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Waffenbedarf bei Yachtbesitzern !


DirtyHarry

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Ich kann an dem Artikel nichts extrem negatives finden. Die Hinweise

Zitat: "Ist die bekannt gute Bewaffnung amerikanischer Yachten vielleicht der Grund, warum Schiffe unter Stars and Stripes von Gangstern auf See seltener als Opfer auserwählt werden als Angehörige anderer "friedliebenderen" Nationen?"

sind deutlich, insbesondere, wenn man überlegt, daß hier für eine Zielgruppe geschrieben wird, die sich primär für das Boot als solches, dessen Ausrüstung und Reviere interessiert. Einige Sachen waren für mich neu und interessant, z.B. die Anmeldung von Waffen bei den Hafenbehörden.

Der letzte Absatz mit den Halbautomaten: Naja, soweit ging seine Sachkunde halt nicht.

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Ich kann Cliff nur recht geben. Der Artikel ist 10cm unter der Grasnarbe, z. B.:

Ich will eine Waffe nicht einsetzen, sondern damit nur abschrecken. "Wenn man eine Waffe hat, dann muss man sie auch einsetzen": Dieses Argument wird gerne von selbsternannten Waffensachverständigen oder Waffennarren gebraucht

Hmm, vielleicht sollte sich der Herr einmal mit den üblichen Standardwerken zum Thema beschäftigen, denn danach gilt, wer eine Waffe zieht, muß den Willen und die Nerven haben, sie einzusetzen.

Also, es soll jeder für sich entscheiden, was für ihn das Richtige ist. Man betrügt sich aber selbst, die Frage je nachdem zu beantworten, ob man an eine Waffe herankommt oder nicht.

Was soll das jetzt werden? Aufruf zum illegalen Waffenbesitz. Viel Spaß beim Einlaufen in die deutsche Dreimeilenzone mit dem sonstwo gekauften Schießeisen an Bord.

In jedem Fall Finger weg von Kriegswaffen. Das sind alle halb- und vollautomatischen Waffen. Ich hätte von Berufswegen ohne weiteres einen Waffenschein haben können, auch die notwendige Sachkunde habe ich nachgewiesen.

HUAHAUAHAHAHAHHAHAHAHAHHAH >BRÜLL<

Alles in allem, ein Artikel, wie er nur in der Yacht - dem Fachblatt für alle Lieschen Luckners - vorkommen kann.

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Sorry,

aber der gute Mann hat recht ! Eine illegale (nach dem Gesetz von welchem Land denn bitte ?) Waffe an Bord ist immer noch besser als gar keine ! Ein Hochseesegler braucht eine Waffe zur Selbstverteidigung. Was wollen die deutschen Behörden denn machen wenn eine US Yacht mit Waffen an Bord einläuft ? Da müsste es doch internationale Regeln geben ? Z.B. Waffen werden an Bord versiegelt oder die Waffen bleiben bis zum Auslaufen bei der Hafenpolizei oder sowas ?

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Eine illegale (nach dem Gesetz von welchem Land denn bitte ?) Waffe...

Nach dem Gesetz des Landes, in dessen Dreimeilenzone Du gerade hineinsegelst.

Daß es u. U. zweckdienlich sein mag, in der Karibik bewaffnet zu fahren, um sich vor Sandokan, Käpt'n Blaubär und anderen Piraten zu schützen, kann dahinstehen. Tatsache ist, daß der Artikel verschweigt, daß der deutsche Segler, der nach seiner Weltumselgelung mit sonstwo gekaufter Kanone in die deutsche Dreimeilenzone einläuft, sich wegen unerlaubten Waffenbesitzes strafbar macht. Die Küstenwache kontrolliert eigentlich recht fleißig und hält auch gern Nachschau an Bord. Gleiches dürfte m. E. auch für Segler anderer Nationen gelten.

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(...) Einen Überfall oder ähnliches hier mit einer Waffe verhindern zu wollen, ist eine aussichtslose Sache. (...)

das Drama auf der deutschen Yacht Appolonia, bei der der Skipper und seine Freundin von einem Yacht-Anhalter erschossen wurde und ein weiterer Mitsegler einen Schuss in die Brust erhielt (...) Ein Beispiel, wo eine Waffe an Bord zum Verhängnis geworden ist, kenne ich nicht.

(...) Waffennarren (...)

(...) Ich will eine Waffe nicht einsetzen, sondern damit nur abschrecken. Gegen einen Gegner, der mit Waffen umgehen kann, lass ich mich nicht auf ein Feuergefecht ein. Ich habe gegen den kein Chance, mit oder ohne Waffe.

(...)

Übrigens: In weiten Teilen des Mittelmeers oder in der "französischen" Südsee, also Polynesien, halte ich persönlich eine Waffe für ziemlich überflüssig.

(...)

Kriegswaffen. Das sind alle halb- und vollautomatischen Waffen,(...)

zunächst mal: ich schrieb "da steht müll drin" und nicht "das ist alles müll".

und dann vergleicht mal die obigen zitate mit harrys self-defense-ideologie. da passt doch nix zusammen. innerhalb des artikels übrigens auch nicht: in deutschland braucht man auf gar keinen fall eine waffe, im mittelmeer und in polynesien ist sie überflüssig, und wirklich gefährliche gegenden soll man sowieso meiden... was will er uns eigentlich sagen? das ist ein gutmensch, der sich mit diesen waffengeschichten noch abenteuerlicher darstellen will, aber ausser ihm soll eigentlich keiner eine haben.

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Gleiches dürfte m. E. auch für Segler anderer Nationen gelten.

Beim privaten Segler kann ich es nicht beurteilen, beim Mitglied der Handelsmarine eines Landes ist das Schiff IIRC dessen Staatsboden.

Die ausländischen Schiffe, die ich in meiner Schiffsmakler-Karriere im Hamburger Hafen klarierte, hatten eigentlich durchweg Waffen an Bord.

Das wird bei der Klarierung mit angegeben und kommt in den Zoll-Verschluß (Schrank an Bord, in den die zollfreien Waren gesperrt werden, damit man nicht von Bord mit Kippen und Sprit dealt - geht aber meist von hinten wieder auf...). Teilweise durften Kurzwaffen auch im Safe des Kapitäns bleiben (allerdings nur bei größeren Pötten).

Im Freihafen wurde nicht danach gefragt, weil die Klarierung wegfiel und ergo der Schrank auch offen bleiben kann (was die WaSchpo dazu animiert mal mit dem Boot in den Freihafen zum zollfreien Einkauf zu fahren...).

Gruß T.

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  • 2 weeks later...

Ja, das ist so, Schiffe unterliegen dem Staat, dessen Flagge sie tragen, übrigens, bei Flugzeugen ist das nicht anders.

Deshalb gibt es da auch die sogenannte Zollabfertigung, das ist wie ein Grenzübergang.

Alles was ein Schiff oder Flugzeug verlässt oder auch betritt macht praktisch einen Grenzübergang.

Ich kenne keine Linie, wo der Kapitän keine Waffe im Tresor seiner Kabine hat, bei Luftverkehrsgesellschaften wird das erneut gefordert, siehe "Skymarschal".

Natürlich kann ich als Betreiber einer Schifffahrts- oder Luftfahrtsgesellschaft in Deutschland eine WBK und Waffenschein für meine Mitarbeiter beantragen, nur gemeldet muß das sein, ansonsten ist das illegal.

Auf privaten Schiffen gilt i.d.R. Hausrecht, d.h. Aufbewahrung im Tresor, führen der Waffe auf dem Schiff erlaubt wenn es im Rahmen des erteilten Bedürfnisses geschieht.

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Zum "Führen" auf dem umfriedeten Besitz bzw. Schiff braucht man keinen Waffenschein, weil das kein Führen ist ! Bekommt ausserdem sowieso niemand mit, deswegen ist die Debatte wohl eher akademischer Natur. Übrigens gab es zumindest im alten Waffenrecht ausdrücklich sogar ein Bedürfnis für Schiffsführer usw.

*

Auf privaten Schiffen gilt i.d.R. Hausrecht, d.h. Aufbewahrung im Tresor, führen der Waffe auf dem Schiff erlaubt wenn es im Rahmen des erteilten Bedürfnisses geschieht.

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nochmal eine kleine Rechtskunde extra für DH,

auch das "Führen" einer Schußwaffe im befriedetem Besitztum, oder mit Einverständnis des Grundstückeigentümers gilt als Führen einer Waffe.

Inhabern einer WBK ist das Führen im befriedetem Besitztum, oder mit Einverständnis des Eigentümers erlaubt, wenn es einem dem Bedürfnis entsprechenden Zweck erfolgt.

Desweiteren ist das Führen von Schreckschußwaffen von Personen über 18 Jahren im befriedetem Besitztum, oder mit Einverständnis des Eigentümers auch erlaubt.

Für das Führen einer Waffe außerhalb ist generell ein Waffenschein erforderlich, für Schreckschuß der "Kleine" und für Schußwaffen , die WBK-pflichtig sind der bisherig bekannte Waffenschein.

Also auch innerhalb deiner 4 Wände führst du die Waffe gelegentlich, so sieht es rechtlich aus.

Immer wenn du deine Wumme auspackst und in die Hand nimmst, dann führst du sie.

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Sorry, da bist du auf dem Holzweg ! Ich habe diesbezüglich sogar ein Schreiben des Innenministeriums welches besagt, dass das "Führen" einer Waffe zu Hause kein "Führen" im Sinne des Gesetzes ist. Da kann man die Waffe so viel "führen" wie man will - z.B. wenn man das Bedürfnis hat ne rumänische Einbrecherbande hat die Flossen über den Kopf nehmen zu lassen. Wo du aber natürlich hast, ist dass z.B. ein Sportschütze nicht mit seiner Sportwaffe irgendwo Wachdienste übernehmen darf. Da wäre das tatsächlich Führen. In der eigenen Wohnung / Grundstück aber nicht.

nochmal eine kleine Rechtskunde extra für DH,

auch das "Führen" einer Schußwaffe im befriedetem Besitztum, oder mit Einverständnis des Grundstückeigentümers gilt als Führen einer Waffe.

Inhabern einer WBK ist das Führen im befriedetem Besitztum, oder mit Einverständnis des Eigentümers erlaubt, wenn es einem dem Bedürfnis entsprechenden Zweck erfolgt.

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Den Holzweg muß ich dir leider vermorschen, wie ich gesagt habe, führst du eine Waffe dann, wenn du sie aus den Tresor nimmst, dort endet die Aufbewahrung, im Koffer(Bag) und getrennt von Munition darfst du sie auf direktem Weg zum Schießstand, Büchsenmacher oder Sportkamerad transportieren.

Wenn die dann dort von dir aus deinem Koffer rausgeholt wird, dann führst du die Waffe wieder, auch auf dem Schießstand.

Was du vom BMI erhalten hast bezieht sich auf die Gesetzlage zum Waffenschein, da da das Führen z. B. im Holster in der Öffentlichkeit erlaubt werden muß, wenn du von denen was anderes schriftlich hast, dann stell es mal hier rein

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Da haben wir aneinander vorbeigeredet, meinen aber dasselbe. Die Definition "führen" ist durch das neue WaffG schwierig geworden. Da wird teilweise "transportieren" in "führen" umdefiniert was ich für rechtswidrig halte. Und wenn ein Sportschütze nicht auf direktem Weg nach Hause fährt sondern auf einen kleinen Umweg beim Bäcker sich noch schnell was holt, dann transportiert er die Waffe immer noch. Das mit dem "direktem Weg" ist dem Normalbürger nicht vermittelbar und dementsprechend interessiert das auch kaum jemanden. Der Normalbürger weiss, dass er NICHT mit seinen Sportwaffen (nach dem Schiessen) abends in der Stadt parken darf um ins Kino zu gehen, aber wieso er theoretisch vom Schiessen zurück nicht noch beim Bäcker vorbeifahren darf (Auto in Sichtweite) und ne Brezel kaufen darf kann man dem nicht vermitteln. Ich denke dass die meisten Sportschützen/Jäger usw. dem Gesetz in VERNÜNFTIGER Weise Genüge tun und kleinere Abweichungen davon (sh. Bäckerbeispiel) öfters vorkommen. Davon geht aber keinerlei Gefährdung aus. Man sollte nicht vergessen, dass vorallem dass neue WaffG daraus ausgelegt ist unter lächerlichen Begründungen den Bürger in die "Unzuverlässigkeit" zu treiben.

Den Holzweg muß ich dir leider vermorschen, wie ich gesagt habe, führst du eine Waffe dann, wenn du sie aus den Tresor nimmst, dort endet die Aufbewahrung, im Koffer(Bag) und getrennt von Munition darfst du sie auf direktem Weg zum Schießstand, Büchsenmacher oder Sportkamerad transportieren.

Wenn die dann dort von dir aus deinem Koffer rausgeholt wird, dann führst du die Waffe wieder, auch auf dem Schießstand.

Was du vom BMI erhalten hast bezieht sich auf die Gesetzlage zum Waffenschein, da da das Führen z. B. im Holster in der Öffentlichkeit erlaubt werden muß, wenn du von denen was anderes schriftlich hast, dann stell es mal hier rein

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He Leute, oft hilft ein kleiner Blick in das Gesetz bei der Rechtsfindung.

In Anlage 1 (Begriffsdefinitionen) zum WaffG, Abschnitt 2, Punkt 4.

steht:

"...führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt."

In der eigenen Wohnung wird also nicht geführt. Man darf getrost mit der umgeschnallten Waffe den Rasen mähen, sofern das Grundstück umfriedet ist.

Soweit so gut.

Nun bestimmt §12 Abs. 3 Nr.2 WaffG daß zum Führen der Waffe (also außerhalb der eigenen Wohnung etc.) keiner Erlaubnis bedarf, wer

"diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt."

Das mit dem "direkten Weg" steht nirgends. Zigarettenholen, Tankstelle oder Bäcker dürften allemal legal sein für den, der gerade vom Schießstand kommt und die Waffe ungeladen und nicht zugriffsbereit transportiert.

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Zitat:

In jedem Fall Finger weg von Kriegswaffen. Das sind alle halb- und vollautomatischen Waffen. Ich hätte von Berufswegen ohne weiteres einen Waffenschein haben können, auch die notwendige Sachkunde habe ich nachgewiesen.

HUAHAUAHAHAHAHHAHAHAHAHHAH >BRÜLL<

Mr. Hammer,

diese Stelle kann ich so bei Herrn Schenk nicht finden? Bobby Schenk war früher Staatsanwalt und Richter, ein Waffenschein wäre also tatsächlich kein Problem gewesen.

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Das ist ja auch ein pointierter Zusammenschnitt aus dem fünften und dem letzten Absatz. Es kam mir auf den Gesamtkontext an, denn zum Bekommen eines W-Scheins gehört schließlich auch die (von B. S. selbst zitierte) Sachkunde.

Nu ma ehrlich. Gerade als Ex-StA, bzw. Ri ist die "Definition" von Kriegswaffen doch nur peinlich.

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