, drückt ihr die Kehle zu. Motiv: sexuelle Zurückweisung. Hilfeschreie retten ihr Leben.

Noch im Herbst 2006 drohte er mit Racheakten.

Reue, Selbstkritik, Besserung? Fehlanzeige. Frank O., der sich während seiner ersten Haftzeit unauffällig verhalten hatte, terrorisiert nun die Bediensteten der JVA. Mehrfach droht er mit Geiselnahme und Rachemorden.

1993 setzt er eine Anstaltsbedienstete unter Druck, indem er ihre Privatadresse in Erfahrung bringt und an einen ?Kumpel? weitergibt. Noch ein Fehler, dann sei ?Schluss mit ihr?.

1997 droht er einer Krankenschwester: ?Du Schlampe, komm heute nicht zur Medizinausgabe. Wenn ich dich am Gitter erwische, passiert etwas.?

1998 erklärt er seinen Bewachern, er könne jederzeit mithilfe von Freunden fliehen. ?Die knallen euch nieder. Ihr könnt zwar nichts dafür, aber ihr habt Uniformen an, also können wir auf euch keine Rücksicht nehmen.?

Bei geringsten Anlässen tickt er aus. Den Vollzugsabteilungsleiter S. beschimpft er als ?Stück Scheiße?. ?Ich hasse ihn bis aufs Blut?, sagt er zur Anstaltspsychologin. ?Für den ist die Kugel schon gegossen.?

Gutachter sind zu dieser Zeit sicher: Es sind keine leeren Drohungen: ?Nur aufgrund der geschützten Bedingungen innerhalb der JVA hat der Verurteilte seinen verbalen Aggressionen keinen tätlichen Angriff folgen lassen.? Noch im Herbst 2006 ? mittlerweile ist er in therapeutischer Behandlung ? sagt Frank O. über zwei Beamte, er könne ?nicht garantieren, dass sie sich nicht eines Tages in einer Blutlache wiederfinden?.

Trotzdem kommen Gutachter jetzt zu dem Schluss, dass Frank O. sich positiv entwickelt. Er habe sich insgesamt ?besser unter Kontrolle?, sei nur noch ?mittelgradig? gefährlich. Folge: Frank O. musste freigelassen werden. Nicht ausgeschlossen, dass er mit seiner Forderung nach Haftentschädigung durchkommt. Auch gegen den Kinderschänder René N. (14 Sexualdelikte) durfte einem Urteil des Cottbusser Landgerichts zufolge keine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden.

Für die letzten 16 Monate seiner mehr als 13-jährigen Haft, während der er einen Mitgefangenen vergewaltigt hat, bekommt er Entschädigung. Nach ersten Berechnungen 5269 Euro.

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ich glaube es ja nicht was ich da lese

Folge einer human-liberalen Betrachtungsweise eines Menschen????

Heute gilt das Menschenbild: Ein Mensch ist gut , er kann nur verdorben werden, (also, der Verbrecher ist nicht nur selbst schuld, er ist verdorben worden)

Es gab auch mal eine andere Betrachtungsweise: Der Mensch ist schlecht, er muß erzogen werden , seine Grenzen müssen ihm deutlich aufgezeigt werden.

Ist nur die Frage womit man wirklich weiterkommt, vor allem wenn man es mit dem Opferschutz ernst nimmt und der Staat seiner Sorgfaltspflicht bzw. Fürsorgepflicht ernst nimmt. Wer steht eigentlich dafür gerade wenn der Mann wieder gewalttätig wird??????? Wer schützt denn potentielle Opfer wenn es darauf ankommt im akuten Fall??????????

PDT_Armataz_01_19

Topgun/Harald

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