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Wilderei war nicht nachzuweisen


gunfan

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Wegen vorsätzlichen, unerlaubten Besitzes von zwei Schusswaffen und vorsätzlicher, unvorschriftsmäßiger Aufbewahrung von Waffen und Munition verurteilte das Amtsgericht Traunstein gestern einen 76-jährigen ehemaligen Landwirt aus der Gemeinde Waging zu einer Geldstrafe von insgesamt 7000 Euro.

Nicht bestätigt sah das Gericht mit Richter Maximilian Lermer den Vorwurf der Jagdwilderei an. Denn das Jagdpachtverhältnis, das zwischen dem Angeklagten und der Jagdgenossenschaft Otting bestand, sei im Oktober 2005 nicht wirksam beendet worden. Aus formalen Gründen sei die Aufhebung des Jagdpachtverhältnisses nicht zulässig gewesen, so Richter Lermer. Daher war der 76-Jährige im November 2005 nach Ansicht des Gerichts noch Jagdpächter.

Staatsanwalt Günther Hammerdinger hatte dem Waginger vorgeworfen, ohne Erlaubnis im Jagdrevier Otting II im November 2005 vier Rehe erlegt zu haben. Als die Polizei aufgrund eines Hinweises am selben Tag das Haus des 76-Jährigen durchsuchte, wurden in einem Schuppen frische Aufbrüche, Tierhaar und Tierblut gefunden. Im Stadl des Anwesens stellten die Beamten zudem zwei Waffen sicher, für die der Jäger keine waffenrechtliche Erlaubnis vorweisen konnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle = http://www.traunsteiner-tagblatt.de

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