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Waffenraub im Schießkeller


gunfan

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Leipzig. Elf Wochen nach einem Waffenraub in einem Leipziger Schießkeller hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 24-Jährigen erhoben. Dem Mann wird unter anderem schwerer Raub und unerlaubter Besitz von Schusswaffen vorgeworfen, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Der 24-Jährige soll am 29. November in dem Schießkeller im Stadtteil Eutritzsch eine Neun-Millimeter-Pistole vom Typ Walther sowie 48 Schuss Munition gestohlen haben.

Laut Anklage bedrohte er einen Mitarbeiter des Kellers mit vorgehaltener Waffe, als dieser ihn an der Tat hindern wollte. Der junge Mann wurde nach intensiver Fahndung am selben Tag von einem Eisatzkommando aus Sachsen und Brandenburg gestellt und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Bei der Festnahme steckte die gestohlene Waffe laut Staatsanwaltschaft noch im Hosenbund des mutmaßlichen Räubers. Eine Patrone habe sich im Lauf der Waffe befunden, 15 weitere Patronen steckten im Magazin. Die restliche Munition hätten die Beamten damals im Rucksack des Angeschuldigten gefunden.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte erhebliche finanzielle Probleme. Er gab bei seiner Vernehmung an, die Waffe für Raubüberfälle nutzen zu wollen. Konkrete Pläne hatte er noch nicht. Nach Angaben der Anklagebehörde ist der 24-Jährige wegen Eigentumsdelikten vorbestraft. Im September 2006 war er wegen EC-Kartenbetrugs zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurde..

Ein Termin für den Prozess vor dem Landgericht Leipzig steht noch nicht fest. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird noch geprüft, ob der Angeklagte zum Tatzeitpunkt möglicherweise in seiner Schuldfähigkeit beeinträchtigt war. Eine psychiatrische Begutachtung ist noch nicht abgeschlossen.

mro., LVZ-Online

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...wird noch geprüft, ob der Angeklagte zum Tatzeitpunkt möglicherweise in seiner Schuldfähigkeit beeinträchtigt war....

spielt man hier eventuell auf alkoholeinfluss an?

das ist für mich eins der grossen ? in der rechtssprechung.

meiner meinung nach sollte alkoholeinfluss bei straftaten

noch strafverschärfend wirken!

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